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Kleine Wahlkunde

Vorgezogene Bundestagswahl! Sie haben die Nase voll! Sie gehen nicht wählen! Falsch. Wenn Sie nicht wählen, hat das keine Wirkung auf die Sitzverteilung!

Sie haben die Nase voll. Sie machen Ihren Wahlzettel ungültig! Falsch. Ist ihr Wahlzettel ungültig gemacht, erscheinen Sie zwar als statistische Größe: Ungültige Stimmen = nnnn. Aber auch damit nehmen Sie keinen Einfluss auf die Sitzverteilung.

Vor einer Wahl nominiert eine Partei ihre Kandidaten in jedem Bundesland. In jedem Wahlkreis wird ein Kandidat namentlich, die anderen Kandidaten in einer Liste aufgestellt. Meistens erscheit der nominierte Spitzenkandidat auch noch zusätzlich auf der Landesliste.

Warum? Wenn Sie wählen, haben Sie 2 Stimmen, die Erststimme, mit der wählen Sie den direkt aufgestellten Kandidaten und die Zweitstimme, damit wählen Sie die Listenkandidaten der Partei.

Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereinigt, bekommt ein Direktmandat, zieht also in jedem Fall in den Bundestag ein. Aber das kann von allen angetretenen Parteien immer nur einer sein. Deshalb stehen die Kandidaten zusätzlich auf der Landesliste, damit sie trotzdem in den Bundestag kommen.

Somit erhält jeder gewählte Direktkandidat einen Sitz von 598 Sitzen im Bundestag. Aber maßgebend ist die Zahl der Zweitstimmen. Anhand der Zweitstimmen wird festgelegt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Gezählt werden dabei nur die abgegebenen gültigen Stimmen. Jetzt wird gezählt, wie viele Zweitstimmen jede Partei bekommen hat.

Das Verfahren, nach dem die Zahl der Sitze bestimmt werden, nennt sich Hare/Niemeyer-Verfahren und funktioniert wie folgt:

Die für eine Partei abgegebenen, gültigen Zweitstimmen werden mit der Zahl der Parlamentssitze (598) multipliziert und das Ergebnis durch die Zahl der insgesamt abgegeben, gültigen Stimmen dividiert. Das gibt selten ein glattes Ergebnis, es bleibt ein Rest, der anschließend noch eine Rolle spielt.

Beispiel - Ich verwende dabei kleine Zahlen:
10.000 Wahlberechtigte
6.500 gültige Stimmen
2.200 Stimmen SPD * 598 / 6.500 = 202 Rest 40
2.100 Stimmen CDU * 598 / 6.500 = 193 Rest 20
700 Stimmen CSU * 598 / 6.500 = 64 Rest 20
750 Stimmen Grüne * 598 / 6.500 = 69
750 Stimmen FDP * 598 / 6.500 = 69

Zählt man nun die Sitze zusammen kommen nur 597 Sitze heraus. Dann bekommt die Partei mit dem größten Rest (hier die SPD) 1 Sitz hinzu, also statt 202 Sitze bekommt sie 203 Sitze. Ist der Unterschied bei der Summe der ermittelten Sitze größer als 1 Sitz, bekäme die Partei mit dem zweitgrößten Rest ebenfalls einen zusätzlichen Sitz und das geht so weiter, bis die Summe 598 Sitze ergibt.

Jetzt kann es aber sein, dass im Bundestag doch mehr als 598 Abgeordnete sitzen. Das kommt durch so genannte Überhangsmandate. Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate (Erststimmen), als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen zustehen, dann ergibt sich ein Überhangsmandat, also ein zusätzlicher Sitz im Bundestag. bestes Beispiel waren bei der letzten Wahl die PDS-Abgeordneten Pau und Lötsch. Man hatte zwar die 5% nicht erreicht, aber 2 Direktmandate bekommen, somit zogen diese beiden Kandidatinnen zusätzlich in den Bundestag ein

Ich habe bei obigem Beispiel bewusst kleine Zahlen verwendet, weil es verdeutlicht, dass es keine Rolle spielt, ob sie gar nicht oder ungültig wählen, die Sitze werden trotzdem voll vergeben, selbst wenn 99% der Bürger zuhause blieben.

Sie haben die Nase voll! Sie wollen keine SPD, keine Grünen, keine CDU oder CSU und keine FDP? Dann müssen Sie auf jeden Fall wählen gehen und zwar gültig wählen. Sie können bei der Wahl ruhig mal egoistisch sein und Ihre Stimme in Ihrem eigenen Interesse abgeben. Dabei ist dann ja auch klar, wo Sie Ihre Kreuzchen machen.

Natürlich bei der WASG, oder, falls das Linksbündnis zwischen WASG und PDS entsteht, bei diesem Linksbündnis, denn damit setzen Sie auf die Abkehr von der Politik des Sozialabbaus bei gleichzeitigen Steuergeschenken für die Reichen.

Maggi Thatcher in den 60gern,
Schröder 2004 zur Agenda 2010
und Angela Merkel 2005 im Bundestag