| Navigation aus Navigation an | zurück | Erstelldatum: 04.06.2007 |
Förderung von Beschäftigung schaffenden InfrastrukturmaßnahmenBeschäftigung schaffende Infrastrukturförderung Öffentlich-rechtliche Träger können von der Agentur für Arbeit durch einen angemessenen Zuschuss zu den Kosten von Arbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Verbesserung der Umwelt gefördert werden, wenn der Träger mit der Durchführung der Arbeiten ein Wirtschaftsunternehmen beauftragt, das sich verpflichtet, für eine zwischen der Agentur für Arbeit und dem Träger festgelegte Zeit eine bestimmte Zahl von Arbeitslosen zu beschäftigen, die von der Agentur für Arbeit zugewiesen werden. Neben den Stammarbeitnehmern des Wirtschaftsunternehmens sollen höchstens 35 Prozent zuvor Arbeitslose beschäftigt werden. Die Fördermittel müssen zusätzlich eingesetzt werden. Der Förderanteil soll nicht höher als 25 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme betragen. Mit der Maßnahme sollen
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