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Kombilohnmodell

Quelle: Bundesregierung

Kombilöhne

Bei einem klassischen Kombilohnmodell werden niedrige Arbeitsentgelte durch staatliche Zuschüsse an Arbeitnehmer aufgestockt. Modelle zur Subventionierung niedriger Erwerbseinkommen können grundsätzlich aber auch bei der Arbeitgeberseite ansetzen oder Elemente beider Ansätze kombinieren. Negative Mitnahmeeffekte sollten dabei jedoch verhindert werden. So muss sichergestellt sein, dass die Löhne nicht in eine Abwärtsspirale geraten.

Zwei Millionen Menschen sind in Deutschland gering oder nicht qualifiziert. Ihnen stehen häufig nur niedrig entlohnte Tätigkeiten offen. Der dazugehörige Lohn ist aber meist geringer als das Arbeitslosengeld. Kombilöhne sollen den Anreiz erhöhen, eine gering bezahlte Tätigkeit aufzunehmen.

Niedrig entlohnte Tätigkeiten werden bereits heute über unterschiedliche Formen der Lohnergänzung gefördert. Dazu zählen ergänzendes Arbeitslosengeld II, Einstiegsgeld oder auch der Kinderzuschlag. Diese unterschiedlichen Ergänzungen müssen jeweils extra beantragt werden.

Ältere im Blick - Initiative 50plus

Ein Kombilohn heißt hingegen Kombilohn, weil er neben dem Arbeitslohn einen staatlichen Zuschuss bereits beinhaltet. Zum Beispiel die Entgeltsicherung für über 50-Jährige im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Sie haben bei Aufnahme einer geringer bezahlten Beschäftigung Anspruch auf Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser beträgt im ersten Jahr 50 Prozent und im zweiten Jahr 30 Prozent der monatlichen Nettoentgeltdifferenz.

Voraussetzung ist, dass sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 120 Tagen haben. Die Bundesregierung stockt bei diesem Kombilohn zusätzlich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf. Der Zuschuss ermöglicht, dass 90 Prozent der früheren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt werden.

Die „Initiative 50plus“ der Bundesregierung bündelt sämtliche Maßnahmen zur Integration und Förderung Älterer auf dem Arbeitsmarkt. Die gesetzlichen Regelungen sind zum 1. Mai 2007 in Kraft getreten.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin erhielt für ihre Tätigkeit bevor sie arbeitslos wurde 900 Euro netto. Für die neu aufgenommene Tätigkeit bekommt sie 600 Euro netto. Der Zuschuss beträgt hier 150 Euro. Insgesamt bekommt die Beschäftigte durch den Kombilohn jetzt also 750 Euro. Im zweiten Jahr gleicht der Zuschuss noch 30 Prozent aus. Im obigen Beispielsfall bekommt die Arbeitnehmerin also 690 Euro (Zuschuss: 90 Euro).

Kombilöhne für Junge und Langzeitarbeitslose

Auch für Jüngere und Langzeitarbeitslose wird es künftig Kombilohnmodelle geben. Die Bundesregierung will Junge Menschen fördern

Mit Lohnkostenzuschüssen für unter 25-Jährige soll insbesondere denjenigen ohne Berufsabschluss eine Brücke in den Arbeitsmarkt gebaut werden - aber auch solchen, die nach einer Ausbildung keine Beschäftigungsperspektive haben. Dieser „Qualifizierungskombi“ verbindet Lohnkostenzuschuss und berufliche Qualifizierung. Das hilft, die Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen nachhaltig zu verbessern.

Langzeitarbeitslose integrieren

Für bis zu 100.000 Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen wird ein Sonderprogramm aufgelegt. Dadurch sollen sie bis Ende 2009 in den Arbeitsmarkt integriert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.

Betroffene Regionen stärken

Für Regionen mit besonders verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit wird geprüft, ob und wie durch öffentlich initiierte Investitionen etwa gesellschaftlich sinnvolle Bürgerarbeit vor Ort organisiert werden kann.