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GATS-Forderungen zur Privatisierung

  1. UNTERNEHMERISCHE UND BERUFSBEZOGENE DIENSTLEISTUNGEN
    1. (Frei-) berufliche Dienstleistungen z. B. Tierärzte, Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ingenieure
    2. EDV-Dienstleistungen z. B. Soft-/Hardware Installation, Datenbanken, DV
    3. Forschung und Entwicklung
    4. Grundstücks- und Immobilien-Dienstleistungen, z. B. Makler, Instandhaltung
    5. Miet-/Leasing-Dienstleistungen ohne Personal z. B. bezogen auf Schiffe, Transportausrüstung, Maschinen
    6. Andere gewerbliche Dienstleistungen, z. B. Werbung, Unternehmens-/Personalberatung, Reparaturen, Druckereien
  2. KOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN
    1. Postdienste
    2. Kurierdienste
    3. Telekommunikationsdienste, z. B. Telefon, E-Mail, Datentransfer, Telex,
    4. Audiovisuelle Dienstleistungen, z. B. Film-/Video-/Musikproduktion, Radio, Fernsehen
    5. Andere
  3. BAU- UND MONTAGEDIENSTLEISTUNGEN
    1. Allgemeine Bauausführung für Gebäude (Hochbau)
    2. Allgemeine Bauausführung für Tiefbau
    3. Installation und Montage-Arbeiten
    4. Baufertigstellung
    5. Andere
  4. VERTRIEBSDIENSTLEISTUNGEN
    1. (Provisions-)vertreter
    2. Großhandel
    3. Einzelhandel
    4. Franchising
    5. Andere
  5. BILDUNGSDIENSTLEISTUNGEN
    1. Kindergarten/Grundschule
    2. Schulbildung
    3. Berufs-/Universitätsausbildung
    4. Erwachsenenbildung
    5. Andere Bildungseinrichtungen
  6. UMWELTDIENSTLEISTUNGEN
    1. Abwasserbeseitigung/Kanalisation
    2. (Sperr-)Müllabfuhr
    3. Sanitäre Einrichtungen/Hygiene
    4. Andere
  7. FINANZDIENSTLEISTUNGEN
    1. Alle Versicherungen und Versicherungsbezogene, Dienstleistungen, z. B. Lebens-, Unfall-, Krankenvers., Rückvers., Versicherungsvertrieb/-vertreter
    2. Bank- und Finanzdienstleistungen (außer Versicherung), z. B. Einlagen/Kreditgeschäft, Geldhandel, Derivate, Investmentbanking, Fonds-/Anlagemanagement, Datenverarbeitung und Beratung für Finanzdienstleistungen
    3. Andere
  8. MEDIZINISCHE UND SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN (andere als die frei-beruflichen Dienstleistungen)
    1. Krankenhausdienstleistungen
    2. Sonstige Gesundheitsdienstleistungen
    3. Soziale Dienstleistungen
    4. Andere
  9. TOURISMUS UND REISEDIENSTLEISTUNGEN
    1. Hotels und Restaurants (incl. Catering)
    2. Reiseagenturen und Reiseveranstalter
    3. Fremdenführer/Reisebegleitung
    4. Andere
  10. ERHOLUNG, KULTUR UND SPORT (andere als audiovisuelle Dienstleistungen)
    1. Seeschifffahrt z. B. Fracht, Personen, Reparatur und Instandsetzung, Unterstützungsdienste für die Seeschifffahrt
    2. Binnenschifffahrt
    3. Lufttransport
    4. Raumfahrt
    5. Schienenverkehr
    6. Straßenverkehr
    7. Pipeline Transport
    8. Hilfsdienste für Transportdienstleistungen z. B. Lagerung, Frachtumschlag, Vermittlungsagenturen
    9. Andere Transportdienste
  11. SONSTIGE NICHT AUFGEFÜHRTE DIENSTLEISTUNGEN
In der 1994 abgeschlossenen Uruguay-Runde wurde das Rahmenwerk für die successive Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen geschaffen.

Damals wurde auch eine Neuverhandlung dieses Abkommens festgelegt, die im Februar 2000 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) begonnen hat. Ein bestehendes Gutachten gibt einen Überblick über den Stand der GATS-Verhandlungen und möglicherweise auftretende Problemlagen, vor allem in sozialer und beschäftigungspolitischer Hinsicht wie auch bezüglich so genannter „Leistungen der Daseinsvorsorge“. Einer genaueren Betrachtung werden dabei die Bereiche Bildung, Forschung, Telekommunikation und E-Commerce unterzogen sowie mögliche Liberalisierungseffekte sowohl für die Bundesrepublik als auch für Entwicklungsländer skizziert.

Aufgrund der unklaren GATS-Definition „hoheitlicher“ Aufgaben, sind weite Bereiche öffentlicher Dienstleistungen nicht grundsätzlich von den GATS-Bestimmungen ausgenommen, was zukünftig u. a. den Bildungs- und Forschungssektor betreffen kann. Als problematisch könnten sich GATS-Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, zu Subventionen sowie Rahmenrichtlinien für technische Normen, Qualifikationen und Lizenzierungsverfahren erweisen.

Nach einer Studie aus dem Jahr 2000 tragen die Dienstleistungen in den OECD-Staaten (OECD = Organzation for Economic Cooperation and Developmemt, zu Deutsch Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit 60% - 70% zum BIP (Bruttoinlandsprodukt) bei und beschäftigen ca. 64% aller Arbeitnehmer. Der Markt für die totale Liberalisierung wird auf mehrere Billionen Dollar geschätzt.

Vor allem Entwicklungsländer haben sich während der Uruguay-Runde zunächst vehement gegen die Aufnahme von Dienstleistungen in das Regime der Welthandelsorganisation ausgesprochen. Ihre eigene Service-Industrie sei zu schwach entwickelt, so dass sie bei verfrühter Marktöffnung dem verschärften Wettbewerb nicht standhalten könne. Entsprechend müsse sie sich zunächst geschützt vom Weltmarkt entwickeln können. Dass es dennoch zur Einigung auf das GATS kommen konnte, ist nicht zuletzt auf die Lobbyarbeit einflussreicher Dienstleistungskonzerne der Industrieländer zurückzuführen. Zur Beratung der US-Regierung schlossen sich die US-Unternehmen zur „Coalition of Service Industries“ (CSI) zusammen, der seinerzeit u. a. Federal Express, Citibank/Citicorp und American Express angehörten. Die CSI setzte durch, dass auch der Güterhandel von Ländern ohne nennenswerten Service-Sektor bei Nichteinhaltung des GATS sanktioniert werden kann.

Im Prinzip umfasst das GATS sämtliche Dienstleistungen, ausgeschlossen sind nur solche, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ (Art. I) werden, sowie Luftverkehrsrechte. Als Beispiele derartiger hoheitlicher Aufgaben gelten das Militär oder Zentralbanken. Doch das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch dort im Laufe der Zeit weitere Ansprüche der WTO geltend gemacht werden. So ist beispielsweise nach Art. 13 für die ersten 2 Jahre nach Zustandekommen des WTO Vertrages die Beschaffung militärischer Gerätschaften ausgeklammert, aber Gremien sollen erarbeiten, auch diesen Sektor zu erfassen.

Vier Erbringungsarten sieht das GATS vor:

  1. die grenzüberschreitende Lieferung;
  2. der Konsum von Dienstleistungen im Ausland (z. B. im Tourismus);
  3. die kommerzielle Präsenz im Ausland und
  4. die zeitweise Migration von Dienstleistungserbringern.

GATS greift tief in die politischen Gegebenheiten eines Landes ein. Hat ein Land einmal ein Abkommen zu GATS mit der WTO abgezeichnet, kommt es de facto aus diesem Vertrag nicht mehr heraus. Will es sich aus einem Vertragsbereich verabschieden, muss es drei Jahre warten (Art. 21) und dann Entschädigungszahlungen an die betroffenen Mitgliedsländer zahlen. Der gesamte Vertragstext wurde im Bundesgesetzblatt von 1996 veröffentlicht und ist hier in aufbereiteter aber unveränderter Form einsehbar.

Ist ein Land erst einmal im Netz, bestimmt die WTO alle Maßnahmen, die auch nur im Entferntesten mit dem Handel zu tun haben. Gesetze, die ein Land beschließt, werden erst von der WTO geprüft und dürfen nur verwirklicht werden, wenn sie von der WTO abgesegnet wurden. Will ein anderes Land einen Dienstleistungssektor in einem Mitgliedsland mit seinen Dienstleistungen beglücken, kann und darf es nicht daran gehindert werden. Werden für die angestrebte Dienstleistung seitens eines Landes Zuschüsse gezahlt, hat auch der externe Dienstleister Ansprüche auf die exakt gleich Höhe der Zuschüsse (Art. 2 Absatz 1). Bringt ein Land bei befristeten Dienstleistungen (z. B. Bausektor) eigenes Personal mit, darf die Einreise des Personals nicht durch Visa-Bestimmungen oder sonstige Hemmnisse behindert werden (Art. 5bis und Fußnote 2)

Die Anhänger der Liberalisierung werden sagen, dass der Markt alles viel besser regelt, als die Politik. Nun, schaue ich mir die Regelungen der Vergangenheit an, stelle ich fest:

  • Die Regelungskraft des Marktes hat uns 10 Millionen echte Arbeitslose beschert
  • Der Markt hat festgestellt, dass er junge Arbeitskräfte braucht, also hat er die älteren Mitarbeiter entsorgt, zu Lasten der Rentenkasse und der Arbeitslosenversicherung
  • Der Markt hat festgestellt, dass er qualifiziertes Personal benötigt. Also werden selbst für einfachste Arbeiten hohe Qualifikationen gefordert. Wer im miserablen Schulsystem nicht mitgekommen ist, bleibt auf der Strecke, ungeachtet der Tatsache, dass viele junge Menschen ihre wirkliche Qualifikation erst im Berufsleben erkennen und erreichen
  • Der Markt hat erreicht, dass durch Lobby-Gruppen viele zum Schutz der Menschen angedachte Maßnahmen unterlaufen wurden, zum Schaden der Allgemeinheit
  • Der Markt hat erreicht, dass Entwicklungsländer Entwicklungsländer bleiben, weil ihnen keine fairen Wettbewerbsbedingungen geboten wurden. Wer glaubt, die WTO würde das trotz schöner Vertragstexte ändern, hat die Mechanismen des Marktes nicht begriffen
  • der Markt hat erreicht, dass alle Anstrengungen, ökologische Maßnahmen zu ergreifen, um Jahre verzögert oder ganz unterbunden wurden.

Fazit: Der Markt dient nur einem Zweck, dem Profit, je mehr, desto besser, völlig losgelöst von moralischer und ethischer Verantwortung. Die wenigen Unternehmer, die sich diese Werte bewahrt haben, haben es doppelt schwer, zu überleben. Der Gott des Marktes ist der Dollar, der Euro, der Yen, der Rubel und wie sie noch so alle heißen. Menschen haben in diesem Umfeld nur die Aufgabe, die Götter anzubeten und für ihre hemmungslose Vermehrung zu sorgen.

Regierungen werden nur noch ein Schattendasein fristen. Die Arbeitslosigkeit und die Armut auf der einen, der Reichtum auf der anderen Seite werden extrem steigen. Ein privatisiertes Gesundheitswesen wird nicht billiger. Jeder, der eine private Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen hat und jetzt im gesetzten Alter ist, weiß das. Um den Profit zu steigern, werden sich weitere Kartelle bilden und die WTO wird das nicht verhindern sondern im Gegenteil unterstützen. Das Individuum wird keine Rolle mehr spielen, nur noch seine Finanzkraft.

Gewiss, das alles wird nicht heute oder morgen passieren. Es ist ein Prozess, der sich über Jahre bis Jahrzehnte hinziehen wird. Jetzt werden die Daumenschrauben erst angelegt, zugezogen werden sie aber bereits mit steigender Geschwindigkeit.

Und die Politik? Nun, ich glaube, die zählen ihre Silberlinge, wesentlich mehr als 30 (hat auch der Markt geregelt).


Wenn Sie den Vertragstext mal studieren wollen, dann klicken Sie hier:

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