13.08. 2004

Quelle: Junge Welt Interview: Arnold Schölzel

GBM-Aktion gegen Rentenklau: Was rügt UN-Menschenrechtsausschuß?

jW sprach mit Gert Julius, Geschäftsführer der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e. V. (GBM) und PDS-Bezirksverordneter in Berlin-Tempelhof/Schöneberg

F: Die GBM hat auf der Kundgebung gegen Sozialkahlschlag am 3. April in Berlin eine Postkartenaktion gegen Rentenklau gestartet. Sie beruft sich dabei auf eine Kritik des UN-Menschenrechtsausschusses an den Sozial»reformen« in Deutschland. Worin bestand diese Kritik?

Im August 2001 beriet ein UN-Menschenrechtsausschuß in Genf den vierten Bericht der Bundesregierung über die Erfüllung des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 in Deutschland. Die UN-Vertreter äußerten u. a. ihre Besorgnis über den hohen Stand der Arbeitslosigkeit in Deutschland und über die unzureichenden beruflichen Ausbildungsprogramme für Jugendliche, über das System der sozialen Sicherheit und die seinerzeit laufende Rentenreform. Beanstandet wurden außerdem die ungenügende Zahl von Kindertagesstätten, die mangelnde Chancengleichheit für Frauen am Arbeitsmarkt, das Fehlen einer Definition von Armut in der Bundesrepublik sowie die Beseitigung der kostenlosen Hochschulbildung durch mehrere Bundesländer.

In all diesen Fällen hat der UN-Ausschuß die Bundesrepublik aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen.

Die Bundesregierung hat diese UN-Kritik bisher nicht nur ignoriert, sondern weiter vorsätzlich gegen die angemahnte Einhaltung des Paktes verstoßen

F: Der UN-Ausschuß äußerte sich aufgrund einer Stellungnahme der GBM. Was war deren Anlaß?

Wir hatten eine Stellungnahme zu dem erwähnten Bericht der Bundesregierung abgegeben und uns zur Kluft zwischen Ost- und Westdeutschland, zur Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse, zum Elitenwechsel in Ostdeutschland und einigen seiner menschenrechtlichen Aspekte sowie zu einigen Rentenfragen geäußert.

F: Wollen Sie Probleme des Sozialabbaus erneut vor internationale Menschenrechtsgremien bringen?

Da die Bundesregierung die Probleme auf allen sozialen Gebieten verschärft hat, nutzen wir jede Möglichkeit, um die Aufforderungen der UNO zu veröffentlichen. Der Pakt von 1966 enthält in Teil III, Artikel 6, Absatz 1, die auch in Deutschland geltende Festlegung: »Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfaßt, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts.« Die Bundesregierung mißachtet nicht nur das im Pakt festgelegte Recht auf Arbeit, ihre Sozialabbaupolitik ist ein einziger Verstoß gegen seine Bestimmungen.

F: Wo sind die GBM-Postkarten erhältlich und an wen sind sie gerichtet?

Die Protestpostkarten sind in unserer Geschäftsstelle in der Weitlingstraße 89, 10317 Berlin, erhältlich. Der Adressat ist der Bundestagsausschuß für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die Karten können auch telefonisch unter 030/5578397 bzw. 0178/5365418, per Fax unter 030/5535563 oder per E-Mail bei gbmev@t-online abgefordert werden.
Gesellschaft für Bürgerrechte und Menschenwürde e.V.

Den 4. periodischen Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unter spezieller Berücksichtigung der Schlußbemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 02.12.1998 aus Anlaß der Berichtsbehandlung in diesem Gremium im August 2001 unter

http://www.gbmev.de