Europäische Union, Politische AufgabenZwischen den Ländern der EU und der EU ist vertraglich geregelt, welche politische Aufgaben von der EU (gemeinsame Politik) und welche regional (flankierende Politik) vorgenommen werden. Hinzu kommen noch gemeinsame Politikfelder, die zwar regional beschlossen werden, in welche aber die EU-Organe eingebunden sind (zwischestaatliche Politik). Gemeinsame Politik:
Flankierende Politik:
Zwischenstaatliche Politik:
Konkret heißt das, dass die EU in den Feldern der gemeinsamen Politik das alleinige Sagen hat. Am stärksten bekommen wir das bei der Agrarpolitik zu spüren. So ist z. B. die Zulassung genmanipulierter Agrarprodukte (Mais) in der EU beschlossen worden und die regionalen Agrarminister müssen den Beschluss umsetzen, ob sie wollen oder nicht. Auch in der Handelspolitik bekommen wir gelegentlich zu spüren, dass diese Entscheidungen in der EU getroffen werden, auch wenn wir ganz andere Interessen haben (Beispiel Einfuhr von Rindfleisch nach der BSE-Krise). Flankierende Politik meint, dass hier die EU nur aktiv wird, wenn sie der Auffassung ist, dass regionale Maßnahmen nicht ausreichen und sich deshalb auf Gemeinschaftsebene besser verwirklichen lassen (Subsidaritätsprinzip, Art. 5 EG-Vertrag). Das betrifft z. B. Aktivitäten im Umwelt- und Verbraucherschutz, Einwanderungspolitik und einiges mehr. Man muss klar sagen, dass sich das nicht immer wirklich vorteilhaft auswirkt. Die starken Eigeninteressen der einzelnen Länder bewirken oftmals die absolute Verwässerung von angestrebten Maßnahmen, wie am Beispiel der EU-Verordnung über die Kennzeichnungspflicht chemischer Schad- und Giftstoffe zu bemerken war. Die Politikfelder der zwischenstaatlichen Politik sollen grundsätzlich dafür sorgen, dass die EU mit einer Stimme spricht. Am Beispiel Irak-Krieg war auch hier zu sehen, dass die nationalstaatlichen Interessen diese Vorhaben zum Papiertiger werden lassen. Bis heute tun sich die EU-Staaten schwer, zu einer gemeinsamen Außenpolitik zu finden. Erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde 1987 das Ziel einer Gemeinsamen Außenpolitik (GAP) formuliert und in Form der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) praktiziert. Der Vertrag von Maastricht erweiterte die außenpolitische Zusammenarbeit um den sicherheitspolitischen Aspekt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, GASP) und schuf verbindliche Regelungen für gemeinsame Aktionen. Der Vertrag von Amsterdam verpflichtet die Mitgliedstaaten in der Außenpolitik von einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zu einer tatsächlichen gemeinsamen Politik zu kommen. Die Europäische Zentralbank bestimmt die Geldpolitik der EU-Länder, die in der Wirtschafts- und Währungsunion zusammengefasst sind (gemeinsame Währungspolitik). Da aber im Zentralbankrat die Notenbankpräsidenten der Nationalstaaten sitzen, bestimmen auch hier wieder die nationalen Interessen der starken Länder die Geldpolitik. |