| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 13.09.2009 |
Verbreiteter Unsinn über die BRDImmer wieder erreichen mich Massenmails, in welchen geradezu haarsträubende Ansichten über die BRD, Artikel 23, SHAEF-Gesetz 52 (SHAEF = Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force), Haager Landkriegsordnung, Ausweise und was weiß ich noch berichtet werden. Meistens ignoriere ich diesen Unsinn einfach, deren Initiatoren aber aus meiner Sicht extreme rechte Kreise sind, die offenbar dort weitermachen wollen, wo man 1945 zum Glück aufhören musste. Weil nun aber neuerdings ausdrücklich zum Wahlverzicht aufgerufen wird, möchte ich versuchen, diesem Unsinn (eher Schwachsinn) ein Ende zu setzen. Ich betone dabei im Vorhinein, dass es sich nachfolgend um mein Verständnis und meine ureigenste Interpretation über die Zusammenhänge der Besatzung durch die Alliierten seit der Kapitulation der Streitkräfte 1945 bis hin zur Wiedervereinigung und dem derzeit rechtlichen Stand der BRD handelt. Da ich kein Jurist und somit auch kein Staatsrechtler bin, ist es durchaus möglich, dass meine Version der Vorgänge u. U. bei Juristen mitunter ein mildes Lächeln bis hin zu wütenden Flüchen hervorruft. Dennoch denke ich, dass ich mit meinen Darlegungen allgemeinverständlich und nachvollziehbar die Dinge ins rechte Licht rücke. Anlass für diesen Beitrag ist die Aufforderung einer Internetseite, die sich als Klardenker.com bezeichnet und dazu aufruft, man solle seinen Wahlzettel ungültig machen. Wer darauf hereinfällt, unterstützt vor allem die rechte Szene, die in meinen Augen bei CDU/CSU anfängt und über die "liberale FDP" bis hin zu Rep. DVU und NPD reicht. Personal-/Personenausweis Art. 23 GG und das Gerücht über die Auflösung der BRD Was war 1945 los? Deutschland hatte den Krieg verloren, die Alliierten marschierten ein und Hitler und Göbbels gaben sich die Kugel und die war nicht von Ferrero. Damit war das deutsche Reich führerlos, denn die Übergabe der Macht durch Hitler an Dönitz war ungültig ohne die Zustimmung des Reichstages. Stattdessen kapitulierte das Militär. Aber damit wird nicht die Kapitulation eines Staatswesens begründet. Eine reguläre Kapitulation hätte nur durch die Staatsführung erfolgen können, doch die war wegen Loch im Kopf auch nicht mehr handlungsfähig. Folglich blieb das deutsche Reich bestehen, aber die 3 Gewalten wurden ihnen von den alliierten Besatzungsmächten entzogen. Wir standen folglich unter dem Befehl des Militärs der Alliierten. Es gab unterschiedliche Vorstellungen darüber, was mit diesem zerbombten deutschen Reich denn nun geschehen sollte. Die dominierende Militärmacht (weil stärkste Wirtschaftsmacht) war die USA und die brachte 2 Vorstellungen mit, den Morgenthau-Plan, nach dem das deutsche Reich zerschlagen und enttechnisiert werden sollte und den Marshallplan, der das genaue Gegenteil wollte, weil die dahinter stehenden Wirtschaftszweige und Politiker der USA in Europa und damit auch in Deutschland vor allem ihre wirtschaftlichen Überschüsse unterzubringen gedachten. Der Marshallplan setzte sich durch und war letztendlich auch der Turbo, durch den das "Wirtschaftswunder" überhaupt erst möglich war. Der nur vorrübergehend unterbrochene Konflikt zwischen dem kommunistischen Russland und der kapitalistischen USA flammte schon unmittelbar nach dem Sieg über Deutschland erneut auf und markierte den Beginn des kalten Krieges. Bereits vor der Gründung der BRD kam deshalb auch die Idee einer erneuten Militarisierung Deutschlands auf. Allerdings sollte diese Militarisierung im Rahmen eines europäischen Militärs verwirklicht werden, dass dann als Bollwerk gegen die UDSSR dienen sollte. Dagegen gab es aber Widerstand, vor allem von Frankreich und damit blieb das europäische Militär ein nicht realisierbares Projekt, zumindest vorläufig. Präambel
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Urfassung Art. 23 und Art. 146 GG
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Artikel 23 definiert also keineswegs, dass mit seinem Erlöschen auch das GG und die BRD aufhören, zu existieren, sondern beschränkt lediglich das GG vorrübergehend und solange auf die von den westlichen Alliierten besetzten Zonen, bis das GG auch für die sowjetisch besetzte Zone durchsetzbar war. Da es theoretisch möglich gewesen wäre, dass nicht alle Länder der sowjetisch besetzten Zone auf einmal mit der BRD wiedervereinigt würden, ist der Artikel so abgefasst, dass das GG auch bei dem Beitritt nur eines Landes aus dem Osten dann für diesen Landesteil Gültigkeit haben müsste. Artikel 146 schreibt auch nicht fest, dass mit der Wiedervereinigung eine neue Verfassung erstellt werden müsse, sondern lediglich, dass das deutsche Volk dann frei über eine Verfassung entscheiden solle. Das bedeutet, die Deutschen könnten auch entscheiden, dass das Grundgesetz nun den Status als Provisorium verliert und eine echte Verfassung wird, wenn das deutsche Volk das so will. Aber das muss das Volk entscheiden und nicht die Politiker. Artikel 146 definiert aber ganz eindeutig, dass das GG seine Gültigkeit behält, bis vom gesamten Volk über eine Verfassung abgestimmt wurde. Das ist auch der Grund, warum Art. 146 nicht gestrichen wurde, weil dann eingetreten wäre, was angeblich die Löschung von Art. 23 bewirkt haben soll. 1990 wurde mit den 2+4-Verträgen die Einheit Deutschlands wieder herbeigeführt und Art. 23 aufgehoben, weil damit die BRD zur BRD Deutschland für Gesamtdeutschland wurde. Das Grundgesetz verliert damit keineswegs seine Gültigkeit, denn das Staatsgebiet von Deutschland steht fest und folglich reicht die einfache Aussage in der ebenfalls geänderten Präambel, dass ab amtlicher Verkündung der Änderungen im Bundesgesetzblatt das GG für ganz Deutschland gilt. Ganz Schlaue werden nun die Änderungen der Grenze Oder/Neiße anführen. Aber auch das hat seine Richtigkeit. In den Ostverträgen (Warschauer Vertrag) wurde die neue Grenzziehung völkerrechtlich verbindlich festgelegt und damit das jenseits Oder/Neiße liegende Gebiet völkerrechtlich wirksam abgetreten bzw. zurückgegeben. Ein Video mit einer Nachrichtensendung des Hessischen Rundfunks besagt, dass eine Anzahl Mitglieder der CDU/CSU die Meinung äußerten, die im Warschauer Vertrag gezogene Westgrenze Polens sei völkerrechtlich nicht verbindlich. Meine Vermutung ist, dass es sich bei diesen Abgeordneten um Lobbyisten der Vertriebenenorganisationen handelt, die diesen Vertrag bis heute heftig bekämpfen. Die BRD ist völkerrechtlich durch die 2+4-Verträge ein souveräner Staat, weil die 4 Mächte ihre Verantwortung für Deutschland in den Verträgen endgültig zurück an die deutsche Administration gegeben haben. Dennoch sind wir kein freier Staat, weil wir ohne entsprechende Friedensverträge theoretisch nach wir vor mit all den Staaten im Kriegszustand stehen, denen in den Jahren von 1939 bis 1945 durch Deutschland der Krieg erklärt wurde oder von denen uns der Krieg erklärt wurde und folglich lediglich ein Waffenstillstand mit diesen Ländern besteht. Doch das ist ein anderes Thema.
Eine Argumentation der "Deutsches Reich"-Anhänger ist die Aussage, Deutschland wäre von den Alliierten mit dem SHAEF-Gesetz Nr. 52 gemäß Art. 53 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) beschlagnahmt worden. Diese Aussage ist schlichtweg Humbug, hat aber leider Einzug in etliche Internetseiten gefunden. Bereits die Proklamation Nr.1 von Eisenhower gibt in groben Zügen Auskunft, was die Deutschen von den Besatzern zu erwarten hatten. Die vom Alliierten Oberkommando (SHAEF) herausgegebenen SHAEF-Gesetze waren nicht anders zu bewerten, als das nach einen Krieg übliche Szenario. Besiegte und Sieger sind nicht automatisch die besten Freunde, wenn ein Krieg endet, obwohl die Sieger nach Weltkrieg II in einigen Landstrichen wie Befreier empfangen wurden. Bei den Amerikanern war das ziemlich unproblematisch, denn die hatten vom Krieg außer den Endgefechten nichts mitbekommen.Anders war das bei den Briten, den Sowjets und den Franzosen. Dort war der Hass auf die Deutschen weit verbreitet, denn sie alle hatten einiges von den Deutschen im Krieg mitmachen müssen. Das galt ganz besonders für die Russen, die wohl die meisten Opfer unter den Siegermächten zu beklagen hatten. Dass die Militärgesetze ziemlich hart und direkt waren, liegt in der Natur der Sache, denn die Befürchtungen, dass es zu Übergriffen auf die Sieger kommt, sind allgemein nicht aus der Luft gegriffen. Aber man hielt sich weitgehend an die HLKO, obwohl es natürlich auch Übergriffe seitens der Besatzer gab. Die Sowjetunion hob den aktiven Kriegszustand übrigens erst 1955 in Form einer einseitigen Erklärung auf. Zunächst muss man sich darüber klar sein, was ein "Völkerrechtssubjekt Staat" denn eigentlich ist. Es gibt da die klassische Dreiteilung:
Ein Staatsgebiet kann man ganz oder teilweise annektieren, aber nicht beschlagnahmen. Das wäre nur für Landstiche möglich, die nicht als Staatsgebiet ausgewiesen sind. Die Annektion einzelner Gebiete durch Deutschland (z. B. das Sudetenland) wurde von den Alliierten für ungültig erklärt und als Staatsgebiet Deutschland wieder Deutschland in den Grenzen von 1937 fixiert. Die Ostgebiete jenseits der Oder/Neiße wurden unter polnische und russische Verwaltung gestellt. Eine Gebiets-Annektion wurde aber von den Besatzungsmächten ausdrücklich ausgeschlossen. Was nach dem SHAEF-Gesetz Nr. 52 beschlagnahmt wurde, waren Vermögenswerte, einschließlich eintreibbarer Forderungen, Waffen und Kriegsmaterial, Beförderungsmittel, Vorräte, kurz, alles mögliche bewegliche Eigentum, genau das, was auch in der HLKO angegeben wird. Das SHAEF-Gesetz Nr. 52 war nicht das einzige Militärgesetz, dass verabschiedet wurde. Es gab noch eine Reihe andere: SHAEF-Militärgesetze. So gab es auch ein Militärgesetz über das Nachrichten und Fernmeldewesen (SHAEF-Gesetz Nr. 76). Aber SHAEF-52 war das maßgebliche Gesetz zur Sperre und Kontrolle über die Vermögenswerte in Deutschland und hielt sich dabei streng an die HLKO. Dabei ging es nicht darum, sich diese Vermögenswerte anzueignen, wohl aber darum, im Krieg von deutscher Seite angeeignetes Vermögen aus den von den Deutschen besetzten Gebieten wieder den rechtmäßigen Eigentümern zuzuführen. Mit der Gründung der BRD 1949 wurden bereits einige dieser Gesetze außer Kraft gesetzt. Andere folgten in der nachfolgenden Zeit nach und nach. Wieder andere blieben bis 1990 bestehen, wie der Viermächtestatus von Berlin. Natürlich haben die Alliierten Einfluss auf die Gestaltung der BRD genommen, ebenso wie auf die Gestaltung des Grundgesetzes. Doch während die Alliierten eine Verfassung wollten, setzten sich die westdeutschen Länderpolitiker durch, mit dem GG nur ein Provisorium zu schaffen, ein Provisorium, das im Prinzip nicht einmal schlecht war.Die eingesetzte parlamentarische Demokratie war kein Werk der Alliierten, sondern das gleiche Parteiensystem, wie es seit 1919 bis Hitler gültig war. Wie die meisten Verfassungen enthielt auch das GG keinen Artikel, der eindeutig Volksabstimmungen (Plebiszit) zugelassen hätte. Zwar heißt es in Art. 20 Abs. 2:
Aber in Art. 76 Abs. 1 werden Bundestag und Bundesrat ausschließlich als Gesetzgeber aufgeführt und damit eine Volksabstimmung auf Bundesebene ausgeschlossen. Hingegen sind in den Landesverfassungen Volksabstimmungen möglich. Es ist wohl in fast allen Ländern der Welt so, dass man eine Beteiligung der Bevölkerung an der Politik außerhalb der Wahlen gerne ausschließt. Zu unterscheiden wäre bei einer politischen Volksbeteiligung das Volksbegehren, mit dem aus der Bevölkerung ein Gesetzesvorhaben initiiert wird und die Volksabstimmung, mit der die Bevölkerung über ein Gesetz abstimmt. Aus meiner Sicht geht aus den vorgenannten Gründen hervor, dass die BRD Deutschland seit den 2+4-Verträgen ein souveräner Staat ist und mit der Aufhebung des Artikels 23 keineswegs das GG ungültig geworden ist. Weder die SHAEF-Gesetze noch die HLKO haben in irgendeiner Weise dazu beigetragen, Grundgesetz und Wahlvorgänge als illegal zu erklären. Mit der Gründung der BRD wurde den westdeutschen Ländern das Selbstverwaltungsrecht (auch im Sinne der HLKO) eingeräumt und alle Beschränkungen durch die Militärgesetzgebung wurden spätestens mit den 2+4-Verträgen aufgehoben. Vorenthalten wird der Bevölkerung seit 1990 die in Art. 146 und der Präambel der Urfassung des GG festgelegte Bestimmung, dass nach der Wiedervereinigung das Volk über eine Verfassung abstimmen soll, eigentlich ein eindeutig definierter Auftrag im GG an die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestehende Bundesregierung zu einer Volksabstimmung, wie sie ansonsten nur noch für eine Neugliederung des Bundesgebietes gilt (Art. 29, Abs. 2). Zwar sieht Art. 146 nicht vor, dass eine Nationalversammlung eine neue Verfassung ausarbeiten solle, sondern bietet durchaus auch die Möglichkeit, das GG als Verfassung zur Disposition zu stellen, müsste dann jedoch bei Ablehnung die Initiative für den Entwurf einer neuen Verfassung ergreifen, eine Nationalversammlung einberufen, die eine neue Verfassung entwirft, über die dann erneut durch die Bevölkerung abzustimmen wäre, solange, bis ein Verfassungsentwurf von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wird. Dabei müsste aus meiner Sicht für den Volksentscheid über eine Verfassung eine Abstimmpflicht bestehen, damit sichergestellt ist, dass diese Verfassung von einer echten Bevölkerungsmehrheit getragen wird. Das GG wäre nicht schlecht gewesen, hätte es den einen oder anderen Passus darin gegeben, der Änderungen am GG nicht durch eine (relativ leicht erreichbare) zwei-drittel-Mehrheit, sondern ausschließlich durch Volksentscheid zugelassen hätte. Außerdem hätte Art. 76 Abs. 1 so gefasst werden müssen, dass auch durch Volksbegehren Gesetzesinitiativen eingebracht und dann mit Volksabstimmung angenommen oder abgelehnt werden können. Dabei müsste definiert sein, dass die Volksabstimmung größeres Gewicht als die Stimmen von Parlament und Bundesrat haben und Volksabstimmungen grundsätzlich mit Abstimmungspflicht durchgeführt werden. Weiterhin sollten Gesetze und Vorhaben wie z. B. die EU-Verträge, die Privatisierung von Staatseigentum, die Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Einrichtungen wie die WHO oder die EU usw. nicht ohne Zustimmung der Bevölkerung mittels einer Volksabstimmung möglich sein. Dazu müsste natürlich auch die umfassende Aufklärung gehören, anders als die eher zur Verdummung und Desinformation gestalteten Hochglanzbroschüren des Bundes, wie sie z. B. zum Lissabonvertrag herausgegeben wurden. Was wirklich mit diesen Verträgen bewirkt wird, wissen, so scheint mir, oftmals selbst die Politiker nicht alle. Die Gewaltenteilung hätte eindeutig so definiert werden müssen, dass jegliche Einflussnahme seitens der Politik auf Richter und Staatsanwaltschaft unmöglich ist, dass aber auch Richter und Staatsanwälte in keiner Weise mit der Wirtschaft verbandelt sein dürfen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Politiker und auch Richter sollten bei erwiesenen Verstößen und Fehlverhalten abwählbar sein und der Bundespräsident sollte von der Bevölkerung gewählt werden. Weiterhin sollte eine Wahlpflicht bestehen, um Wahlergebnisse in das rechte Licht zu rücken oder zumindest sollten Nichtwähler und Wähler, die ungültig wählen, bei der prozentualen Stimmenauszählung gezählt und berücksichtigt und nicht ignoriert werden.
Aber diese Vorstellungen sind natürlich nur meine rein persönlichen Wünsche, die ich an eine neue Verfassung richten würde. Allerdings halte ich den Umstand, dass nach der Wiedervereinigung Art. 146 und die Präambel so geändert wurden, dass der Auftrag zur Abstimmung über die Verfassung durch das Volk nur noch zu einer vagen Möglichkeit umdefiniert wurde, eindeutig für eine gegen das Volk gerichtete Maßnahme. Die Äußerungen der Justizministerin Zypries, es habe keine Wiedervereinigung gegeben, sondern die Länder der DDR seien der BRD beigetreten, sind in meinen Augen dummes Geschwätz und Zeichen einer überheblichen Ignoranz des Bevölkerungswillens, die allerdings die meisten unserer Volksvertreter auszeichnet. Die Klardenker-Vorschläge, durch Nichtwahl etwas ändern zu wollen und die angeführten Gründe halte ich nicht nur für Mumpitz, sondern für ausgesprochen schädlich. Unser Grundgesetz und die Wahlgesetze gehen von einem Parteienstaat aus. Die Wahlgesetze ignorieren bei der prozentualen Stimmverteilung alle als nicht abgegeben oder ungültig abgegebenen Stimmen und definieren auch keine Basis einer Mindestwahlbeteiligung. Gewertet werden ausschließlich nur die gültig abgegebenen Stimmen und die Hälfte der Parlamentssitze werden nur an die Parteien verteilt, die mindestens 5% der gültig abgegebenen Stimmen errungen haben. Die andere Hälfte der Sitze werden nach dem Mehrheitswahlrecht an den aufgestellten Direktkandidaten (Erststimme) vergeben, der im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Hier ist die einzige Möglichkeit auch für nicht als Partei gemeldete Organisationen, durch Aufstellung eines parteilosen Kandidaten außerhalb einer Parteienorganisation einen Parlamentssitz zu erhalten. Leute die ungültig wählen, werden nicht als Protestwähler wahrgenommen, weil Presse und Medien ausschließlich auf die gültig abgegebenen Stimmen und den prozentualen Anteil der einzelnen Parteien eingehen und dabei von wenigen Ausnahmen abgesehen auch die Stimmanteile der Klein- und Kleinstparteien unter "Sonstige" und nicht namentlich aufführen. Lediglich die Wahlleiter veröffentlichen die gesamten Ergebnisse mit allen Einzelheiten. Aber es gibt nicht viele Bürger, die sich über die Seiten der Wahlleiter über die Wahlergebnisse informieren. Es macht mich deshalb immer ausgesprochen wütend, wenn ich lesen muss, wie Leute aufgefordert werden, nicht oder ungültig zu wählen. Damit werden die Parteien gestärkt. Wer nicht wählt, aber auch wer ungültig wählt, verkündet damit keinen Protest, sondern erklärt mit seinem Verhalten, dass er mit der Politik einverstanden aber offenbar unfähig zu einer eindeutigen Entscheidung ist. Wer argumentiert, die Linke werde sich mal genau so wie die Grünen entwickeln, hat vermutlich sogar recht. Der Unterschied liegt in dem Begriff "werde", denn die anderen "sind" bereits so, auch die Grünen. |
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