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Erstelldatum: 02.06.2007

Hinweise

Wegen der vielfachen Gebietsstandsveränderungen im Land Berlin seit 1997 lassen sich statistische Ergebnisse in der bisherigen Abgrenzung der Gebietsteile West und Ost nur noch mit deutlichen Verzerrungen nachweisen. Aus diesem Grund werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit die beiden Gebietsteile ab Januar 2003 wie folgt neu abgegrenzt und bezeichnet:

  • Westdeutschland = Alte Länder ohne Berlin
  • Ostdeutschland = Neue Länder und Berlin

Die in diesem Heft enthaltenen Zeitreihen wurden, falls nicht anders vermerkt, auf den neuen Gebietsstand umgerechnet. Vorjahresvergleiche sind uneingeschränkt möglich.

Arbeitslose
Arbeitslose sind Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die nicht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, die nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente sind und für eine Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer sofort zur Verfügung stehen. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem nach SGB II zuständigen Träger gemeldet haben.

Langzeitarbeitslose
Als Langzeitarbeitslose gelten im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung 1 Jahr und länger bei den Arbeitsagenturen arbeitslos gemeldet waren.

Arbeitslosenquoten

  • Arbeitslose in % aller zivilen Erwerbspersonen (abhängige zivile Erwerbspersonen, Selbständige, mithelfende Familienangehörige)
  • Arbeitslose in % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose)
Diese Berechnungsmethode findet in den alten Bundesländern ab Januar 1990 und in den neuen Bundesländern ab Januar 1993 Anwendung

Gemeldete Stellen
Als gemeldete Stellen gelten zur Besetzung gemeldete Arbeitsplätze mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als 7 Kalendertagen.

Leistungsempfänger Alg
Ab Berichtsmonat Januar 2005 werden nur mehr die Empfänger von Arbeitslosengeld ausgewiesen.

Geheimhaltung
Daten aus der Statistik sind Sozialdaten (§35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. § 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 mit * anonymisiert.

Abkürzungen und Zeichenerklärungen
I
Insgesamt
M
Männer
F
Frauen
D
Durchschnitt
S
Summe
MS
Monatssumme
MM
Monatsmitte
MA
Monatsanfang
a.n.g.
anderweitig nicht genannt
p
vorläufige Zahl
r
berichtigte Zahl
s
geschätzte Zahl
-
nichts vorhanden (Zahlenwert genau Null)
*
Zahlenwerte kleiner 3
0 bzw. 0,0
mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Einheit, die in der Tabelle zur Darstellung gebracht werden kann
.
kein Nachweis vorhanden
...
Angaben fallen später an
X
Nachweis ist nicht sinnvoll
()
Änderung innerhalb einer Reihe, die den zeitlichen Vergleich beeinträchtigt Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen