| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 11.07.2006 | |||
Bewusste Falschaussagen | ||||
| DEUTSCHER BUNDESTAG | Ausschussdrucksache 16(11)197 |
| Ausschuss für | 2. Mai 2006 |
| Arbeit und Soziales 16. Wahlperiode Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) - Drucksache 16/750 - Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2006 Hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales |
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In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 5. April 2006 wurde ein Bericht zur Gegenüberstellung der Ausgaben für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem neuen Recht und dem alten Recht erbeten. Diesen Bericht lege ich Ihnen hiermit vor und bitte um Ihre Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gerd Andres
Gegenüberstellung der Ausgaben für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem neuen Recht (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und dem alten Recht (Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähige Sozialhilfe) Bund, Länder und Kommunen haben insgesamt im Jahr 2004 ca. 38,6 Milliarden Euro im Bereich der Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Wohngeld für Erwerbsfähige ausgegeben. Eine Aufgliederung nach den einzelnen Positionen findet sich in der nachstehenden Übersicht (Spalte 1). Die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende betrugen im Jahr 2005 ca. 44,4 Mrd. Euro. Eine Aufgliederung nach den entsprechenden Ausgabenpositionen ist ebenfalls in der nachstehenden Übersicht (Spalte 3) wiedergegeben. Bei einigen Ausgabenpositionen musste auf qualifizierte Schätzungen zurückgegriffen werden, da keine gesonderten Daten für erwerbsfähige Hilfebedürftige (wie beispielsweise im Bereich des Wohngelds oder den Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben im Bereich der Arbeitslosenhilfe) vorliegen.
Bei einem Vergleich der Ausgaben für erwerbsfähige Hilfebedürftige des Jahres 2004 mit den Ausgaben des Jahres 2005 muss berücksichtigt werden, dass auch in den alten Systemen aufgrund der ungünstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes die Ausgabenbelastung im Jahr 2005 zugenommen hätte. Aus diesem Grund ist in Spalte 2 der nachstehenden Übersicht eine Schätzung der Ausgaben im Bereich der Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Wohngeld für Erwerbsfähige für das Jahr 2005 aufgenommen.
Die Fortschreibung der Ausgaben im Bereich Arbeitslosenhilfe beruht dabei auf einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zu den Arbeitslosengeld II-Bedarfsgemeinschaften, in denen vorher mindestens ein Mitglied Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat. Die Fortschreibung der Ausgaben der Sozialhilfe für Erwerbsfähige beruht auf der Annahme, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger – ohne Reform – mindestens entsprechend des Durchschnittes der letzten zwei Jahre entwickelt hätte.
Die Ausgaben für Wohngeld für Erwerbsfähige ergeben sich aus der Differenz des tatsächlich im Jahr 2005 gezahlten Wohngeldes (ohne Erwerbsfähige) und der aus dem Jahr 2004 fortgeschriebenen Wohngeldausgaben (inklusive Erwerbsfähige) Es wird geschätzt, dass die Ausgaben in den alten Systemen im Jahr 2005 auf ca. 43,5 Milliarden Euro angestiegen wären.
Die geplanten Ausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende für das Jahr 2006 belaufen sich auf ca. 47,8 Mrd. Euro (vgl. Spalte 4 der nachstehenden Übersicht). Die Steigerung im Vergleich zum Jahr 2005 ist darauf zurückzuführen, dass im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowohl für die Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen als auch für die Betreuung und Beratung ca. 3,6 Mrd. Euro mehr Mittel zur Verfügung stehen, als im letzten Jahr – unter anderem auch aufgrund von Anlaufschwierigkeiten im Einführungsjahr der Grundsicherung für Arbeitsuchende – verausgabt wurden. Die bis zum Ende des 1. Quartals 2006 tatsächlich geleisteten Ausgaben sind in Spalte 5 der nachstehenden Übersicht aufgeführt. Diese Ausgaben können jedoch aus einer Reihe von Gründen nicht auf das Gesamtjahr 2006 hochgerechnet werden (so sind die ersten Monate eines Jahres aufgrund saisonaler Effekte schlechte Monate für den Arbeitsmarkt und es treten gesetzgeberische Maßnahmen im Laufe des Jahres 2006 in Kraft, die die Ausgabenentwicklung im weiteren Jahresverlauf begrenzen werden).
Altes Recht |
Neues Recht (SGB II) |
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Ist 2004 |
Hochrechnung 2005 |
Ist 2005 |
Soll 2006 |
Ist 1. Quartal 2006 |
Transfers (einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) |
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18,8 Mrd. € Arbeitslosenhilfe 7,8 Mrd. € Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe) |
22,9 Mrd. € Arbeitslosenhilfe 8,4 Mrd. € Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe) |
25,0 Mrd. € 1)
Arbeitslosengeld II |
24,4 Mrd. €
Arbeitslosengeld II |
7,0 Mrd. €
Arbeitslosengeld II |
0,10 Mrd. € Kinderzuschlag |
0,15 Mrd. € Kinderzuschlag |
0,04 Mrd. € Kinderzuschlag |
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0,09 Mrd. € einmalige Leistungen |
0,09 Mrd. € einmalige Leistungen |
0,02 Mrd. € einmalige Leistungen |
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4,0 Mrd. € Wohngeld für Er- werbsfähige |
4,2 Mrd. € Wohngeld für Er- werbsfähige |
12,1 Mrd. € Kosten der Unterkunft |
12,4 Mrd. € Kosten der Unterkunft |
3,3 Mrd. € 2) Kosten der Unterkunft |
30,6 Mrd. € Trans- fer insgesamt |
35,5 Mrd. € Transfer
insgesamt |
37,3 Mrd. € Transfer
insgesamt |
37,0 Mrd. € Transfer
insgesamt |
10,4 Mrd. € Transfer
insgesamt |
Eingliederungsleistungen 3) |
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4,2 Mrd. € Bundesagentur für Arbeit 4) 1,3 Mrd. € Länder / Kommunen (Hilfe zur Arbeit für Erwerbsfähige) |
3,6 Mrd. € Eingliederungs- leistungen |
6,5 Mrd. € Eingliede- rungsleistungen und 0,3 Mrd. € Beschäfti- gungspakte |
0,9 Mrd. € Eingliederungs- leistungen 5) |
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Verwaltungskosten |
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1,2 Mrd. € Bundesagentur für Arbeit 1,3 Mrd. € Kommunen |
3,1 Mrd. € Verwaltungskosten (Bund) 0,4 Mrd. € 6) Verwaltungskosten kommunale Leistungen |
3,5 Mrd. € Verwaltungskosten (Bund) 0,5 Mrd. € 6) Verwaltungskosten kommunale Leistungen |
0,8 Mrd. € Verwaltungskosten |
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Summe Gesamtjahr |
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38,6 Mrd. € |
43,5 Mrd. € bei gleichen Ansätzen für Eingliederungs- leistungen und Verwal- tungs kosten wie im Jahr 2004 |
44,4 Mrd. € |
47,8 Mrd. € |
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