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Stand:06.2004

Europäische Union, das Parlament

Wir sprechen von Europa, da muss man sich daran gewöhnen, dass die einzelnen Behörden nicht konzentriert in einem Land liegen. So ist der Sitz des Europäischen Parlaments in Straßburg.

In der Anfangsphase der Europäischen Union hatte das Parlament nur sehr wenig Macht. Das hat sich geändert. Seit dem Vertrag von Amsterdam (am 01. 09. 1999 in Kraft getreten) sind die Befugnisse und die Mitbestimmungspflicht des Parlaments erheblich ausgeweitet worden.

Als einziges Organ der Europäischen Union wird das Europäische Parlament von den Bürgern Europas (seit 1979) gewählt.Seit dieser Zeit wird die Kompetenz des Parlaments langsam aber stetig verstärkt. Trotzdem ist es noch kein Vollparlament, denn es bestimmt nicht die Regierung und hat nur eingeschränkte gesetzgeberische Funktion. Ministerrat und Kommission haben immer noch die größeren Machtbefugnisse, aber das Parlament nähert sich an.

Dabei muss man bedenken, dass die EU kein Staat ist, sondern eine Förderation souveräner Staaten, welche durch gemeinsame Zielsetzungen in bestimmten Bereichen in der Welt ein wesentlich größeres Gewicht als die Einzelstaaten bekommt. Zusätzlich findet eine interne Annäherung statt. Grenzen haben eher nominellen Charakter und die Bürger der EU können sich in den Ländern der EU frei bewegen. Man könnte es mit einem Haus vergleichen, mit 25 Wohneinheiten, die Bewohner sind befreundet und unternehmen viel gemeinsam, ohne deshalb eine Großfamilie zu werden.

Mitglieder des Europäischen Parlaments in der 5. Wahlperiode: 1999 - 2004

In der ersten Spalte stehen die Parteigruppierungen, in den nächsten Spalten jeweils die Anzahl der zu dieser Gruppierung gehörenden Parlamentarier. Insgesamt sind 626 Sitze vergeben, davon hat Deutschland mit 99 die meisten Abgeordneten im EU Palament sitzen.

Nach der EU-Erweiterung am 1. 5. 2004 sind weitere 10 Länder der Europäischen Union beigetreten. Es handelt sich um die Länder (in alphabetischer Reihenfolge):

Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische-Republik, Ungarn, Zypern.

Die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament ist auf auf 732 gestiegen. Die meisten der 15 EU-Staaten mussten wegen der EU-Erweiterung Sitze abgeben. Diese Veränderung wird aber erst nach der Wahl sichtbar.

 
insgesamt
zukünftig
      25  24 
13          24 
    16  14 
53  35          99  99 
       
          25  24 
28  24      64  54 
21  18  15  10  87  78 
      15  13 
34  16  10    11  87  78 
       
       
          13 
       
12  10            24 
           
    31  27 
        21  18 
13  27          10  54 
12          25  24 
         
    14 
      16  14 
      22  19 
37  29  11      87  78 
insgesamt 295  232  67  55  47  30  17  44  626  732 

Die Wahl der Europaabgeordneten gilt für den Zeitraum von jeweils 5 Jahren. Die Abgeordneten schließen sich nach Ihrer parteipolitischen Orientierung zu Länder übergreifenden Fraktionen zusammen. Die Plenarsitzungen finden in Straßburg, die Ausschusssitzungen in Brüssel statt. Das Parlament hat u. a. folgende Befugnisse:

  1. Es wirkt an der Gesetzgebung der EU mit.
  2. Es kontrolliert die Gemeinschaftspolitik durch Anfragen an den Ministerrat und die Kommission.
  3. Es entscheidet gemeinsam mit dem Ministerrat über den Haushalt der EU
  4. Bei Beitrittsbeschlüssen und Assoziierungsverträgen mus seine Zustimmung eingeholt werden.