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Erstelldatum: 05.05.2004

Neuregelungen in der Rentenversicherung zum 1. April 2004

Ende letzten Jahres hat der Gesetzgeber eine Reihe von Neuregelungen in der Rentenversicherung verabschiedet, die zum großen Teil am 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Mit Hilfe dieser Maßnahmen konnte der Beitragssatz in diesem Jahr bei 19,5 Prozent stabil gehalten werden. Ansonsten hätte er auf 20,3 Prozent ansteigen müssen. Für die Rentner führen diese Maßnahmen zum Teil zu nicht unerheblichen Einschnitten bei ihrer Rente.

Vollständige Tragung des Pflegeversicherungsbeitrages durch die Rentner

Ab dem 1. April dieses Jahres werden die Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent vollständig selber tragen müssen. Bisher hat die Rentenversicherung die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrages übernommen. Im Endeffekt macht dies eine Minderung der Rente um 0,85 Prozentpunkte aus. Bei Senioren mit einer Bruttorente von 1.000 Euro monatlich reduziert sich die Rente also um 8,50 Euro im Monat.

Zeitnahe Weitergabe von Veränderungen des Krankenversicherungsbeitrages

Des Weiteren werden zukünftig Veränderungen des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung schneller an die Rentner weitergegeben. Bislang war es so, dass der am 1. Januar des Jahres geltende Beitragssatz nur einmalig zum 1. Juli eines Jahres zu einer Änderung des Auszahlungsbetrages der Rente geführt hat. Nunmehr werden Änderungen des Beitragssatzes zur Krankenversicherung nicht erst zur Mitte des Jahres, sondern bereits nach 3 Monaten an die Rentner weitergegeben.

Die Neuregelung führt also dazu, dass der am 1. Januar 2004 geltende Beitragssatz zum 1. April 2004 zu berücksichtigen ist. Da 12 Krankenkassen zum 1. Januar ihre Beitragssätze gesenkt haben, kommen zum 1. April 2004 circa 5 Millionen Rentner auf diese Weise zu Entlastungen. Bei den meisten Krankenkassen ist der Krankenversicherungsbeitrag für die Rentner unverändert geblieben, so dass sich insoweit für circa 13 Millionen Rentner nichts verändert. Bei rund 100 Krankenkassen wurde der Beitragssatz angehoben. Für die hiervon betroffenen rund 1 Million Rentner kommt es dadurch zu einer weiteren Mehrbelastung - zusätzlich zu den höheren Pflegeversicherungsbeiträgen.

Verschiebung der Rentenauszahlung um einen Bankarbeitstag

Ab Ende März werden die Renten nicht mehr am vorletzten, sondern am letzten Bankarbeitstag den Geldinstituten überwiesen. Dabei ist gewährleistet, dass die Wertstellung auf den Konten der Rentner noch am gleichen Tag erfolgt. Die Rentner können also im Normalfall am letzten Bankarbeitstag im Überweisungsverkehr über die Rente verfügen, ohne dass Sollzinsen anfallen. Die Rentner sollten aber mit ihrer Bank sprechen, wenn am vorletzten oder letzten Bankarbeitstag Überweisungen beziehungsweise Barabhebungen vorgenommen werden sollen und kein Verfügungsrahmen besteht. In diesem Fall ist es wichtig sicherzustellen, dass erst die Rente gutgeschrieben und anschließend die Belastungsbuchungen durchgeführt werden.

Verschiebung des Rentenauszahlungstermins vom Monatsbeginn auf das Monatsende für Neurentner

Auch zum 1. April 2004 in Kraft treten wird die Neuregelung, wonach der Rentenzahltermin für Rentenneuzugänge vom Monatsbeginn auf das Monatsende verschoben wird. Wer also Ende März aus dem Berufsleben ausscheidet, bekommt seine erste Rentenzahlung nicht wie bisher schon Anfang, sondern erst Ende April. Eine Zahlungslücke entsteht für die Rentner allerdings nicht, da den Rentnern ja noch ein Arbeitsentgelt oder eine Lohnersatzleistung für den abgelaufenen Monat ausgezahlt wird.