| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 14.07.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erreichbare HöchstrentePolitik und Presse fabulieren oft über die Rentenhöhe bei den gesetzlich Versicherten. Ich habe mal versucht, die theoretische erreichbare Spitzenrente nachzurechnen. Nun ist das nicht die auszahlbare Rente, denn davon gehen noch 9,8% für Krankenkasse und Pflegeversicherung ab und der über dem Steuerfreibetrag liegende Betrag muss versteuert werden. Um es gleich zu sagen, ich glaube nicht, dass es einen Rentner gibt, der aus der GRV eine solche Rente erhält. Es ist unmöglich, denn kein Berufsanfänger steigt mit einem Gehalt ein, das auf der Beitragsbemessungsgrenze oder darüber liegt und zahlt dann 45 Jahre unterbrechungsfrei immer die Höchstbeiträge in die GRV ein. Die ermittelten Renten für 2008 und 2009 sind nicht endgültig, weil das endgültige Durchschnittseinkommen erst mit Beginn des übernächsten Folgejahres (für 2008 als 2010) festgelegt wird. Für die Berechnung habe ich die DM-Werte von vor 2002 in Euro-Werte umgerechnet (DM / 1,95583). Der Rest ist einfach. Den von der Bundesregierung vorgegebenen Durchschnittsverdienst durch das Einkommen = Beitragsbemessungsgrenze teilen und man bekommt die im jeweiligen Jahr möglichen Entgeltpunkte. Die Summe der Entgeltpunkte der letzten 45 Jahre mal dem aktuellen Rentenwert ergibt dann die theoretisch höchstmögliche Rente. Maßgeblich ist dabei das Renteneinstiegsjahr, weil ab diesem Zeitpunkt keine Entgeltpunkte mehr anfallen. Die Zeiten vor 1958 (Inkrafttreten des Umlageverfahrens) sind für mich nicht berechenbar, weil mir die Daten fehlen, die für die gezahlten GRV-Beiträge vor Inkrafttreten des Umlageverfahrens zur Umrechnung verwendet wurden.An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, dass die Ermittlung des Durchschnittsverdienstes intransparent ist, weil der Versicherte nicht nachvollziehen kann, ob die Wertung der über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Einkommen im Durchschnittseinkommen aller Versicherten auch auf der Beitragsbemessungsgrenze gekappt wird. Wenn nicht, würde ein Verfahren angewendet, welches niedrigere Entgeltpunkte ermittelt, als bei korrekter Handhabung zu vergeben wären.
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