Tafelgeschäft

Tafelpapiere sind rechtlich gesehen identisch mit den entsprechenden Wertpapieren. Jedoch werden sie nicht börslich gekauft, sondern im Rahmen eines Tafelgeschäfts über die Tafel, d.h. am Bankschalter, in der Regel gegen Bargeld erworben und vom Käufer selbst verwahrt.

Oft stehen Tafelgeschäfte im Verdacht, damit Steuern hinterziehen oder auch Geldwäsche betreiben zu wollen.

Der Besitzer von Tafelpapieren muss seine Coupons abschneiden und selbst am Bankschalter einlösen. Dabei fällt dann die Kapitalertragssteuer an. Bei Fälligkeit der Papiere muss der Besitzer diese bei der Bank selbst wieder einlösen.