Europäische Union, die Kommission
Die Kommissare der Europäischen Union (Europäische Kommission) sind vergleichbar mit den Ministern in der Deutschen Regierung. Sie sind die ausführenden Organe der EU (Exekutivorgan). Sie besteht aus 20 (bisher) bzw. 25 (nach der Wahl der neuen Kommissare) Mitgliedern. 5 der 15 Staaten stellten in der Vergangenheit 2 Kommisare (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien). Nach der Osterweiterung stellt jedes Land nur noch einen Kommissar. Bis zur Wahl der neuen Kommissare am 1. 11. 2004 werden allerdings 30 Kommissare in Brüssel tätig sein (die 20 der alten und 10 der neuen Mitgliedsländer) Der Präsident der Kommission wird von den Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen ernannt. Das Europäische Parlament muss der Ernennung zustimmen.
Die Kommission hat folgende Aufgaben:
- Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
- Sie stellt alljährlich den Haushaltsplan der EU auf.
- Sie unterhält die Verbindung mit internationalen Organisationen und mit Staaten, die Wirtschaftsbeziehungen zur EU haben, zum Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU und anderen Ländern.
- Sie führt die Politik der Union durch und verwaltet den Haushalt.
- Sie überwacht die Einhaltung der Vertragsbestimmungen durch die Mitgliedsstaaten.
- Sie sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen in der Union
Der Begriff "Kommission" wird in zweierlei Hinsicht verwendet: Erstens bezieht er sich auf die Mitglieder der Kommission, d.h. das Kollegium von Männern und Frauen, die von den Mitgliedstaaten und dem Parlament zur Leitung des Organs und zur Annahme seiner Beschlüsse eingesetzt werden. Zweitens bezeichnet der Begriff "Kommission" das Organ selbst und sein Personal.
Obwohl die Kommissare oftmals in ihrem Heimatland ein öffentliches Amt, teilweise in der Regierung als Minister oder Staatssekretär ausgeübt haben, müssen sie nun im Interesse aller Länder handeln, dürfen also keine Weisungen ihres Landes entgegen nehmen.
Die Kommissare vertreten politisch die Facharbeit ihrer jeweiligen Generaldirektionen (GD) und werden nicht direkt vom Volk gewählt.
Wegen der Osterweiterung steigt die Zahl der Kommissare auf 30 und wird sich ab 1.11. 2004 auf 25 reduzieren. Das ist schon eine ziemliche Neuerung, weil nun ab November 2004 (dann werden die Kommissare gewählt) jedes Land nur noch einen Kommissar stellt (Deutschland stellte bisher zwei).
Bestimmte politische Felder werden überwiegend durch den Ministerrat bestimmt. Das sind die gemeinsame Außen-, Innen-, Justiz- und Sicherheitspolitik. Hier sind die Kompetenzen der Kommissare nur gering, aber lt. Europa-Vertrag muss die Kommission in vollem Umfang an den Aufgaben beteiligt werden.
Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:
- Die Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmen gemeinsam den neuen Präsidenten der Kommission.
- Der designierte Präsident der Kommission wählt dann in Gesprächen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die anderen Mitglieder der Kommission aus.
- Das neue Parlament befragt daraufhin das gesamte Kollegium und gibt seine Stellungnahme ab. Im Falle der Zustimmung kann die neue Kommission am 1. Januar des folgenden Jahres ihr Amt aufnehmen.
- Die Amtszeit der gegenwärtigen Kommission endet am 31. Oktober 2004. Ihr Präsident ist Romano Prodi.
Die Kommission nimmt an allen Tagungen des Parlaments teil. Sie muss ihre Politik begründen und erläutern und auf schriftliche oder mündliche Anfragen von Mitgliedern des Palaments antworten.
Ist das Parlament mit der Politik nicht einverstanden, kann Sie der Kommission das Misstrauen aussprechen und sie so evtl. sogar zum Rücktritt zwingen.
Die laufende Arbeit der Kommission wird von ihren Verwaltungsmitarbeitern, Experten, Übersetzern, Dolmetschern und Sekretariatskräften ausgeführt. Es gibt ungefähr 24000 solche europäische Beamte. Diese Zahl mag hoch klingen, ist aber tatsächlich niedriger als der Personalstand der meisten mittelgroßen Städte in Europa. Ihre Gliederung ist in Generaldirektionen mit jeweils einem bestimmtem politischen Aufgabenfeld und Dienste (z. B. juristischer Dienst) unterteilt
1. Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
Der Vertrag räumt der Kommission das "Initiativrecht" ein. Anders gesagt, die Kommission ist alleine für die Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften verantwortlich, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt.
Die Vorschläge sollten auf die Wahrung der Interessen der Union und ihrer Bürger zielen
und nicht auf die Interessen bestimmter Länder oder Industriezweige.
Bevor die Kommission Vorschläge unterbreitet, muss sie sich mit neuen Gegebenheiten und Problemen, die sich in Europa entwickeln, vertraut machen und überlegen, ob diese am besten in EU-Vorschriften behandelt werden sollen. Aus diesem Grund ist die Kommission laufend in Kontakt mit einem breiten Spektrum an Interessengruppen und mit zwei beratenden Gremien - dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (der aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern besteht) und dem Ausschuss der Regionen (der Vertreter der Gebietskörperschaften umfasst). Desweiteren holt sie auch Stellungnahmen von den nationalen Parlamenten und Regierungen ein.
Die Kommission schlägt nur dann Aktionen auf EU-Ebene vor, wenn sie der Ansicht ist, dass ein Problem dadurch wirksamer gelöst werden kann als durch nationale, regionale oder lokale Maßnahmen. Dieser Grundsatz, nach dem Angelegenheiten auf der niedrigsten möglichen Ebene behandelt werden sollen, wird als "Subsidiaritätsprinzip" bezeichnet.
2. Umsetzung der EU-Politik und des Haushalts
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ und als solches zuständig für die Durchführung der vom Rat oder EU-Parlament beschlossenen poltischen Programme und Maßnahmen. Allerdings muss das nicht die Kommission alleine machen. Sie hat mehr die Überwacherfunktion und die eigentliche Arbeit wird oftmals von nationalen und lokalen Behörden durchgeführt. Aber keine Subvention, keine Fusion und damit unter Umständen eine Kartellbildung läuft noch ohne die Zustimmung der Kommission. Sie überwacht die Wettbewerbspolitik und verhindert, dass der Wettbewerb durch die Vergabe von Subventionen verfälscht wird.
Zu den EU-Programmen gehören z. B. die Schaffung grenzüberschreitender Partnerschaften bestimmter Regionen (Interreg) oder zur Sanierung heruntergekommener Stadtviertel (Urban) oder die europaweite Förderung von Studentenaustausch (Erasmus).
Weiterhin ist die Kommission zuständig für den Haushalt. Die Überwachung dieser Aufgabe übernimmt der Europäische Rechnungshof, der jedes Jahr einen Bericht verfertigt. Das Ganze ist in etwa wie eine Aktionärsversammlung. Aufgrund des Jahresberichts des Rechnungshofes (Aufsichtsrat) wird die Kommission (Vorstand) vom Parlament (Aktionäre) entlastet (oder auch nicht).
Die Kommission hat noch weitere Aufgaben. So ist sie der internationale Ansprechpartner, ist zuständig (mit dem Europäischen Gerichtshof) für die Durchsetzung und richtige Anwendung der Europäischen Verträge, aber auch für völkerrechtliche Verträge oder internationale Abkommen wie beispielsweise das Abkommen von Cotonou (Bedingungen für eine Hilfs- und Handelspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und Entwicklungsländern in Afrika, der Karibik oder im Pazifikraum). Auch die Verpflichtungen zwischen der WTO (GATS) und den Mitgliedsstaaten werden nach Zustimmung der hierfür zuständigen nationalen Minister (in Deutschland sind das Clement, Trittin, Kuenast und Wieczorek-Zeul) ausgehandelt.
Aufgestellt ist die Kommission wie folgt:
- Kommissionspräsident
- Kommissionsmitglieder (Kollegium)
- Generaldirektionen
- Dienste
Jeder der Kommissare ist für ein politisches Arbeitsgebiet zuständig (wie das auch bei nationalen Ministern ist). Für jedes Arbeitsgebiet gibt es eine Generaldirektion (GD) und jeweils die unterschiedlichen Dienste (z. B. der juristische Dienst). Von unten nach oben betrachtet sieht das so aus:
Ein politisches Vorhaben: Die Dienste tragen die erforderlichen Daten zusammen, die GD macht die Ausarbeitung, die wiederum vom juristischen Dienst überprüft wird und wenn die Ausarbeitung fertig ist, kommt sie auf die Tagesordnung der einmal wöchentlich (mindestens) zusammen tretenden Kommission. Der für das Vorhaben zuständige Kommissar erläutert das Vorhaben und die Kommission stimmt darüber ab. Hat das Vorhaben ein Mehrheit, wird es an den Rat und an das Europäische Parlament weitergeleitet.
Momentan gibt es 30 Kommissare (Stand nach dem 1.5. und vor dem 1.11.2004). Das liegt daran, dass die Kommissare erst im November von den nationalen Regierungen neu ernannt werden. Bisher gab es 20 Kommissare, das heißt, einige Staaten stellten 2 Kommissare. Durch die Osterweiterung sind 10 neue Kommissare hinzugekommen. Am ersten November werden die neuen Kommissare ernannt. Dann wird es für jeden Mitgleidsstaat nur noch einen Kommissar geben, also insgesamt 25.
Diese Beschreibung ist eine Sollbeschreibung. Anders gesagt, so sieht die Selbstdarstellung aus. Tatsächlich hat es in der Vergangenheit wiederholt Korruptionsvorwürfe gegeben, die Lobbyisten sind in Brüssel übermächtig repräsentiert und der Ministerrat bestimmter Länder hilft öfter mal dabei, nationale Wünsche vor Europäische Gleichstellung zu setzen. Beispiel mag hier der BSE-Skandal Großbritanniens und der Zwang sein, dieses Fleisch viel zu früh wieder importieren zu müssen.
|