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Selenz` Kommentar 22. November 2005

Strafanzeige gegen MdB Gabriel

H.-J. Selenz

22. November 2005

An die
Staatsanwaltschaft Braunschweig
Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
per Fax Nr.: 0531 488-1226

Betreff:

Strafanzeige gegen Herrn MdB Gabriel wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages und Meineids sowie gegen die Herren Pischetsrieder, Piech und Liesen von der Volkswagen AG wegen Untreue zu Lasten der VW AG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Aktionär der Volkswagen AG erstatte ich hiermit Strafanzeige gegen Herrn Gabriel wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages und Meineids sowie gegen die Herren Pischetsrieder, Piech und Liesen wegen Untreue zu Lasten der VW AG.

Am 1. November 2003 schloss der Vorstand der Volkswagen AG laut Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates vom 21.02.2005 einen Beratervertrag "mit der Firma CoNeS GbR, an der Herr Ministerpräsident a.D. Gabriel beteiligt war." Der Vertrag wurde "im Interesse des Vorstandsvorsitzenden "Jürgen" Pischetsrieder geschlossen und von diesem (mit-) unterzeichnet." Die Aufgabe von CoNeS war: "Jürgen Pischetsrieder während dessen Präsi-dentschaft der ACEA (European Automobile Manufacturers Association = Europäischer Auto-mobilverband) zu unterstützen und zu beraten." Nach eigenen Angaben und denen seines Geschäftspartners Lehmann hatte Herr Gabriel den Vertrag zuvor akquiriert und ausgehandelt.

Ebenfalls am 1. November 2003 fand nach Eidesstattlicher Versicherung von Herrn Gabriel vom 4. Oktober 2005 dessen "Einstieg als Gesellschafter und Geschäftsführer bei dem Unternehmen Communication Network Services (CoNeS GbR) in Halle (Saale)" statt (Anlage 1). Dies habe er "dem Präsidenten des Niedersächsischen Landtages, Jürgen Gansäuer, mit Schreiben vom 29. Oktober 2003 (und vom 27. November 2003) angekündigt." Darüber, dass er hinter dem Tarn-namen "CoNeS" unmittelbar für VW tätig war, informierte er Herrn Gansäuer nach dessen An-gaben allerdings erst nachdem seine Verbindung mit VW allgemein bekannt war. Die Firma CoNeS diente somit eindeutig der Verschleierung seiner illegalen Scheintätigkeit für VW. Land-tagspräsident Gansäuer konnte diese illegale Verbindung des MdL Gabriel mit dem vom Land Niedersachsen kontrollierten Unternehmen mithin nicht erkennen. Landtagspräsident Gansäuer wandte sich ausdrücklich gegen den Versuch von Herrn Gabriel, seine Erklärung vom 4. Februar zu "missbrauchen" (Anlage 2). Genau das tat Herr Gabriel in seiner Eidesstattlichen Versiche-rung wider besseren Wissens erneut (s. dazu Anlage 1). Ebenso wenig wie den Landtagspräsi-denten informierte er seine Fraktion über seine Verbindung mit VW. Herr Gabriel erhielt in dem betrachteten Zeitraum nämlich doppelte Bezüge für seine Tätigkeit als Abgeordneter sowie als Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag zu Hannover. Für die Herren der Volkswagen AG war MdL Gabriel hingegen ein ungetarnter Verhandlungspartner, dessen rechtlicher Rahmen bekannt war. Der Versuch der Bestechung und Korrumpierung eines Politikers liegt nahe.

Im Rahmen seiner Eidesstattlichen Versicherung erklärte Herr Gabriel weiterhin: "Zum Abschluss des Auftragsverhältnisses mit der VW AG hat CoNeS einen umfassenden (schriftlichen) Abschlussbericht verfasst." Anfangs hatten Herr Gabriel ebenso wie die Volkswagen AG indes stets erklärt, den Auftrag erhalten bzw. vergeben zu haben, um ein Gutachten über "Europäische Industriepolitik" anzufertigen. Nach eigenen - später korrigierten - Informationen war Herr Gabriel zu 25 Prozent an CoNeS beteiligt. Der VW-Auftragswert habe - seinen ersten Angaben nach - 100.000 Euro betragen. Herr Gabriel habe dafür Reisen für VW durchgeführt. Ein Gutachten sei ausdrücklich nicht angefertigt worden. "Eine Sammlung einzel-ner Papiere und Berichte belege seine Tätigkeit für den Konzern." Kürzlich wurde gar verlautbart, "die Arbeit sei in großen Teilen in Form einer mündlichen Beratung erbracht worden."
Wie sich später herausstellte, war Herr Gabriel, entgegen erster eigener Angaben, zu Beginn - und damit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit VW - mit 75 Prozent an CoNeS beteiligt. Der Auftragswert seitens VW belief sich auf 130.000 Euro. Seinen "Gewinn" aus der Verbindung mit VW bezifferte Gabriel mit ca. 35.000 Euro allein für das Jahr 2004.

Zur Frage, ob diese Tätigkeit für das Landesunternehmen, dessen Aufsichtsrat Herr Gabriel zu-vor angehört hatte, zulässig war oder nicht, sagte Prof. Christian Starck (Universität Göttingen): "entscheidend dafür sei, zu welchem Zweck die Firma gegründet wurde. Wenn dies nur deshalb geschah, um den Auftrag für VW an Land zu ziehen, so wäre die Nebentätigkeit "sicherlich unzulässig. In diesem Fall hätte er die Zuarbeit für VW unbedingt dem Landtagspräsidenten angeben müssen."
Zur selben Problematik nahm Prof. Hermann Butzer (Universität Hannover) wie folgt Stellung: "Falls sich herausstellen sollte, dass Gabriels Firma nicht viele Aufträge hatte, sondern im wesentlichen nur den einen von VW, dann wäre das ein Fall von Verschleierung. In diesem Fall hätte er nicht die Mitarbeit in der Firma dem Landtagspräsidenten mitteilen müssen, sondern seine Beratertätigkeit für Volkswagen. Ein Verstoß gegen die in der Landtags-Geschäftsordnung niedergeschriebenen Verhaltensregeln läge dann vor."

Inzwischen wurde dieser Verdacht in vollem Umfang bestätigt. Der VW-Auftrag war der einzig nennenswerte Auftrag der Firma CoNeS. Nach Angaben von Herrn Gabriel selbst wurde die Firma CoNeS sogar zu dem Zweck gegründet, für VW zu arbeiten. Gegenüber der Braun-schweiger Zeitung gestand Herr Gabriel daher selbst ein, er habe "diesen Vertrag nicht machen dürfen." Er lege allerdings Wert darauf: "Ich habe weder ein Gesetz gebrochen noch bin ich ins Bordell gegangen." Herr Gabriel hat danach nicht nur wissentlich gegen die Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages verstoßen, sondern auch völlig widersprüchliche und nachweis-bar falsche Angaben zu seiner angeblichen Tätigkeit, deren Dokumentation sowie den Aussagen von Landtagspräsident Gansäuer zu seiner CoNeS-Verbindung gemacht. Es besteht mithin im Zusammenhang mit seiner Eidesstattlichen Versicherung vom 4. Oktober 2005 zusätzlich der dringende Verdacht verschiedener Falschaussage unter Eid durch Herrn Gabriel.

Beim Unterbezirksparteitag der SPD in Adenbüttel wurde Herrn Gabriel von seinem Partei-freund Wolfgang Hellmannn vom Ortsverein Hankensbüttel vorgeworfen "der SPD mit seiner Briefkastenfirma sehr geschadet zu haben. Ein Rücktritt wäre moralisch richtig gewesen." Herr Gabriel antwortete darauf - selbst unter Berücksichtigung niedrigster Gabrielscher Maß-stäbe - ungewöhnlich gewöhnlich, wenngleich ehrlich: "Du bist zu weit gegangen und musst schon bei der Wahrheit bleiben. Ich habe nichts Strafbares begangen. Ich habe eine Firma gegründet, die für VW gearbeitet hat, das ist etwas anderes als Kinderpornografie! (Anlage 3)"

Mit freundlichen Grüßen

gez.: Hans-Joachim Selenz

Kopie: Bundestagspräsident Dr. Lammer

t Landtagspräsident Gansäuer

BKA
LKA
              Anlagen
Peine, den 22. November 2005
gez. Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz