| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 20.08.2007 | ||||||
Verfassungslüge
An die Regierung Sehr geehrte Damen und Herren, Geahnt habe ich es schon länger, aber nun habe ich es schriftlich: "Die Bundesrepublik Deutschland wird von Lügnern regiert." Anders kann die Aussage auf den Seiten der Bundesregierung unter dem Link Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Zur Online-Version des Grundgesetzes Das Grundgesetz stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Ursprünglich war es bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als Übergangslösung und Provisorium gedacht: Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder die "Frankfurter Dokumente". Diese enthielten unter anderem die Aufforderung, durch eine verfassunggebende Versammlung eine Verfassung auszuarbeiten. Die Ministerpräsidenten kamen der Aufforderung nur widerstrebend nach, da sie keinen deutschen Teilstaat gründen wollten. Um den vorläufigen Charakter zu betonen, gaben sie der verfassunggebenden Versammlung den Namen "Parlamentarischer Rat". Auch den Begriff "Verfassung" lehnten sie ab. Stattdessen sollte ein "Grundgesetz" geschaffen werden. Verfassungskonvent von Herrenchiemsee Im August 1948 erarbeitete ein von den Ministerpräsidenten berufenes Expertengremium auf der Insel Herrenchiemsee die "Richtlinien für ein Grundgesetz". Die Ausarbeitungen dieses Verfassungskonvents von Herrenchiemsee dienten dem Parlamentarischen Rat als Grundlage für die weitere Arbeit. Erstmalig trat der Rat am 1. September 1948 in Bonn zusammen. Acht Monate später, am 8. Mai 1949, nahmen die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen an. Die Besatzungsmächte stimmten ebenso zu wie die Länderparlamente, mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft. "Grundgesetz" statt "Verfassung" Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Der Charakter der Zwischenlösung kam in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt. Wiedervereinigung Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Das Grundgesetz trat mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern in Kraft: in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Ost-Berlin. Seither ist der 3. Oktober - anstelle des 17. Juni - der Tag der Deutschen Einheit. Föderalismusreform Durch die so genannte Föderalismusreform wurde das Grundgesetz am 1. September 2006 geändert. Dabei handelte es sich um die größte Verfassungsänderung seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949. Insgesamt wurden 25 Artikel reformiert: Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c Grundgesetz. Ziel der Föderalismusreform ist es, das Zusammenspiel von Bund und Ländern effizienter zu gestalten. Das politische System wird entscheidungs- und handlungsfähiger. Und die Bürgerinnen und Bürger können besser erkennen, wer für politische Entscheidungen verantwortlich ist. Änderungen des Grundgesetzes sind nur mit Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat möglich. Die (in diesem Schreiben) in roter Schrift dargestellte Passage ist eindeutige eine Lüge und eine Verhöhnung dessen, was die Väter des Grundgesetzes mit ihrer Aussage in der Präambel:Präambel Grundgesetz 1949 Präambel Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.
zum Ausdruck brachten. Eine geschickt formulierte Lüge bleibt dennoch ein Lüge. Der Souverän, "das Volk", wurde nicht gefragt, ob es das Grundgesetz als Verfassung für das gesamte deutsche Volk akzeptiert. Es wurde auch nicht gefragt, hat aber mit seinem Verhalten deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Wiedervereinigung freudig begrüßt. Aber dieser Vorgang vor nahezu 20 Jahren ist völlig losgelöst von der Frage zu betrachten, ob die Bevölkerung des wieder vereinigten gesamten deutschen Volkes das Grundgesetz als Verfassung anerkennt. Diese Frage kann nur in Form einer Volksabstimmung beantwortet werden. Doch diese Frage zu stellen, scheuen sich die politischen Instanzen im klaren Bewusstsein, dass die voraussichtliche Antwort negativ sein wird. Bereits zuvor wurde mit der EU-Verfassung und mit dem Vertrag von Lissabon der gleiche undemokratische Weg beschritten, den Willen des Souveräns in dem Bewusstsein zu ignorieren, dass die Befragung des Souveräns nicht das gewünschte Ergebnis zeitigen würde. Hier muss die Frage erlaubt sein, was die Bundesregierung eigentlich von der Regierung der ehemaligen DDR unterscheidet? Der Bevölkerung dieses Landes werden Rechte vorenthalten und durch diktatorische Maßnahmen ersetzt. EinigungsvertragVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 (Einigungsvertrag), Auszug
"Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik -
Kapitel I Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit (1) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden. (2) Der 3. Oktober ist als der Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.
Kapitel II Artikel 1 des zwei-plus vier-Vertrages Artikel 1 Die Einheit Deutschlands ist nicht durch einen "Beitritt" gewährleistet, sondern nur durch eine Wiedervereinigung. Die Aussage im zwei-plus-vier-Vertrag beweist, dass die Justizministerin die berechtigte Frage unwahr beantwortet hat. Deutschland wurde wieder vereinigt! Der Grundstein für die Lüge über die Anerkennung des Grundgesetzes als Verfassung wurde im Einigungsvertrag in Art. 4, Punkt 1 und Punkt 6 gelegt. Art. 4 befasst sich mit den "beitrittsbedingten Änderungen des Grundgesetzes." Die Präambel wurde gemäß dieses Vertrages wie folgt geändert:
Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert: Diese Änderung in der Präambel ist ungültig. Sie widerspricht dem Grundrecht des Artikels 20 GG abs. 2, der ausdrücklich betont, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Die vorgesehene und später erfolgte Änderung des Grundgesetzes im Einigungsvertrag, Präambel und Artikel 146, widerspricht auch in ihrer Aussage den tatsächlichen Gegebenheit. Der Souverän dieses Landes ist das Volk (Art. 20 GG) und nicht seine von ihm gewählten Vertreter. Da der Souverän nicht gefragt wurde, ob er damit einverstanden ist, dass das GG als endgültige Verfassung anerkannt werden soll, ist das Grundgesetz das geblieben, was es nach dem Willen der Väter des Grundgesetzes sein sollte. "Ein Provisorium bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung" und inzwischen der reinste Flickenteppich, weil dieses Grundgesetz zu oft willkürlich den Wünschen der Politik angepasst wurde. Bei keiner Änderung des Grundgesetzes wurde der Souverän um sein Einverständnis ersucht. In der Bevölkerung wird der Ruf, endlich eine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung zu erstellen, immer lauter. Das Provisorium GG hat zwar relativ gute Dienste in der Vergangenheit geleistet, hat aber entscheidende Schwächen, die durch eine echte Verfassung behoben werden müssen. Die Gewaltenteilung wurde nur halbherzig im GG verankert und die leichte Möglichkeit der Änderungen des GG, ohne den Souverän nach seiner Zustimmung zu fragen, ist mehr als eine Schwachstelle. Es ist ein Freibrief, die angestrebte Demokratie durch Änderungen des Grundgesetzes auszuhebeln, ein Vorgang, der fleißig praktiziert wurde und wird. Mit der Vergabe der Hoheitsrechte Deutschlands an die EU wurde das undemokratische Handeln der gesamten politischen Organe sehr deutlich unter Beweis gestellt. Offenbar haben die Mitglieder der Parlamente und Regierungen dieses Landes den Sinn demokratischer Regeln vergessen und inzwischen die Einstellung ehemaliger Feudalherren für sich in Anspruch genommen. Der Verzicht auf eine neue Verfassung ist nur dann akzeptabel, wenn zuvor eine Volksbefragung durchgeführt wurde und eine Mehrheit des Volkes sich für die Beibehaltung des Grundgesetzes ausspricht. Das aber ist nicht nur unwahrscheinlich, es ist vor allem bisher unterblieben. Deshalb noch ein Tipp an die Abgeordneten der Linken! Nehmen Sie die Forderung nach einer Nationalversammlung mit dem Auftrag, eine vom Volk in freier Abstimmung zu verabschiedende neue Verfassung aufzustellen, in Ihren Forderungskatalog auf. Damit würden Sie einige unter Ihnen vom Stigma der "SED-Vergangenheit" befreien und den Zweiflern in der Bevölkerung, die lieber nicht als die Linke wählen vielleicht beweisen, dass Sie von Demokratie nicht nur reden, sondern auch Demokratie meinen. Gert Flegelskamp |
|||||||