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Die EU-VerfassungVorab ein Hinweis. Die zuerst eingestellte Version von 2003 wurde nun ersetzt durch die aktuelle Version des Verfassungsentwurfs vom Dezember 2004. Die Größe der einzelnen Teile (speziell bei Teil 3 und den Protokollen) kann bei Modembenutzern zu Problemen mit der Ladezeit führen. Die EU-Verfassung soll nach dem Willen der Verfasser, wenn alle beteiligten Staaten sie ratifiziert haben, am 1. November 2006 in Kraft gesetzt werden. Gelingt das, ohne eine Überarbeitung zu bewirken, sollte man sein Demokratieverständnis anpassen. Demokratie ist dann, was der Wirtschaft nutzt, gleichgültig, wie viele Menschen dafür auf der Strecke bleiben. Von Eurokraten und Euro-Juristen für Bürokraten und Juristen erstellt, das ist die EU-Verfassung. ![]() Ein monströses Werk, insgesamt 489 Seiten lang. Auffällig sind die häufigen Querverbindungen zu anderen Artikeln der Verfassung, die bei einer Bearbeitung in Buchform oder als PDF-Dokument das Verständnis der Aussagen ungeheuer erschweren. Deshalb ist diese Darstellung referenziert, d. h. mit einem Mausklick auf eine Referenz wird diese Referenz aufgerufen, gleichgültig, in welchem Teil der Verfassung der angesprochene Artikel sich befindet. Jeder Teil der Verfassung ist separat als Einzeldokument eingebunden, was aber auf die Referenzen keine Auswirkungen hat.
Teil I die Erklärung der Ziele der Union, ist schön zu lesen und wenn man es überfliegt, weiß man, dass man mit der EU-Verfassung nur das Beste für die Europäer will. Dieser Teil wurde wohl geschaffen, damit Bürger der EU, die aufgeschreckt von den Gegnern dieser EU-Verfassung, angefangen haben, mal darin zu stöbern, es wieder beruhigt beiseite legen in der Überzeugung, dass die Gegner der Verfassung die ewigen Stänkerer und im Unrecht sind. Wer nicht weiter liest, wird dann bei einer Volksabstimmung, die es ja in einigen Ländern gibt (natürlich nicht in der "demokratischen" Bundesrepublik), seine Stimme PRO EU-Verfassung abgeben und sich beruhigt zurücklehnen. Teil II die Charta der Union enthält in schönen Worten Artikel über Freiheiten, Würde des Menschen, Solidarität und Gleichheit, Bürgerrechte und justizielle Rechte und Bestimmungen über die Anwendung der Charta. Wer sie flüchtig liest, wird wieder beruhigt sein und nicht bemerken, dass hier nur Schlagworte verwendet werden. Wer allerdings sorgfältig liest und die Wortwahl genau abwägt, stellt fest, dass diese Charta keine Aussagekraft hat und sehr viel Ermessensspielraum für Interpretationen bietet. Sollte man mal in die Verlegenheit kommen, sich auf diese Charta nach Inkrafttreten der EU-Verfassung vor Gericht auf die Charta zu berufen, wird erstaunt feststellen, dass die Auslegung der Juristen sehr oft von den eigenen Vorstellungen abweichen wird. Teil III ist der eigentlich substantielle Teil der EU-Verfassung. Hier wird beschrieben, wie die Anwendung der Verfassung erfolgen soll. Wer sich bis hierher durchgeackert hat, stellt fest, dass sich die Union als Wirtschaftsraum versteht, in welcher der Einzelne nur untergeordnete Bedeutung hat. Wichtig ist einzig, dass die Wirtschaft floriert und alles, was den Wettbewerb stört, zu eliminieren ist. Er wird feststellen, dass die harmlose Definition der Militarisierung in Teil I wirklich nicht harmlos ist, sondern auf eine nach US-Vorbild gerichtete permanente Aufrüstung abzielt, die auch Angriffskriege nicht ausschließt. Natürlich nur, um geknechteten Völkern die Freiheit zu bringen. Freiheit nach westlichem Muster. Freiheit, wie sie die USA als Beispiel in den Irak oder nach Afghanistan transferierte. Protokolle
Die Protokolle definieren noch einmal bestimmte Gegebenheiten genauer. Hier werden beispielsweise die Modalitäten der Aufnahme neuer Staaten in die Gemeinschaft definiert. Die Polen oder die Tschechen (Bürger, nicht die Politiker) wären wohl erstaunt, wenn sie beispielsweise in Protokoll 9 in Artikel 42 und Protokoll 9, Artikel 63, Abschnitte 6 und 7 nachlesen könnten, dass Ihre Aufnahme mit der vertraglichen Verpflichtung verbunden ist, Stahl- und Walzwerke zu schließen. Für die betroffenen Arbeiter und Angestellten dieser Werke bedeutet das Arbeitslosigkeit und das dürften einige Tausend sein. Aber nicht so schlimm, Hauptsache man ist in der EU und behindert nicht den freien Wettbewerb um Kohle, Eisen und Stahl.In Protokoll 23, Artikel 1 wird auch die Militarisierung nochmals näher beleuchtet und hier hört sich das ganz anders an, als in Artikel 41 von Teil 1 Erklärungen
hier wird Bezug auf etliche Artikel und Bestimmungen genommen und dabei auf bereits zuvor in unterschiedlichen Verträgen bestehende Regelungen genommen. Wer schon zuvor Schwierigkeiten hatte, die Sprache der Bürokratie zu verstehen, wird nun erst richtig verwirrt sein.
Resümee Die Verfassung in dieser Form zu ratifizieren, ist ein Schlag in das Gesicht der für wirkliche Freiheit, Gerechtigkeit und auf friedliches Miteinander bedachte Bürger in der gesamten Union. Die Erklärungen der Präambel, die Union habe zum Ziele, die Völker in Europa zu vereinen, wird mit den Bestimmungen von Teil 3 und den Protokollen konterkariert. Diese Verfassung zielt ausschließlich auf die Verwirklichung der in der Agenda 21, besser bekannt als der Lissabonner Vertrag, definierten Ziele ab. Die Völker Europas werden nicht vereint, sondern in einen gnadenlosen Wettbewerb gegeneinander getrieben. Wer die EU in der Vergangenheit bereits genauer beobachtet hat, weiß, dass die Lobbyisten vor oder in den Räumen der EU-politischen Instanzen überproportional stark vertreten sind. Die eigentliche Macht in der EU übt nicht das Parlament aus, sondern die Kommissare und die Räte (Ministerrat). Über 655 Millionen Menschen in der EU befinden dann 25 Kommissare und die nach der jeweiligen Interessenlage aufgestellten Ministerräte. Die Nominierung der Kommissare bestimmen nicht die Bürger der Union, sondern auf Empfehlung das EU-Parlament und die Räte. Erstmalig nach der letzten EU-Wahl hat sich das Parlament durchgesetzt und die Ablehnung eines Kommissars erricht. Diese Verfassung ist nicht demokratisch und nicht geeignet, ein Zusammenwachsen der Völker Europas zu bewirken. Der absolute Wirtschaftswettbewerb wäre noch verkraftbar, wenn die EU-Staaten auf einem gleichartigen wirtschaftlichen Niveau ständen. Dass das nicht der Fall ist, weiß jeder und das muss zwangsläufig zu Auswüchsen führen, die zwar im Laufe der Zeit zu einer Nivellierung führen, aber auf einem viel niedrigeren Niveau, als möglich. Nicht die Bürger der Union profitieren von dieser Verfassung, sondern einzig das Großkapital und die Großindustrie. Der Mittelstand und Kleinbetriebe werden auf der Strecke bleiben. Die Arbeitslosigkeit ohne jegliche Absicherung wird Standard werden. Für eine immer weiter anwachsende Masse der Bürger. Der absolute Wettbewerb ohne Berücksichtigung der ständig steigenden Produktivität durch industrielle Automatisierungsmechanismen wird bestehende Spannungen zwischen den Volksgruppen nicht mindern, sondern verstärken. Wer ohne Flatrate oder ohne DSL arbeitet, kann die EU-Verfassung (die mir vorliegende Version) hier als PDF-File herunterladen |