Wahlen, was man wissen sollteDie Unzufriedenheit mit der Politik war noch nie so groß wie heute. Nur, es ändert sich nichts. Woran liegt das? Die Antwort ist einfach. Weil wir so wählen, wie wir wählen. Mal regieren CDU/CSU und FDP, Mal die SPD mit der FDP oder, wie jetzt, mit den Grünen. Schon das Zusammengehen der SPD mit der PDS in einem Kommunalbereich führt in der Politik zu heftigen Kontroversen. Egal, wer auch regiert, er ändert nichts. Die Einschränkungen für den Bürger werden kontinuierlich erweitert, die Arbeitslosigkeit wächst und der ehemalige Stolz des Landes, das ausgewogene Sozialsystem geht den Bach runter. Geändert wird nichts. Wie sollte auch? Kaum ist eine Wahl vorbei, müssen sich die Parteien schon Gedanken über die nächste Wahl, Kommunalwahl, Landtagswahl u.s.w. machen. Da bleibt keine Zeit, über bürgerfreundliche Reformen nachzudenken. Es reicht, wenn man jeden Einschnitt in den Wohlstand des kleinen Mannes als zwingend erforderlich darstellt, oder ihn als Verbesserung anpreist wie jetzt die Gesundheitsreform oder die Hartz-Gesetze. Auffallend dabei ist, dass die Politiker immer dreister werden. Seien wir ehrlich, wir ermöglichen die Gleichgültigkeit dem Bürger gegenüber mit schöner Regelmäßigkeit. Einerseits liegt das an unserem auf Gewohnheit basierendem Wahlverhalten, andererseits an weit verbreiteter Unkenntnis über den Wahlablauf. Deshalb soll dieser Beitrag dazu beitragen, etwas besser zu verstehen, wie man mit Wahlen Einfluss nehmen kann. Der Standardspruch von vielen Bürgern: "Ich wähle dann lieber das kleinere Übel" geht von einer falschen Voraussetzung aus, nämlich der Annahme, dass es ein kleineres Übel gibt. Das ist falsch. Es gibt nur ein anderes Übel, genau so groß, nur anders agierend. Die Politiker aller zurzeit etablierten Parteien verlassen sich darauf, dass der Bürger keine Initiative zeigt, durch sein Wahlverhalten wirklich verändernd einzugreifen. Zeigen Sie den Politikern, dass das eine Fehleinschätzung ist. Doch nun, wie versprochen, ein wenig Wahlkunde. Mehrheitswahlrecht, Verhältniswahlrecht Es gibt zwei Arten des Wahlrechts, das Mehrheitswahlrecht und das Verhältniswahlrecht. Das Mehrheitswahlrecht begünstigt ein Zwei-Parteien-System (Frankreich, USA, Großbritannien) Es ist eine Persönlichkeitswahl. Zwei Personen treten gegeneinander an und wer die meisten Stimmen erhält, ist Sieger. Vielleicht! Beim Mehrheitswahlrecht unterscheidet man nämlich zwischen dem absoluten und dem relativen Mehrheitswahlrecht. Beim absoluten Mehrheitswahlrecht muss ein Kandidat mehr als die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinigen. Hat der Kandidat mit den meisten Stimmen nicht mehr als 50% der Stimmen, kann ein zweiter Wahlgang erforderlich werden oder es findet eine Stichwahl statt (z.B in Frankreich). Der zweite Wahlgang oder die Stichwahl kann dann nach dem relativen Mehrheitswahlrecht durchgeführt werden. Beim relativen Mehrheitswahlrecht gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen errungen hat. Sie sehen schon, das kann nicht unser Wahlsystem sein. Bei uns gilt das Verhältniswahlrecht. Na ja, und ein wenig relatives Mehrheitswahlrecht. Das liegt daran, dass wir zwei Stimmen haben, eine Erststimme, mit der wird ein Kandidat direkt gewählt (relatives Mehrheitswahlrecht) und eine Zweitstimme, mit der wird die Liste einer Partei gewählt (Verhältniswahlrecht). Nicht halb so verwirrend, wie es scheint. Die wichtigste Erkenntnis muss sein, dass die entscheidende Stimme die Zweitstimme und nicht die Erststimme ist. Hier eine kurze Vorbemerkung zu der Erst- und der Zweitstimme. Mit der Erststimme wird nach dem relativen Mehrheitswahlrecht ein nominierter Kandidat gewählt. Jede Partei stellt für jeden Wahlkreis einen Kandidaten auf und hofft darauf, dass er in dem Wahlkreis die meisten Stimmen vor den Kandidaten der anderen Parteien erringen kann. Der Kandidat, dem das gelungen ist, zieht mit einem Direktmandat in den Bundestag ein. Für die Zweitstimme stellt jede Partei eine Landesliste auf. In dieser Landesliste werden die aus Sicht der Partei wichtigsten Kandidaten an vorderster Stelle aufgeführt. Wer schon mal an einer Betriebsratswahl mit Listenwahlen teilgenommen hat, kennt das Verfahren. In der Reihenfolge, wie die Kandidaten auf der Liste stehen, ziehen Sie bei entsprechender Zweitstimmenzahl in den Bundestag ein. Auf der Liste stehen auch Kandidaten, die sich um ein Direktmandat bewerben. So sichert die Partei ab, dass ein Kandidat, der für das Direktmandat nicht die erforderliche Stimmenzahl errungen hat, dennoch in den Bundestag einziehen kann. Hat er ein Direktmandat bekommen, bleibt er bei der Liste unberücksichtigt und der nächste Kandidat der Liste rückt nach. Die Listen sind starr, d. h. der Wähler kann auf die Position der Listenwahlbewerber keinen Einfluss nehmen (nur im Kommunalbereich gibt es da andere Systeme). Doch bevor es soweit ist, muss die Wahl organisiert werden. Dazu wird erst einmal ein Bundeswahlleiter und ein Stellvertreter benannt. Die Ernennung zum Bundeswahlleiter erfolgt durch den Minister des Inneren (traditionell wird der Präsident des Statistischen Bundesamtes als Bundeswahlleiter ernannt). Die Aufgabe des Bundeswahlleiters ist die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlvorbereitungen, die Überprüfung der Parteien auf ordnungsgemäße Satzungen, schlichtweg die gesamte Organisation der Wahl und die Unterstützung zum Aufbau der nachfolgenden Wahlgremien:
Aber wir wollen uns nicht länger mit den rein formalen Vorgängen einer Wahlvorbereitung beschäftigen, sondern die eigentlichen Wahlvorgänge betrachten. Die Parteien bestimmen zunächst für jeden Wahlkreis einen Kandidaten. Dieser Kandidat bewirbt sich um das Direktmandat. Das wird mit der Erststimme vergeben. Das Direktmandat kann aber pro Wahlkreis nur einer gewinnen, deshalb ist hier das Mehrheitswahlrecht ausschlaggebend. Natürlich wird versucht, einen möglichst prominenten Vertreter der Partei aufzustellen, in der Hoffnung, dass der den Wahlkreis für sich gewinnt. Die Hälfte der Bundestagsmandate werden von den Gewinnern der Direktmandate besetzt. Zusätzlich werden aber die prominentesten Kandidaten auch noch auf die Landesliste gesetzt. Die Landesliste wird mit der Zweitstimme gewählt. Wichtig für die Kandidaten der Landesliste ist es, möglichst weit vorne zu stehen, um ins Parlament einzuziehen. Steht ein Gewinner eines Direktmandates auch noch auf der Landesliste, bleibt er dort unberücksichtigt und der nächste Kandidat der Landesliste rückt auf seinen Platz nach. Hat er seinen Wahlkreis nicht gewinnen können und steht weit genug vorne auf der Liste, dann kommt er über die Landesliste ins Parlament (so wie Schröder). Für die Zweitstimme gilt das Verhältniswahlrecht. Beim Verhältniswahlrecht werden nicht Personen, sondern eine Partei gewählt. Die bestimmt anhand der jeweiligen Landesliste, welche Kandidaten sie für besonders wichtig erachtet und setzt sie auf die ersten Positionen der Liste. Die Landeslisten sind starre Listen, Sie als Wähler haben also keine Möglichkeit, die Reihenfolge der Personen in der Landesliste zu beeinflussen oder gar ein Kreuzchen hinter den betreffenden Namen zu setzen. Die Zweitstimme ist für die Parteien deshalb die wichtigere Stimme, weil anhand der errungenen Zweitstimmen die Anzahl der Abgeordnetensitze einer Partei ermittelt werden. Die Zahl der Sitze betrug bei der Bundestagswahl 1998 noch 669 Sitze und wurde vor der Wahl 2002 auf 598 Sitze reduziert. Seit 1985 wird für die Sitzverteilung das so genannte Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet. Grob erklärt besagt es, dass die Zahl der erhaltenen Zweitstimmen mit der Zahl der zu vergebenden Abgeordnetensitze multipliziert werden und dann durch die Gesamtzahl aller abgegebenen Zweitstimmen dividiert werden. Dann erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die restlichen Sitze werden dann mit den jeweils größten Resten aufgeteilt. Ein Zahlenbeispiel macht das etwas verständlicher, dabei nehme ich der Einfachheit halber nur vier Parteien, SPD, CDU, CSU und Grüne. Die FDP lasse ich mal weg und sonstige Parteien auch. (Sonstige scheiterten bisher ohnehin an der 5%-Hürde). Die genannten Zahlen sind fiktiv (ausgenommen die Zahl der Sitze), also nicht die wirklichen Ergebnisse einer Bundestagswahl.
Sitzverteilung: Sie sehen also, wie wichtig für die Parteien die Zweitstimmen sind. Jetzt muss ich allerdings noch einmal auf die Überhangmandate eingehen. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate in einem Land, als ihr nach dem Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen zustehen, entsteht ein Überhangmandat. Überhangmandate sind zusätzliche Mandate im Bundestag. Ein typisches Beispiel sind die beiden Kandidatinnen der PDS. Mit Ihren Zweitstimmen konnte die PDS die 5%-Hürde nicht überspringen, aber in zwei Wahlkreisen gewannen Kandidatinnen der PDS ein Direktmandat und sind somit trotzdem in den Bundestag eingezogen. Gewinnt eine kleine Partei 3 Direktmandate (Grundmandate), zieht sie auf jeden Fall in den Bundestag ein, auch wenn sie keine 5 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Überhangmandate können auch entstehen, wenn Wähler die Erst- und die Zweitstimme unterschiedlich vergeben, denn ein Direktmandat mit der Erststimme erworben, berechtigt grundsätzlich zum Einzug in den Bundestag. So kommt es, dass zur Zeit der Bundestag nicht 598 Sitze, sondern 603 Sitze hat. Wenn ein direkt gewählter Abgeordneter ausscheidet, z.B. weil er verstirbt, rückt der nächste Kandidat der Landesliste nach, es sei denn, dass für dieses Land und diese Partei ein Überhangmandat besteht. Ein Beispiel: in einem Land gewinnt die SPD 11 Direktmandate. Nach der Auszählung der Zweitstimmen stehen ihr aber in diesem Land nur 10 Sitze zu, dann bekommt sie dennoch 11 Sitze, davon ist einer ein Überhangmandat, wird also zu den ursprünglich zu verteilenden Sitzen aufaddiert. Scheidet nun ein Abgeordneter dieses Landes aus, rückt von der Landesliste keiner nach, weil der SPD ja nach dem Auszählverfahren der Zweitstimmen nur 10 Sitze zustehen. Der 1 zusätzliche Sitz im Bundestag verfällt. Drei Dinge sollten Sie jetzt wissen:
Nicht oder ungültig wählen hat also nur Einfluss auf die statistischen Angaben nach der Wahl, wenn es heißt: Die Wahlbeteiligung lag bei 72,3%, davon waren 1,2% der Stimmen ungültig. Die Zahl der zu verteilenden Sitze wurde zwischen 1998 und 2002 von 669 Sitzen in 1998 auf 598 Sitze in 2003 verringert. Fassen wir noch einmal zusammen:
Noch eine Wort zu der Parteienfinanzierung. Der nachfolgende Abschnitt ist ein Auszug aus dem Wahlgesetz mit einem Hinweis auf das Parteiengesetz. Staatliche Finanzierung der ParteienDie Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen
Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge sowie der
Umfang der von ihr eingenommenen Spenden. Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung
Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1. und 2. für die von ihnen jeweils erzielten bis zu 4 Millionen gültigen Stimmen 0,85 Euro je Stimme. Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Nr. 1. und 3. haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben; für Zahlungen nach Nr. 1. bzw. der hiervon abweichenden Regelung (0,85 Euro) muss die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl erfüllen. Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Nr. 2. haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Näheres ist dem Parteiengesetz zu entnehmen. Bewerber eines nach Maßgabe der §§ 18 und 20 BWG von Wahlberechtigten eingereichten Wahlvorschlages, die mindestens 10 vom Hundert der in einem Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht haben, erhalten je gültige Stimme 4,00 DM (2,05 Euro). Welchen Schluss kann und muss man daraus ziehen? Wenn Sie aus Protest nicht wählen, ist Ihr Protest unwirksam! Wenn Sie aus Protest Ihren Stimmzettel ungültig machen, ist Ihr Protest ebenfalls unwirksam! ![]() Geht wählen, aber habt endlich mal den Mut, Eure Stimme einer neuen Partei zu geben. Die ASG ist eine demokratische Partei mit fähigen Leuten. Erreicht die von Euch gewählte Partei nicht genügend Stimmen, dann macht das doch nichts. Hättet Ihr nicht gewählt, wäre das Gleiche dabei herausgekommen. Kommt sie aber in den Bundestag (oder bei Landtagswahlen in den Landtag), dann habt Ihr geholfen, ein Signal zu setzen. Dieses Signal ist sogar schon wirksam, wenn eine Partei in die Nähe der 5%-Hürde kommt. Geht wählen, Leute, aber wählt endlich mal zu Euren Gunsten und nicht zugunsten der Bonzen und des Kapitals ![]() |