Europäische Union, der Europäische Gerichtshof (EuGH)Vor über 40 Jahren wurde der EuGH gegründet. Seine Aufgabe ist die rechtliche Überwachung der korrekten Umsetzung des Gemeinschaftsrechts, welches Kommission, Ministerrat oder Parlament erabeitet haben. Der Sitz des EuGH ist in Luxemburg. Anders als das Deutsche Vefassungsgericht überwacht und ergänzt der EuGH die oftmals lückenhaften Bestimmungen der Verträge und Rechtsgeschäfte. Auch die Umsetzung des EU-Rechts wird durch den EuGH überwacht. Der EuGH ist eine Art Europäisches Verfassungsgericht. Er wird aktiv bei Rechtsstreitigkeiten oder Rechtsverletzungen der EU-Organe und der Mitgliedsstaaten. Wie beim Bundesverfassungsgericht können auch Bürger der EU das Gericht anrufen, sofern sie direkt von Rechtsakten der EU betroffen sind. Obwohl eigentlich die Verfassungsgerichte der Einzelstaaten mit dem EuGH zusammenarbeiten müssten, denn sie müssen ja die Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes in den Staaten kontrollieren, ist das ein ständiges Kompetenzgerangel. Die nationalen Gerichte geben nämlich höchst ungern die Zuständigkeit für bestimmte Fragen an den EuGH ab. Um der Flut von Anfragen Herr zu werden, hat man 1989 ein Gericht Erster Instanz geschaffen. Diese "kleine Schwester" des EuGH sitzt ebenfalls in Luxemburg. Mittlerweile ist sie auf 15 Richter in Vollsitzung und auf fünf Kammern mit 3 bzw. 5 Richtern angeschwollen. Das Gericht Erster Instanz (GEI) hat festgelegte Zuständigkeiten: Es entscheidet bei Verfahren aus dem Kohle- und Stahlbereich (EGKS), bei Wettbewerbsfragen, und bei Klagen von Einzelpersonen oder Unternehmen gegen die Gemeinschaft. Außerdem ist es für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gemeinschaft und ihren Beamten zuständig. Der Rat kann in Zukunft jede weitere Gruppe von Rechtssachen - mit Ausnahme der Vorabentscheidungen - auf das GEI übertragen. Gegen Urteile des GEI können Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden. Übrigens hat der EuGH nichts zu tun mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR). Dieser ist ein Organ des Europarates, vor dem jeder Bürger aus den 43 Mitgliedsländern seinen Staat verklagen kann, wenn er sich in Grundrechten verletzt fühlt. |