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Erstelldatum: 01.06.2007

Zusatzjobs (Arbeitsgelegenheiten)

Zusatzjobs sind als "1-Euro-Jobs" bekannt, aber das ist irreführend. Wer einen Zusatzjob annimmt, bezieht weiterhin Arbeitslosengeld II und erhält zusätzlich 1 Euro je Arbeitsstunde. Besonders für Arbeitsuchende mit Vermittlungsschwierigkeiten kann ein Zusatzjob eine Chance sein, sich in die Arbeitswelt zu integrieren.

Zusatzjobs sind zwar kein Ersatz für eine reguläre Arbeit. Dennoch nehmen viele Arbeitsuchende das Angebot gerne wahr. Mit ihrer Tätigkeit beteiligen sie sich am Arbeitsleben und erhalten sich die Chance auf Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt. Zusatzjobber übernehmen Aufgaben, die sonst unerledigt bleiben. Einsatzorte sind z.B. Kindergärten und Seniorenheime, Krankenhäuser, Bibliotheken und Sportvereine.

Die wichtigsten Regeln für Zusatzjobs

  • Zusatzjobs sind in der Regel keine Vollzeitarbeit. Über die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer des Jobs entscheidet der persönliche Ansprechpartner je nach den Fähigkeiten und Bedürfnissen des Arbeitsuchenden.
  • Zusatzjobs dürfen nicht in Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung entstehen. Die Job-Center vergeben sie nur, wenn sie gemeinnützig sind und den Wettbewerb nicht verzerren. Darauf haben sich die Kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege und die Bundesagentur für Arbeit am 14. Oktober 2004 verständigt.
  • Zusatzjobs kommen nur zum Einsatz, wenn keine Möglichkeit zur Beschäftigung oder Qualifizierung besteht. Die persönlichen Ansprechpartner vergeben sie nur, wenn auch eine Weiterbildung oder eine Trainingsmaßnahme die Aussicht auf reguläre Beschäftigung nicht verbessern kann.