Leserbrief


EMail an diverse Politiker

Brigitte Nink
Rosenweg 1
64342 Seeheim

Sehr geehrte/r Frau/Herr

mit der unten aufgeführten Aufstellung möchte ich auf die Ungerechtigkeiten der bisherigen Gesundheitsreform hinweisen. Ich habe gleiche Einkommen zugrunde gelegt und komme auf ein interessantes Ergebnis: der Arbeitslosenhilfebezieher muss mehr als das doppelte an Zuzahlungen aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes als der Sozialhilfeempfänger zahlen, und der chronisch Kranke EURentner muss noch tiefer in die Tasche greifen, hat also noch höhere Zuzahlungen als der Sozialhilfeempfänger und der Arbeitslose.

Beispiel: Bedarfsberechnung eines allein stehenden Sozialhilfeempfängers

296,- € Regelsatz
280,- € Miete
36,- € Heizpauschale
24,- € Bekleidungspauschale

636,- € monatlich Sozialhilfe

Berechnung der Zuzahlungen
296,- € x 12 Monate x 2 % = maximal 71,04 € jährlich


Beispiel: Bedarfsberechnung eines allein stehenden Arbeitslosenhilfeempfängers

636,- € monatlich Arbeitslosenhilfe

Berechnung der Zuzahlungen
636,- € x 12 Monate x 2 % = maximal 152,64 € jährlich


Beispiel: Bedarfsberechnung eines allein stehenden Krebskranken mit einer Erwerbsminderungsrente

624,14 € Erwerbsminderungsrente von der BFA
67,11 € zusätzliches Einkommen
691,25 € mtl. Gesamteinkommen
10,62 € Pflegeversicherung
44,63 € Krankenversicherung

636,- € monatlich EU-Rente

Berechnung der Zuzahlungen
691,25 € x 12 Monate x 2 % = maximal 165,90 jährlich Plus ca. 600 € jährlich (eher mehr wie weniger) die bedingt durch die Gesundheitsreform anfallen, in Bezug auf Hilfsmittel, Heilmittel und nicht mehr verordneten Medikamenten also 765,90 jährlich



      *) Beispiel einer Brustkrebspatientin, die laut Krankenkasse nicht die für Chroniker geltende 1 % Zuzahlung in Anspruch nehmen kann (50 % ige Erwerbsminderung für Brustkrebs ChronikerRegelung 60 %).

      Grundsicherung kann ebenfalls nicht in Anspruch genommen, da befristet Erwerbsunfähig auf 3 Jahre.

Die Aufstellung macht deutlich, dass bei maximal 2 % Zuzahlung trotz gleichem Gesamteinkommen unterschiedliche Belastungen für die Betroffenen anfallen. Es ist eindeutig ersichtlich, dass diese oben angeführten Gruppen unterschiedlich behandelt werden, obwohl ihr reales Einkommen identisch ist. Der Grund für die Benachteiligung des chronisch Kranken EURentenbeziehers gegenüber dem Arbeitslosenhilfeempfänger und die Benachteiligung dieser beiden gegenüber dem Sozialhilfeempfängers ist nicht nachvollziehbar. Hier wurde ein Gesetz beschlossen und Leistungen gekürzt ohne die Folgen zu beachten.

Ersichtlich wird hier, dass der Sozialhilfeempfänger schon eine unvertretbare Härte zu tragen hat, sieht man sich allerdings die beiden anderen Gruppen an, kann man feststellen, dass mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz folgendes erreicht wurde: wir haben jetzt:

Arme erster Klasse: die Sozialhilfeempfänger
Arme zweiter Klasse: die Arbeitslosenbezieher
Arme dritter Klasse: chronisch Kranke

In der Sozialhilfe geht es bereits an die Substanz. Mit jeder Zuzahlung wird das Existenzminimum um diesen Betrag gekürzt. Der Sozialhilfeempfänger muss deshalb entweder auf andere notwendige Ausgaben, die er bisher abdecken konnten, verzichten und sich bei seinen persönlichen Bedürfnissen, der Ernährung oder der Hauswirtschaft über den (lebensnotwendigen Bedarf hinaus) noch weiter einschränken. Oder er muss bei Krankheit auf notwendige Therapien, Medikamente, Heil oder Hilfsmittel verzichten.

Die Bezieher niedriger Einkommen und Arbeitslosengeldbezieher sind durch die ZweiProzentBelastungsgrenze noch weit schärfer betroffen als der Sozialhilfeempfänger. Da er davon aber einschließlich seiner Warmmiete alle Ausgaben finanzieren muss, bleibt ihm für den reinen Lebensunterhalt weniger zur Verfügung als einem Sozialhilfebezieher mit dem Regelsatz von 296 Euro.

Wie das obige Beispiel zeigt sind die Auswirkungen bei einem chronisch Kranken erwerbsgeminderten Rentenbezieher höchst dramatisch, denn ihm bleibt nach Abzug der Miete kein Euro übrig, also noch nicht einmal dem einem Sozialhilfeempfänger zugestanden Regelsatz. Der chronisch Kranke hat 3 Möglichkeiten

Er bezahlt seine Miete mit dem Rest kann er sich zwar nicht zufrieden stellend aber immerhin ernähren,
aber auch nur dann, wenn er auf Arztbesuche und Medikamente verzichtet

Er bezahlt seine Miete geht zum Arzt und nimmt seine Medikamente ernähren kann er sich dann nicht mehr

Er wird obdachlos, dann kann er ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich ernähren.

Eine Teilnahme am kulturellen, sozialen und politischem Leben wird diesem Menschen aufgrund der Ungleichbehandlung total verwehrt.

Diese Ungleichbehandlung kann nur als soziales Unrecht bezeichnet werden. Von einer menschenwürdigen Existenz kann hier nicht mehr die Rede sein

Sehr nachdenklich macht ebenfalls, dass bei dem Beispiel im 3. Fall (chronisch Krank) von einer 54jährigen Frau die Rede ist, die seit Ihrem 14. Lebensjahr berufstätig, also bisher 40 Jahre in die Renten und Krankenversicherung eingezahlt hat und trotzdem weitaus schlechter gestellt ist als der Sozialhilfeempfänger. Welcher Sozialhilfeempfänger kann eine 40jährige Beitragszeit in der Rentenversicherung nachweisen?

Ich möchte hiermit im Namen dieser betroffenen Menschen darum bitten, diese Ungleichbehandlung aufzuheben. Es geht hier um die Existenz von Menschen. Es geht hier um Menschen, die wie im obigen Beispiel angezeigt, 40 Jahre in die Renten und Krankenversicherung eingezahlt haben. Dass diesen Menschen noch nicht einmal der Regelsatz eines Sozialhilfeempfängers zusteht ist erbärmlich. Ansonsten sollte der Satz "Die Menschenwürde ist unantastbar" sofort gestrichen werden.

Zynisch finde ich es, dass im Moment, abgesehen davon, dass diese Menschen auch nicht mehr am öffentlichen Leben teilhaben können, im Bundestag laut Antrag 15/3310 über gesunde bzw. ungesunde Ernährung diskutiert wird.
Auszug aus dem Antrag 15/3310
"Denn die Schwächung des Körpers aufgrund von Mangelernährung führt zu schlechter Wundheilung bis zu einem drastisch erhöhten Sterblichkeitsrisiko. Neben Fettgewebe wird auch Muskelmasse abgebaut. Elektrolytstörungen besonders Kaliummangel können Reizleistungestörungen bewirken und lebensbedrohliche Ausmaße annehmen.Wir begrüßen das verstärkete Engagement der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fehlernährung in unserer Gesellschaft. Ziel muss sein, dass sich jeder ein hinreichendess Wissen über die Grundsätze von Ernährung und gesunder Ernährung aneignet, das ihn dazu befähigt, Essen zu geniessen und sich dabei ausgewogen und gesund zu ernähren."

Es ist doch geradezu Menschenverachtend und für mich unerträglich, dass auf der einen Seite solche Diskussionen im Bundestag geführt werden und auf die Verschlechterung des Gesundheitszustandes, ja sogar auf die erhöhte Sterblichkeitsrate hingewiesen wird, die aufgrund von Mangelernährung entsteht, wenn auf der anderen Seite Gesetze verabschiedet werden, die mit ganz einschneidenden Kürzungen für die schwächsten der Gesellschaft einhergehen, so dass genau diesen Menschen eine ausgewogene, ausreichende und gesunde Ernährung damit von genau diesen Politikern verweigert wird.

Ich zeige hier ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an. Diese Änderungen verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personen nicht erlaubt ist.
Vergessen sollte man hier auch nicht die Heimbewohner, die ebenfalls unerträglich belastet werden.

Ich bitte um Ihre Stellungnahme.

Erklären Sie mir bitte die im obigen Beispiel aufgezeigten Ungleichbehandlungen. Im Besonderen in Bezug auf Artikel 3 des Grundgesetzes

Sehen Sie sich die obigen Zahlen an und erklären Sie mir bitte, warum Sie sich auf der einen Seite für die "Bekämpfung von Fehlernährung in unserer Gesellschaft" einsetzen, auf der anderen Seite bei den schwächsten der Gesellschaft solche tiefen finanziellen Einschnitte vornehmen, dass genau dies, nämlich eine ausreichende und gesunde Ernährung für diese Menschen nicht mehr möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Nink

PS

Vergessen sollte man auch nicht, dass man die Änderungen, nein Kürzungen, in der Rentenversicherung mit einbeziehen muss. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen einer freiwilligen Frühverrentung und einer Verrentung bezüglich einer Invalidität. Ob freiwillig oder aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung also unfreiwillig wurde hier bereits die EURente um 10,8 % gekürzt. Zusätzlich wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung verdoppelt. Die Belastungen die auf den Einzelnen zukommen, muss man auch immer im Zusammenhang sehen.



Antwort Gesundheitsministerium

Thema: AW: GEN Gesundheitsreform
Datum: 15.07.2004 16:58:10 Westeuropäische Sommerzeit
Von: info.bmgs@telemarkrostock.de
Beantworten: info@bmgs.bund.de
An: Brigittenink@aol.com
InterneteMail: (Details)

Sehr geehrte Frau Nink, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.7.2004.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich ange­sichts der überaus zahlreichen Eingaben nicht auf Ihre einzelnen Punkte eingehen kann. Leider lassen sich i.d.R. nicht alle Vorschläge auch wenn sie noch so sinnvoll sein sollten poli­tisch umsetzen. Einigkeit besteht darüber, dass die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland immer noch als Vorbild gilt. Alle Versi­cherten haben den gleichen Anspruch auf die notwendige medi­zinische Ver­sorgung, unab­hängig von Alter, Geschlecht und Einkommen. Damit dies auch in Zukunft gewährleis­tet werden kann, müs­sen die finanziellen Mittel effizienter und wirt­schaftlicher einge­setzt wer­den. Zudem füh­ren der medizinische Fortschritt und die demographische Entwicklung zu einem Aus­gabenanstieg, der die Entwicklung der Ein­nahmen auch in Zukunft überstei­gen wird. Diese Finanzierungs­lücke kann nicht durch weiter steigende Beitragssätze finan­ziert wer­den, denn steigende Sozialbeiträge führen zwangsläufig zu höheren Arbeitskosten und zu einer steigenden Arbeitslosigkeit. Die Lösung der Finan­zierungsprobleme kann aber auch nicht in einer Rationierung von Leistungen zu Lasten der Patientinnen und Patienten gesucht werden. Sozial gerechter sind durchgreifende strukturelle Reformen, aber auch eine angemessene Beteiligung der Versicherten an ihren Krankheitskosten, durch die weiterhin ein hohes Versor­gungs­niveau bei gleichzeitig angemessenen Beitragssätzen gesichert wird. Die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Reform gewährleistet einen zielgerichteten Ein­satz der Finanzmittel und eine qualitativ hochwer­tige medizinische Ver­sorgung für alle Ver­sicherten. Die Qualität und Wirt­schaft­lichkeit der Versorgung wird gesteigert, die Trans­parenz ausgebaut, die Eigenverant­wortung und Beteiligungs­rechte der Patientinnen und Patienten gestärkt, die Arbeitsbedin­gungen für die Beschäftigten und freien Berufe im Gesundheitswesen verbes­sert. Es werden leis­tungsfähige Strukturen ge­schaffen, die soli­darische Wettbewerbsordnung weiter­entwickelt und Bürokratie abgebaut. Die Reform führt zu einer spürbaren Ent­lastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für eine gerechte und ausgewogene Lastenverteilung leisten alle Beteilig­ten, von den Versi­cherten und Patienten über die Krankenkassen bis hin zu den Leistungs­erbringern ihren Beitrag und stellen sich strukturellen Veränderungen. Ausgewogene Sparbeiträge aller sind erforderlich, um den Beitragssatz nach­haltig zu senken, die Lohn­nebenkosten zu entlasten und wieder mehr Beschäftigung zu ermöglichen. Einkommens­be­grenzungen bei den prozentualen Zuzahlun­gen mit besonderer Berück­sich­tigung der Situation von Familien mit Kindern und von chronisch Kranken schützen die Versi­cherten vor finanzieller Überforderung. Auch wenn ich angesichts einer teilweisen unvollständigen Berichterstattung in den Medien Ihren Unmut über die Reformmaßnahmen grundsätzlich verstehe, hoffe ich jedoch, mit mei­nen Ausführungen Ihr Verständnis für die Notwendig­keit dieser Gesundheits­reform geweckt zu haben. Sie können sich darauf verlassen, dass die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung auch in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten weiterhin mit aller Kraft auf die Wahrung der sozialen Balance und Gerechtigkeit hinarbeiten wird. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das Kommunikationscenter erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.

Mit freundlichem Gruß Gerlind Nestler



SPD Hessen - Herr Grumbach antwortet:

Sehr geehrte Frau N, ich bedanke mich sehr herzlich für Ihren Hinweis vom 28. Juni 2004 bezüglich der Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes. Ich kann Ihre Kritik an der Umsetzung des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes nachvollziehen und bin mir der Tatsache bewusst, dass einzelne Regelungen für die Menschen in Deutschland Mehrbelastungen mit sich bringen. Vieles ist allerdings darauf zurückzuführen, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz durch den Bundesrat musste und dort nicht die notwendige Mehrheit fand. CDU und FDP konnten im Vermittlungsausschuss Vieles durchsetzen, wie auch die Praxisgebühr, was für die SPD nur unter der Prämisse tragbar war, dass das Gesetz sonst nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hätte. In den nächsten Monaten wird es nun darum gehen, soziale Unausgewogenheiten auszugleichen und unverhältnismäßig hohe Mehrbelastungen zu reduzieren. Dazu zählen auch Fälle wie die, die Sie geschildert haben. Die SPD in Hessen wird, wie in den letzten Monaten auch, weiterhin konstruktive Vorschläge machen, damit die notwendigen Reformen auch in ihrer Umsetzung eine Verbesserung der Lebensumstände für viele Menschen bedeuten und die finanziellen Aufwendungen dafür auch von denjenigen getragen werden, die bisher nur unzureichend zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beigetragen haben.Ich möchte die Gelegenheit nutzen um sie über die Diskussion, die derzeit in der SPD geführt wird, zu informieren. Lassen Sie mich mit ein paar sehr grundsätzlichen Bemerkungen zum Gesundheitssystem beginnen. Vielfach wird auf die gestiegenen Kosten im Gesundheitsbereich hingewiesen und somit die Notwendigkeiten von Reformen untermauert. Die Kosten für unser Gesundheitssystem sind in den letzten Jahren, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, allerdings weitgehend konstant geblieben bzw. bedingt durch die Wiedervereinigung moderat gestiegen. In der gleichen Zeit sind jedoch die Beitragssätze für die Versicherten auf durchschnittlich 14% angestiegen. Die gesetzliche Krankenversicherung, wie die Sozialversicherung im Allgemeinen, wird zu einem großen Teil über Beiträge von Beschäftigten und Unternehmen finanziert. Daher sind die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur von der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern auch von der Entwicklung der Lohneinkommen abhängig. Es ist also sehr entscheidend, wie viele in das System einzahlen, aber auch, wie viel diese verdienen und welche Einkommensarten einbezogen werden.Die SPD in Hessen, aber auch darüber hinaus, will an einem solidarischen Gesundheitssystem festhalten. Solidarität bedeutet für uns, dass jeder, entsprechend seiner ökonomischen Leistungsfähigkeit, an der Finanzierung des solidarischen Systems beteiligt wird. Aus diesem Grund hat die SPD Hessen das Modell der solidarischen Bürgerversicherung entwickelt. Durch die Einbeziehung aller Einkunftsarten und die Neujustierung der Beitragsbemessungsgrenze kann erreicht werden, dass der Beitragssatz für alle deutlich sinkt. Durch die Stabilisierung der Einnahmeseite kann auch sichergestellt werden, dass alle medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen solidarisch finanziert werden und nicht von der einzelnen Person zu tragen sind. Weitere Informationen zu dem Modell der solidarischen Bürgerversicherung der SPD Hessen lasse ich Ihnen auf Wunsch gerne zukommen oder Sie informieren sich auf der eigens zu diesem Thema eingerichteten Homepage www.solidarischebuergerversicherung.de.

Mit freundlichen Grüßen



Herr Storm, CDU antwortet:

Gerne möchte ich versuchen, Ihren Zweifeln an der Angemessenheit und Zumutbarkeit der beschlossenen Maßnahmen begegnen. Ich weiß, dass insbesondere kranke Menschen mit niedrigem Einkommen Sorge haben, ob sie die notwendige med. Versorgung auch in Zukunft noch erhalten werden. Bei allen beschlossenen Regelungen haben CDU und CSU aber sorgfältig darauf geachtet, dass niemand in unzumutbarer Weise belastet und von medizinisch notwendigen Leistungen abgehalten wird. Das bisherige System der Zuzahlung war intransparent und durch Uneinheitlichkeit sowie teilweise schwer begrundbare Ausnahmetatbestände gekennzeichnet.Unter den an der Gesundheitsreform beteiligen Parteien bestand daher Einigkeit darüber, dass dieses System ersetzt werdenmuß durch einfache, nachvollziehbare und konsistente Regelungen.

....

Die Frage, in welchem Umfang auch Sozialhilfeempfänger mit Zuzahlungen belegt werden können, war während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform Gegenstand intensiver und langwieriger Prüfungen. Eine zu starke Heranziehung zu den Zuzahlungen hätte zur Folge gehabt, dass aus verfassungsrechtlich zwingenden Grünen sowohl der Regelsatz der Sozialhilfe als auch das damit eng zusammenhängende steuerliche Existenzminimum deutlich hätte angehoben werden müssen - mit unabsehbaren und nicht vertretbaren Einnahmenausfällebn für die öffentlichen Haushalte.

....

Eine maßvolle Beteiligung der ersicherten an ihren Krankheitskosten ist nach meiner festen Überzeugung sozial gerechter als Sparzwänge, die zu einerr Rationierung von medizisch notwendigen Leistungen und zu einer permamenten Verschlechterung der Versorgungsqualitiät führen.
Die beschlossenen Zuzahlungsregelungen sind sozial ausgewogen, da jeder nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit belstat wird, und sie stellen sicher, dass notwendige medizinische Leistungen und Spitzenmedizin auch mit Selbsbeteiligung allen zugänglich bleiben.So kann auch in Zukuinft gewährleistet werden, dass jeder Versicherte bei großen Risiken wie ernsthaften oder chronischen Erkrankungen von der Solidargemeinschaft der GKV getragen wird.
Es wird nun bei allen weiteren anstehenden Sozialreformen entscheidend auf eine ausgewogene Lastenverteilung ankommen, die niemanden überfordert. Deshalb haben wir die von Rot-Grün beschlossene Nullrunde für Rentner und die Pbernahme des vollen Pflegeversicherungsbeitrags durch die Rentner selbst, die in diesem Jahr zu einer drastischen Rentenkürzung führen werden, ebenso mit aller Entschjiedenheit abgelehnt wie die völlig untaugliche Rentenreform der Bundesregierung.



FDP, Büro Frau Leutheusser-Schnarrenberger antwortet:

Frau Leutheusser-Schnarrenberger bedankt sich sehr herzlich für Ihre o.a. Nachricht. Sie hat mich gebeten Ihnen mitzuteilen, dass die "Gesundheitsreform" von der FDP abgelehnt wird. Die sich ergebenden Widersprüche müssen Ihnen SPD und Grüne erklären. Wenden Sie sich bitte an diese beiden Parteien.

Mit freundlichen Grüssen
Renate Schimpf/MItarbeiterin
Wahlkreisbüro Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB


Dazu im Internet gefunden

Laut ÄrzteZeitung vom 25.6.04

Ministerium bestreitet soziale Härten

Empfindliche Reaktion auf AOKUmfrage, wonach arme Patienten den Arzt meidenBERLIN (HL) "Niemand wird durch die Gesundheitsreform überfordert." Kategorisch hat das Bundesgesundheitsministerium die Ergebnisse einer AOKUmfrage zur Auswirkung der Praxisgebühr zurückgewiesen und die Kasse der "Verbreitung schlechter Stimmung" geziehen.

Im Kern hatte die AOKUmfrage unter 3000 Versicherten ähnlich wie zuvor schon die Erfahrungen in einigen KVen ergeben, daß Versicherte, die ein Monatseinkommen von weniger als 1000 Euro haben, die Häufigkeit ihrer Arztbesuche überdurchschnittlich zurückgeschraubt haben (wir berichteten).

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums wies dies gestern kategorisch zurück. Es gebe keinen Hinweis darauf, daß Versicherte notwendige Arztbesuche unterließen. Die Gesundheitsreform sei vielmehr mit ihren Überforderungsregelungen, wonach maximal zwei Prozent des Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufgewendet werden müssen, sozial ausgestaltet.

Chronisch kranke Sozialhilfeempfänger zahlten maximal 36 Euro im Jahr. Kinder und Jugendliche seien vollständig befreit. Außerdem könnten die Kassen Bonusmodelle anbieten, die die Zuzahlung ermäßigten.

Notwendig sei aber, daß die Kassen darüber und über die Überforderungsregelungen informierten. Diese Pflicht müsse die AOK ernster nehmen. "Denn die Information der Versicherten ist der Schlüssel zum Gebrauch gesundheitlicher Leistungen."