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Hartz IV: Ausgrenzung BehinderterDieses Schreiben habe ich kurz vor Weihnachten bekommen. Der Ombudrat hat sich geäußert, dass er bisher kaum Beschwerden bekommen hat. Nun, das ist doch gut! Dann hat er doch Zeit, sich ausgiebig mit dem vorliegenden Fall zu beschäftigen. Guten Abend Herr Flegelskamp! Ich habe soeben eine Email an den "Ombudsrat" geschrieben. Er hat folgenden Wortlaut: Ich möchte und muß mich heute mit einem folgenschweren Problem an Sie wenden und bitte um eine Stellungnahme Ihrerseits. Ich bin verheiratet und habe eine Tochter mit 100 % Behinderung. Aus diesem Grund wurde mir bisher auf meiner Steuerkarte ein Behindertenpauschbetrag nach § 33b EStG eingetragen. Nun bekomme ich ab Januar 2005 nur noch ALG II. Dies wiederum bedeutet, daß der Behindertenpauschbetrag ersatzlos gestrichen wird. Meine Frau hat zwar Einkünfte (Lohn) die aber so gering sind, daß keine steuerlichen Abgaben anfallen. Unsere Tochter erhält ab Januar 2005 ebenfalls ALG II, sodaß auch Sie ebenfalls den Behindertenpauschbetrag nie in Anspruch nehmen kann. Da dieser Behindertenpauschbetrag zur Abfederung Sozialer und Gesundheitlicher Härten gedacht ist, kann ich diese Entscheidung zur Ausgrenzung und Benachteiligung durch diese Regierung, basierend auf Hartz IV, nicht nachvollziehen und akzeptieren. Daher bitte ich Sie inständig, sich bei der amtierenden Regierung für eine andere Regelung, im Interesse meiner Familie und insbesonders unserer Tochter sowie ALLER von dieser Sachlage betroffenen Behinderten, einzusetzen. Sie sind das schwächste Glied und benötigen keine zusätzliche Ausgrenzung und Abschiebung an den sozialen Rand der Gesellschaft. ************ Nun bin ich gespannt auf die Reaktion. Wird aber wie vieles aus Regierungskreisen im Sande verlaufen. Wenn Interesse besteht, können Sie den "Brief" auf Ihrer Homepage veröffentlichen. Auch mit meinem vollen Namen und Anschrift. Ich habe nichts zu verbergen. Ruhigen Abend und frohe Festtage! Peter Dierich |