| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 13.07.2009 | ||
Wie wird die Rente ausgerechnet?Entgeltpunkte: Für jedes Beitragsjahr wird der Wert der Entgeltpunkte ermittelt Rentenbescheid: Bekommen Beitragszahler der gesetzlichen Rentenkassen Ihren Rentenbescheid oder eine Vorabinformation über die Rentenberechnung, wissen Sie mit dem Zahlensalat oft nichts anzufangen. Dieses Blatt soll das ändern! Versicherungsverlauf (Beispiel:)
Steht in den ersten beiden Spalten VK 01, steht VK für Versicherungskarte und 01 ist die Nr. der Versicherungskarte. Im Anschluss folgt der Beitragsbemessungszeitraum, im Beispiel 1 Kalenderjahr, aber der Bemessungszeitraum kann durch Ereignisse unterbrochen sein. Ein Ereignis könnte ein Arbeitgeberwechsel, eine längere Krankheit oder eine Gehaltserhöhung bzw. ein Tarifwechsel sein, dann hätten Sie für das Kalenderjahr 2 Berechnungen, bei mehr Ereignissen entsprechend mehr. In jedem Fall gibt es für ein Jahr mindestens eine Zeile mit Berechnungsdaten. Danach folgt der Verdienst im angegebenen Beitragsbemessungszeitraum. Hier kann der angegebene Verdienst niedriger angegeben sein, als Ihr tatsächlicher Verdienst. Das passiert, wenn Sie mit Ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Dann ist der dort angegebene Wert identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die restlichen Daten sind selbsterklärend. Entgeltpunkte für Beitragszeiten: Beispiel:von bis Einkommen Durchschnittsverd. ermittelte Entgeltpunkte
Hier beginnt das, was vielen Schwierigkeiten bereitet. Lassen wir den Bemessungszeitraum außer acht und schauen gleich auf die beiden Beträge.
anrechenbares Einkommen / Durchschnittseinkommen = Entgeltpunkte
An den beiden Beispielzeilen sieht das so aus:
11.410,93 / 9.893 = 1,1534 Punkte
27,600,00 / 18.295 = 1,5086 Punkte
Dieses Beispiel ist das eines Besserverdienenden, der die Höhe des Durchschnittsverdienstes überschreitet. Das ist keinesfalls die Norm. Bei vielen Rentnern steht ein Null vor dem Komma, weil ihr Einkommen unter dem ermittelten Durchschnittseinkommen liegt. Die so ermittelten Punkte, oder genauer gesagt Entgeltpunkte sind dann die Basis für die Rentenberechnung. Die für alle Beitragsjahre ermittelten Entgeltpunkte werden addiert und mit dem letzten aktuellen Rentenwert multipliziert (der Rentenwert ist für Deutschland Ost und Deutschland West unterschiedlich). Die jährliche Rentenanpassung (falls es eine gibt) plus der Rentenwert des Vorjahres ergibt den aktuellen Rentenwert. Die Formel lautet also: erreichte Entgeltpunkte * RentenwertAm Beispiel des Eckrentners: 45 Arbeitsjahre, pro Jahr 1 Entgeltpunkt = 45 Entgeltpunkte, Rentenwert 2004 = 26,13 € ergäbe eine Rente von 45 Punkte * Rentenwert 26,13 € = 1.175,85 € RenteDas so ermittelte Ergebnis ist die Bruttorente. Anrechenbare Zeiten auf Ihrem Rentenbescheid werden gesondert ausgewiesen (z. B. Ausbildungszeiten), aber die dort ermittelten Entgeltpunkte fließen wie alle anderen in die Berechnung ein. Von dieser Rente müssen Sie die Hälfte des Krankenkassenbeitrags und die ganze Pflegeversicherung (seit Januar 2004) in Abzug bringen. Das Ergebnis ist die Rentenauszahlung. Die Rentenauszahlung ist Bestandteil Ihres steuerpflichtigen Einkommens, allerdings nicht die volle Rente, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil, der aber ab 2005 kontinuierlich erhöht werden soll (Urteil Bundesverfassungsgericht: Versteuerung der Renten, dafür die Beiträge steuerfrei. Die Versteuerung darf aber nach dem Urteil nicht zur Doppelbesteuerung führen.) Seit dem 1.1. 2005 sind 50 % der Netto-Rente steuerpflichtig. Der folgende Absatz basiert auf einer Vermutung von mir.
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