Übergangshilfen:
Nach Abbruch oder erfolgreicher Beendigung einer Ausbildung können Auszubildende
zusätzliche Lernunterstützung erhalten.
Aktivierungshilfen:
Gefördert werden Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und
Beschäftigung, die Jugendliche, die auf andere Weise nicht erreicht werden
können, für eine berufliche Qualifizierung motivieren.
Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen:
Träger können Zuschüsse erhalten, wenn sie förderungsbedürftigen Arbeitnehmern
durch zusätzliche Hilfen die betriebliche Eingliederung ermöglichen
und die Aussichten auf dauerhafte berufliche Eingliederung verbessern.
Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz:
Arbeitgeber können durch Übernahme der Kosten für eine notwendige sozialpädagogische
Begleitung während einer Berufsausbildungsvorbereitung
nach dem Berufsbildungsgesetz gefördert werden.
Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJProgramm):
Mit dem Sonderprogramm flankiert die Bundesregierung die Bemühungen
der Partner im „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“.
Jugendlichen mit eingeschränkten Vermittlungschancen werden Perspektiven
für den Einstieg in die berufliche Ausbildung eröffnet.
Dafür stehen 40.000 Plätze für eine betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung zur Verfügung. Im Rahmen des Programms wird Arbeitgebern auf Antrag die monatliche Vergütung der Einstiegsqualifizierung, die sie dem Jugendlichen zahlen, bis zu 192 EUR zuzüglich des pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages erstattet.
Sach- und Personalkosten sind durch die Betriebe selbst zu tragen.