Faustdaten der Rentenversicherung
Tabelle 1: Faustdaten zur RentenversicherungStichwort | Zahl |
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| Zahl der Versicherten am 31.Dezember 2007 | 52,14 Millionen | | 1. Zahl der aktiv Versicherten | 34,99 Millionen | | darunter versicherungspflichtig Beschäftigte | 26,13 Millionen | | 2. Zahl der passiv Versicherten | 17,15 Millionen | | Zahl der Rentenneuanträge 2008 | 1,58 Millionen | | Zahl der Erwerbsminderungsrenten | 0,36 Millionen | | Zahl der Altersrenten | 0,78 Millionen | | Zahl der Renten wegen Todes | 0,45 Millionen | Anträge/ Leistungen zur Teilhabe 2008
Anträge auf Leistungen zur medizinischen Reha |
1,59 Millionen | | Leistungen zur medizinischen Reha | 0,94 Millionen | | Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 0,39 Millionen | | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 0,12 Millionen | | Zahl der Renten am 31.Dezember 2008 | 24,80 Millionen | | 1. Zahl der Versichertenrenten | 18,96 Millionen | davon
a) Altersrenten |
17,39 Millionen | | b) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 1,56 Millionen | | 2. Zahl der Renten wegen Todes | 5,85 Millionen | darunter
a) Witwenrenten und Witwerrenten | 5,46 Millionen | | b) Waisenrenten | 0,38 Millionen | | Zahl der Rentner am 1. Juli 2008 | 20,32 Millionen |
Aktiv versichert zu sein bedeutet, auch am Stichtag Anwartschaften zu erwerben, während „passiv“ jeder versichert ist, der in der Vergangenheit eine Anwartschaft erworben hat, am Stichtag selbst aber nicht aktiv versichert ist und auch keine Rente aus eigener Versicherung bezieht. Latent Versicherte sind alle passiv Versicherten, die weder am Stichtag noch sonst im Berichtsjahr einen Beitrag oder eine Anrechnungszeit aufweisen. Latent versichert sind überwiegend Personen, für die tatsächlich im Berichtsjahr keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet sind. Dazu gehören zum Beispiel Hausfrauen, Beamte und Selbständige, die früher Beiträge entrichtet haben und jetzt über Ehegatten oder Versorgungswerke gesichert sind.
Die Zahl der Rentner und Renten differiert, weil z. B. bei Wiwen und Witwern 2 Renten zusammenfallen können, die Witwenrente und eine eigene Regelaltersrente.
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