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Fördern? Die Realität sieht anders aus!Eine Leserin hat mir ein von Ihr verfasstes Schreiben zugestellt, dass sie an Ausschreibungen der BA: Agentur für Arbeit in der Mitte Deutschlands Wir bieten Letzte Änderung Anzahl Zugriffe Da ich Betriebswirtin bin, Sozialrecht, Arbeitsmarktrecht pp im Studium zusätzlich abgeschlossen habe, auch ehrenamtlich so eine Art Praktikum beim SOVD gemacht habe, wäre ich für diese Stelle geeignet gewesen. Nur dumm, dass die Altersdiskriminierung in Deutschland schon spätestens beim Mitarbeiter der BA beginnt, denn meine Unterlagen werden noch nicht einmal weitergereicht, weil ich dummerweise zu alt bin für die Stelle. Das Schreiben bekam ich von der Agentur für Arbeit nach meinen Wunsch, mich zu bewerben: Sehr geehrte Betroffene, Arbeitsvermittlerin Agentur für Arbeit in der Mitte Deutschlands Arbeitgeberservice (Anmerkung: Schon diese Bezeichnung spricht Bände.) Als ich nachfragte, wer der Arbeitgeber ist, bekam ich folgendes zur Antwort: Sehr geehrte Betroffene Das bedeutet: Und das ist kein Einzelfall, denn in der Anlage übersende ich Ihnen einen Teil aktueller Anzeigen, u.a. aus dem BA Computer wo diese Altersdiskriminierung betrieben wird, wobei ja die BA selber dabei ist, wenn sie wie das eine Schreiben belegt schreibt, dass es wegen des Alters nicht arbeitsmarktpolitisch gewollt ist, mich zu fördern und jetzt, wo ich mein Diplom über den 2.Bildungsweg abgeschlossen habe, bekomme ich zu hören, dass man Unterlagen nicht weiter reichen will, weil der Arbeitgeber es nicht wünscht, Unterlagen von Bewerbern zu erhalten die über 45 Jahre sind. Und das ist kein Einzelfall. Bevor Sie also Menschen die so diskriminiert werden, m.E.n. in Deutschland zu 1 Euro Zwangsarbeitern machen, sie verpflichten wollen, dass diese unter Androhung von Sanktionen in der Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, dass sie sich verpflichten, diese sogen.Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen, weil man sonst die Zustimmung ersetzt, ist m.E. nach ein Verstoss gegen das GG und gegen die Rechtsprechung, dann sollte man doch erst einmal m.E. nach die Altersdiskriminierung beenden. Die Rechtsprechung, die meiner persönlichen Meinung nach widerspricht, dass die Behörden Zustimmungen ersetzt ist: "Gem. § 54 ff. VwVerfG ergibt sich, dass der Unterschied zum VA darin besteht, dass eine unmittelbare Rechtswirkung nicht einseitig kraft Behördenwillens, sondern nur zweiseitig infolge der Willensübereinstimmung der Vertragspartner eintritt." (Fundstelle: Verwaltungsrecht, von: Giemulla/Jaworsky/Müller-Uri, 3. Auflage, 1988, Rdnr. 195). Ich bitte Sie um Klärung, wobei folgende weitere Anzeigen- siehe Anlage- im BA Computer als Beispiele zu finden waren, die ich Ihnen auch als Ausdruck übersenden kann. Mit freundlichem GrußBetroffene Nach meinem Verständnis soll die Agentur für Arbeit es fördern, dass Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Seltsamerweise bezeichnet sich die Sachbearbeiterin als "Arbeitgeberservice", obwohl sie nach den Bestimmungen einen Arbeitnehmerservice zu erbringen hat. Sieht man von der Altersdiskriminierung ab, finde ich es erstaunlich, das eine Sachbearbeiterin sich auf den Datenschutz bezieht. Erstaunlich deshalb, weil die Bundesagentur für Arbeit seit der Ausgabe der Antragsformulare für das ALG II und seit der Eingabe der Antragsdaten mittels der Software A2LL permanent gegen den Datenschutz verstößt. Hinzu kommt die Frage, seit wann es den Datenschutzrichtlinien widerspricht, die Anschrift eines Unternehmens preiszugeben, damit sich eine Bewerberin auch ohne die Vermittlungstätigkeit der BA um eine ausgeschriebene Stelle bewerben kann. Die Wahrscheinlichkeit ist groß dass das Unternehmen außer der Inanspruchnahme der Bundesagentur für Arbeit auch über eine Stellenanzeige die Ausschreibung veröffentlicht hat. Ein Arbeitsloser, der sich im Raum Aachen mit Altersangabe auf eine Stelle beworben hatte, wurde von der BA bezichtigt, er habe kein Interesse an der Annahme des Jobs gehabt, weil er bereits in seinem Bewerbungsschreiben sein Alter angegeben habe und das als Desinteresse zu werten sei. In zwei Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wurde diese Einstellung der BA bestätigt und erst in der dritten Instanz wurde die damit verbundene Kürzung seiner Bezüge aufgehoben, obwohl auch dieses Gericht der Ansicht eines grundsätzlichen Desinteresses nicht widersprach, sondern andere Gründe für die Aufhebung des Urteils anführte. Was sind das für Sachbearbeiter, die in dem einen Fall die ehrliche Angabe des Alters (55 Jahre) als Grund werten, die Arbeitslosenhilfe zu verweigern, weil die Angabe des Alters als Desinteresse an der Arbeitsaufnahme gewertet wird und in einem anderen Fall die Herausgabe der Anschrift eines Arbeitgebers verweigert, weil das Alter die Anforderung um 2 Jahre übersteigt. In der Praxis ist es so, dass der persönliche Eindruck des Stellenausschreibers von dem sich vorstellenden Interessenten eine solch minimale Diskrepanz durchaus vergessen machen kann. Mir stellt es sich so dar, dass offensichtlich zumindest einige Sachbearbeiter entweder unfähig oder böswillig sind, vielleicht auch beides, wenn sie einem Arbeitslosen, der ernsthaft bemüht ist, eine Stelle zu bekommen und auch die Voraussetzungen dafür hat, diese Möglichkeit, der Arbeitslosigkeit zu entrinnen, verweigern. Andererseits wird die wahrheitsgemäße Angabe des Alters bei einer Zuweisung für eine Bewerbung als Anlass genommen, die Arbeitslosenhilfe zu kürzen. Mit fördern hat das nichts zu tun. Man sollte den Slogan ändern: Statt "Fördern und Fordern" sollte es heißen "Fordern, aber Verhindern". Das käme den Machenschaften der BA wesentlich näher. |