| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 09.07.2007 |
TransparenzSchwer haben sie sich getan, unsere Verfassungsrichter, als es um die Frage ging, wen unsere Volksvertreter denn nun wirklich vertreten, das Volk oder bestimmte Unternehmen. Die Hälfte der 8 Richter des 2. Senats war der Meinung, das ginge das Volk nichts an, die andere Hälfte war der Ansicht, das Volk solle schon einen Einblick bekommen. Vier gegen vier, das ist eine Patt-Situation. Pech für die Abgeordneten, die geklagt haben, denn im Falle eines Patts fällt die Entscheidung gegen die Kläger aus. Die Richter Broß, Osterloh, Lübbe-Wolff und Gerhardt waren der Ansicht, dass mit einem Abgeordnetenmandat auch Pflichten verbunden sind und stimmten deshalb für die Pflicht zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte. Die Richter Hassemer, Di Fabio, Mellinghoff und Landau waren der Ansicht, dass die Beschwerde der Abgeordneten rechtens sei und die Beschwerde deshalb Erfolg haben müsste. Vermutlich sind diese Richter der Überzeugung, Artikel 38 GG verlange nur, dass Abgeordnete jemanden vertreten und Unternehmer schließlich ein repräsentativer Querschnitt des ganzen Volks wären. aber um das zu erfahren, müsste ich nicht nur das gesamte Urteil lesen, sondern es auch noch verstehen. Aber Juristendeutsch gehört nicht zu den Fremdsprachen, die ich beherrsche. Absatz 1 des Artikels 38 im Grundgesetz:
Vier Richter waren also der Meinung, dass die klagenden Abgeordneten ja nicht an die Weisungen der Unternehmen, für die sie nebenher tätig sind, schließlich nicht gebunden wären, aber wenn sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten .... Nun ja, das ist meine persönliche Sicht. Die Sicht der Richter wurde schon in einer ausführlichen Presseerklärung des BVerfG dargelegt. Das Urteil selbst füllt schon das handelsübliche Format eines Taschenbuchs. Wer Lust und Muße hat, die juristischen Spitzfindigkeiten und Klaubereien wirklich vollständig zu lesen, findet das Urteil unter dem Link http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html. Endlich gibt es also eine Transparenz, die es dem Bürger ermöglicht, anhand der Höhe der Nebeneinkünfte von bestimmten Unternehmen eine eigene Einschätzung vorzunehmen, ob die Höhe der Einkünfte vielleicht den Schluss zulässt, dass der Abgeordnete doch eher die Interessen des zahlenden Unternehmens vertritt, statt die Interessen des Volkes. Nebenbei sei bemerkt, den Weihnachtsmann und den Osterhasen gibt es wirklich. Ich habe einfach mal einen Abgeordneten herausgepickt, keinen Nobody, sondern einen, der fast allen Bundesbürgern bekannt sein dürfte, weil er zu der Alterssicherung von Arbeitnehmern einen direkten Bezug hat: "Walter Riester" Welche Aufgaben nimmt er im Bundestag wahr und hat er noch bezahlte Nebentätigkeiten? Schließlich haben wir ja jetzt eine transparente Form der Vorstellung der Abgeordneten auf den Seiten des Bundestages. 1. Parlament
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
3. Funktionen in Unternehmen
Stufe 1 (Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 Euro), Vor der Stufe wird bei einmaligen Einkünften die Bezeichnung des Monats und des Jahres des Zuflusses der Einkünfte genannt („Januar 2007, Stufe 2“); bei regelmäßigen monatlichen Einkünften tritt vor die Angabe der Stufe die Kennzeichnung „monatlich“ („monatlich, Stufe 2“). Werden zu einer Tätigkeit bzw. zu einem Vertragspartner für jedes Kalenderjahr der Wahlperiode Einkünfte derselben Stufe angezeigt, erfolgt die Veröffentlichung unter der Angabe „jährlich“ („jährlich, Stufe 2“). Bei regelmäßigen monatlichen Einkünften unterhalb der monatsbezogenen Grenze für die Entstehung einer Anzeigepflicht (1.000 Euro), die jedoch zu einer Überschreitung der auf das Jahr bezogenen Betragsgrenze von 10.000 Euro führen, wird die Stufe 3 mit dem Zusatz „jährlich“ versehen. Die Schwatzhaftigkeit von Riester scheint sich auszuzahlen, denn meist steht Stufe 3 vermerkt. Warum passiert mir das nicht? Ich glaube, ich weiß die Antwort. Weil ich nicht die Riesterente erfunden habe und weil ich den Versicherungen keine Tipps geben kann, wie sie über die IMAGE Ident Marketing Gesellschaft private Rentenversicherungsverträge als Riesterrente verkaufen können. Da kennt sich Riester ja aus, denn die IMAGE Ident Marketing Gesellschaft ist eine 100-prozentige Tochter der DDVG, die wiederum der SPD gehört und in der Riester im Aufsichtsrat sitzt. Kann es sein, dass die als Stufe 1 und Stufe 2 deklarierten Vorträge weniger Vorträge als Abschlussverhandlungen für die IMAGE Ident Marketing Gesellschaft waren? Aber nein, was mir da meine abstruse Phantasie wieder vorgaukelt. Auf jeden Fall kassiert Riester nebenbei ganz schön ab, aber wie viel er wirklich bekommt? Schreiben Sie eine Mail an Zeus, vielleicht weiß der das. Die Eingangstür zu meiner Wohnung ist mit einer dicken Drahtglasscheibe versehen. Die Sicht durch diese Scheibe ist genau so klar, wie die Sicht auf die Nebeneinnahmen unserer Abgeordneten. Wenn Sie es wirklich wissen wollen, müssen Sie schon das Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages - Teil II einsehen und dafür müssen Sie nach meiner Kenntnis erst einmal gut 50 € hinblättern. Ob Sie in diesem Handbuch dann die tatsächlichen Nebeneinnahmen finden? Wie gesagt, fragen Sie bei Zeus nach, denn von Lammert werden sie vermutlich eine für uns einfache Menschen nicht verständliche Auskunft bekommen. Mein Eindruck ist, dass hier Transparenz mit Nebelkerzen verwechselt wird. | |