Navigation aus   Navigation an


H.-J. Selenz
29. November 2005




An den
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
Herrn Jürgen Gansäuer
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
    per Fax Nr.: 0511 3030-2816

Betreff: Strafanzeige gegen Herrn MdB Gabriel wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages und Meineids sowie gegen die Herren Pischetsrieder, Piech und Liesen von der Volkswagen AG wegen Untreue zu Lasten der VW AG.

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ihr Mitarbeiter Ernste wird heute in der Braunschweiger Zeitung mit der Äußerung zitiert, im Fall Gabriel habe sich "keine neue Lage ergeben" (Anlage 1). Diese Aussage verwundert, da Herr Gabriel selbst am 11. Februar d. J. öffentlich behauptete, der Landtagspräsident - also Sie - hätte keine Prüfung der Firmenunterlagen durchgeführt. Ihren damaligen Äußerungen in der Presse ist zu entnehmen, dass Sie ebenso wie die Öffentlichkeit von Gegebenheiten ausgingen, die sich fundamental von denen unterscheiden, die in den letzten Tagen bekannt wurden.
Herr Gabriel und sein Umfeld haben im Februar d. J. gänzlich andere Informationen zu CoNeS verbreitet als aktuell gegenüber dem Landgericht Hamburg u. a. im Rahmen seiner Eidesstattlichen Versicherung. Gelogen hat Herr Gabriel demnach in jedem Fall.

Eindeutig ist zwischenzeitlich, dass selbst die "formal korrekte" Anmeldung der Scheinfirma CoNeS schon ein grober Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages war. Da die Firma CoNeS überwiegend bis ganz für VW tätig war, hätte Herr Gabriel Ihnen seine Tätigkeit für VW angeben müssen. Den Begriff "Verschleierung" verwendete in diesem Zusammenhang Kollege Butzer (Universität Hannover), der den Fall Gabriel im Februar d. J. juristisch bewertete. Damals war noch nicht bekannt, dass CoNeS hauptsächlich bis ganz für VW tätig war. Vor diesem Hintergrund führte Prof. Butzer dazu aus:
"Falls sich herausstellen sollte, dass Gabriels Firma nicht viele Aufträge hatte, sondern im wesentlichen nur den einen von VW, dann wäre das ein Fall von Verschleierung. In diesem Fall hätte er nicht die Mitarbeit in der Firma dem Landtagspräsidenten mitteilen müssen, sondern seine Beratertätigkeit für Volkswagen. Ein Verstoß gegen die in der Landtags-Geschäftsordnung niedergeschriebenen Verhaltensregeln läge dann vor." Herr Gabriel hat demnach eine verschleierte und zudem illegale Scheintätigkeit durchgeführt, nachdem ihm der Wechsel zu VW verwehrt wurde - wie in den letzten Tagen von VW verlautbart. Die ihm dabei zugeflossenen "Gewinne" sind daher an die Kasse des Landtags abzuführen. Die Tätigkeit seiner Lebensgefährtin bei dem Landesunternehmen VW AG erscheint nun ebenfalls in einem völlig anderen Licht.

Wie Ihr Mitarbeiter Ernste bereits angesichts dieser inzwischen eindeutigen Zusammenhänge davon sprechen kann, es habe sich "keine neue Lage ergeben" verwundert. Bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung handelt es sich jedoch noch zum großen Teil um alte "SPD-Kader", die offenbar ihrer Partei und ihren Parteifreunden stärker verpflichtet sind als Recht und Gesetz. Als Landtagspräsident ist es nun Ihre Aufgabe, Ihre Mitarbeiter zu pflichtgemäßer Arbeit anzuleiten. In meinem Buch "Wildwest auf der Chefetage" ebenso wie im "Schwarzbuch VW" habe ich auf die Durchdringung von Justiz und Verwaltung in Niedersachsen mit Parteimitgliedern der SPD und deren illegale Tätigkeit ausdrücklich hingewiesen. Auch Ihnen liegen diverse Unterlagen zu Fällen von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt durch Juristen niedersächsischer Staatsanwaltschaften und Gerichte vor. Teilen insbesondere der Justizbehörden in Braunschweig wird daher von korrekten Juristen in Niedersachsen ausdrücklich "kriminelles" Handeln vorgeworfen. U.a. die Fälle Glogowski/Mundstock, die dokumentierten Betrugsvorgänge um die Salzgitter AG und die Schändung des KZ-Drütte belegen diese schweren Vorwürfe ganz eindeutig!

Anliegend übersende ich Ihnen daher zu Ihrer Information weitere Unterlagen, den Vertrag des Herrn MdB Gabriel mit der Volkswagen AG sowie seine GbR "CoNeS" betreffend. Die darin gemachten Angaben widersprechen fast vollständig jenen, die im Februar d. J. auch Ihnen zum selben Tatbestand vorlagen (Anlage 2). So war z. B. nach Informationen gegenüber dem FOCUS (Ausgabe 7/2005) die GbR CoNeS bereits einen Monat vor Vertragsabschluss mit VW beim Gewerbeamt eingetragen worden. Und zwar von den beiden CoNeS-Gesellschaftern, den Herren Lehmann und Gabriel (s. auch Anlage 2). Der Zeitpunkt des "Einstiegs" von Herrn Gabriel bei CoNeS muss demnach zu Beginn des Monats Oktober 2003 gelegen haben. Beim Gewerbeamt Halle, den zuständigen Finanzämtern und bei der Volkswagen AG liegen die entsprechenden Urkunden vor. Ihnen gegenüber hat Herr Gabriel nach seiner Eidesstattlichen Versicherung seinen "Einstieg bei CoNeS" allerdings auf den 1. November 2003 terminiert.

Im Februar d. J. war noch ausdrücklich die Rede von "einer Sammlung einzelner Papiere und Berichte" zum Thema "Europäische Industriepolitik". Explizit wurde darauf hingewiesen, dass ein Gutachten/Abschlussbericht nicht angefertigt wurde. Wie Herr Gabriel nunmehr dem Landgericht Hamburg mitteilte, war Gegenstand des Vertrages jedoch die Unterstützung und Beratung von Herrn Pischetsrieder im Zusammenhang mit dessen Präsidentschaft bei der ACEA (s. Anlage 3). Der Vertrag mit CoNeS wurde von VW am 27. September 2004 gekündigt, da Herr Gabriel die Firma nach eigenen Angaben am 30. September 2004 verließ.

Der Umfang des Finanztransfers von VW in Richtung CoNeS wurde von 100.000 auf 130.000 Euro korrigiert. Die CoNeS-Beteiligung von Herrn MdB Gabriel betrug, wie sich ebenfalls erst später herausstellte, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit VW nicht 25, sondern 75 Prozent. Seinen voraussichtlichen "Gewinn" für das Jahr 2004 gab Herr Gabriel mit "zirka 35.000 Euro" an. Die Verhandlungen mit VW vor dem Vertragsabschluss mit CoNeS - also vor dem 1. November 2003 - führte Herr Gabriel im Namen von CoNeS. "Gabriel wollte mehr" (Anlage 2).

Die Verantwortung der Herren Pischetsrieder, Piech und Liesen in diesem Fall von schwerer Untreue gegenüber der Volkswagen AG ergibt sich aus dem Aktiengesetz § 93 bzw. § 116. Die Betrugsvorgänge um die Volkswagen AG haben meinen Informationen nach übrigens eine weitaus größere Dimension als bis dato der Öffentlichkeit bekannt. Herr Gabriel selbst gestand gegenüber der Braunschweiger Zeitung am 11. Februar d. J. sogar ein, er "hätte diesen Vertrag nicht machen dürfen. Jedenfalls auf keinen Fall, solange mein Beruf noch die Politik war" (Anlage 4). In Juristenkreisen nennt man eine derartige Aussage üblicherweise ein klassisches Geständnis.

Mit freundlichen Grüßen

gez.: Hans-Joachim Selenz

Kopie: Bundestagspräsident Dr. Lammert
      BKA
      LKA
      Staatsanwaltschaft Braunschweig
Anlagen
Als private Anmerkung von Prof. Selenz:

Der Nebel um Sigmar Gabriel, "CoNeS" und VW lichtet sich!

Umweltminister Gabriel - trojanisches Pferd der Automobilindustrie?

Gestern noch ulkte Harald Schmidt, Deutschland habe mit Sigmar Gabriel den einzigen Umweltminister, der notfalls das ganze Ozonloch alleine stopfen könnte...

Heute berichtet die Freie Presse in Chemnitz, Umweltminister Gabriel habe knallhartes Lobbying für VW und den Europäischen Automobilverband Acea betrieben. Dabei ging es offenbar auch um die Grenzwerte für den CO2-Ausstoß pro Kilometer. Die von dem VW- und Acea-Lobbyisten Gabriel aufgeweichten Umweltstandards fanden nun sogar Eingang in die Koalitions- vereinbarung....

MfG
Hans-Joachim Selenz