| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 01.06.2007 |
Zusatzjobs (Arbeitsgelegenheiten)Zusatzjobs sind als "1-Euro-Jobs" bekannt, aber das ist irreführend. Wer einen Zusatzjob annimmt, bezieht weiterhin Arbeitslosengeld II und erhält zusätzlich 1 Euro je Arbeitsstunde. Besonders für Arbeitsuchende mit Vermittlungsschwierigkeiten kann ein Zusatzjob eine Chance sein, sich in die Arbeitswelt zu integrieren. Zusatzjobs sind zwar kein Ersatz für eine reguläre Arbeit. Dennoch nehmen viele Arbeitsuchende das Angebot gerne wahr. Mit ihrer Tätigkeit beteiligen sie sich am Arbeitsleben und erhalten sich die Chance auf Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt. Zusatzjobber übernehmen Aufgaben, die sonst unerledigt bleiben. Einsatzorte sind z.B. Kindergärten und Seniorenheime, Krankenhäuser, Bibliotheken und Sportvereine. Die wichtigsten Regeln für Zusatzjobs
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