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Erstelldatum: 04.06.2007

Förderung der Berufsausbildung

Förderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Eine erste qualifizierte Berufsausbildung wird für den Arbeitsmarkt immer wichtiger, weil zunehmend mehr Arbeitsplätze für ungelernte oder angelernte Arbeitskräfte wegfallen. Das Arbeitsförderungsrecht sieht deshalb vielfältige Möglichkeiten zur Förderung von jungen Menschen vor, die eine Ausbildung anstreben:

  • Berufsorientierung: In den Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen für Arbeit stehen umfangreiche Materialien zur Selbstinformation über Ausbildung, Studium und Beruf zur Verfügung.
  • Berufsberatung für Ratsuchende in allen Fragen der Berufswahl,
  • Vermittlung von Ausbildungsplätzen.
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB): Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen noch keine Berufsausbildung aufnehmen konnten, können durch die Agenturen für Arbeit in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Sie dienen der beruflichen Orientierung, der Berufsfindung oder der gezielten Vorbereitung auf eine Ausbildung.
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): Während einer betrieblichen Ausbildung können Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Lernunterstützung erhalten.
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen(BaE): Für junge Menschen, die aufgrund individueller Schwierigkeiten keine betriebliche Ausbildung absolvieren können, besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in einer außerbetrieblichen Einrichtung zu beginnen und ggf. auch bis zum Abschluss fortzuführen. Als zusätzliche Hilfen können gewährt werden:

      Übergangshilfen:

      Nach Abbruch oder erfolgreicher Beendigung einer Ausbildung können Auszubildende zusätzliche Lernunterstützung erhalten.

      Aktivierungshilfen:

      Gefördert werden Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung, die Jugendliche, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, für eine berufliche Qualifizierung motivieren.

      Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen:

      Träger können Zuschüsse erhalten, wenn sie förderungsbedürftigen Arbeitnehmern durch zusätzliche Hilfen die betriebliche Eingliederung ermöglichen und die Aussichten auf dauerhafte berufliche Eingliederung verbessern.

      Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz:

      Arbeitgeber können durch Übernahme der Kosten für eine notwendige sozialpädagogische Begleitung während einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz gefördert werden.

      Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJProgramm):

      Mit dem Sonderprogramm flankiert die Bundesregierung die Bemühungen der Partner im „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“. Jugendlichen mit eingeschränkten Vermittlungschancen werden Perspektiven für den Einstieg in die berufliche Ausbildung eröffnet.

      Dafür stehen 40.000 Plätze für eine betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung zur Verfügung. Im Rahmen des Programms wird Arbeitgebern auf Antrag die monatliche Vergütung der Einstiegsqualifizierung, die sie dem Jugendlichen zahlen, bis zu 192 EUR zuzüglich des pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages erstattet.

      Sach- und Personalkosten sind durch die Betriebe selbst zu tragen.