| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 29.11.2007 |
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10. Beitrag auf der Internetseite http://www.direktzu.de/kanzlerin/, eingestellt am 29.11.2007. Beitrag wurde bisher nicht freigeschaltet. Doppelbesteuerung und RentenberechnungSehr geehrte Frau Merkel, ich möchte Ihnen heute zwei Fragen stellen, unterschiedliche Themen betreffend, doch weil es sich um relativ einfache Fragen handelt, fasse ich sie hier zusammen. 1. Meiner Kenntnis nach ist eine Doppelbesteuerung, also eine Steuer auf eine Steuer unzulässig. Nun habe ich vor wenigen Tagen meine Stromabrechnung bekommen, gleichzeitig den Hinweis, dass ab dem 1.1. 2008 der Strompreis steigt. Bei der Durchsicht der Rechnungsbeträge wurden Nettobeträge ausgewiesen, entsprechend der verbrauchten kWh. Auf diese Nettobeträge wurde eine Stromsteuer erhoben und auf den Leistungspreis plus Stromsteuer wurde dann die Mehrwertsteuer von 19% erhoben. Ich habe also Steuern auf Steuern zu zahlen. Meine Frage: Ist das korrekt oder kann ich vom Energielieferanten eine Korrektur der Rechnung verlangen? 2. In diesem Jahr wurden die Renten um 0,54% erhöht. Bedingt durch den Umstand, dass es ab 2008 möglich wird, Arbeitslose, die das frühest mögliche Renteneintrittsalter erreicht haben, zwangsweise in die Frühverrentung, u. U. mit Abschlägen von 18% zu schicken, wurde das BMA mit der Frage konfrontiert, ob damit nicht eine Altersarmut vorprogrammiert wäre. In der Antwort des BMA wurde betont, eine Altersarmut wäre damit nicht zu begründen. Die Rente würde den Planwert von 46% und zu einem späteren Zeitpunkt den Tiefstwert von 43% erreichen. Nun könnte missverständlich angenommen werden, die Prozentzahlen bezögen sich auf das letzte Einkommen. Doch das ist unrichtig. Sie beziehen sich auf den Durchschnittswert des so genannten Eckrentners. Dieser virtuelle Rentner wird ermittelt, indem das Einkommen aller Beitragszahler durch die Zahl der Beitragszahler geteilt wird und damit den Eckwert für die Vergabe von einem Entgeltpunkt darstellt. Die Höhe des Entgeltpunktes wird ermittelt, indem das Durchschnittseinkommen des Beitragszahlers durch das Durchschnittseinkommen des Eckrentners geteilt wird. Hier setzt meine Frage an. Ist diese Rechnung nicht ohnehin unkorrekt? Es gibt Arbeitnehmer in der GRV, deren Einkommen höher als die gültige Beitragsbemessungsgrenze ist. Folglich zahlen sie nur Rentenbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das kann generell der Fall sein, aber auch nur punktuell in Monaten mit Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das jedoch bedeutet, dass die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung geringer sind, als das Durchschnittseinkommen aller Beitragszahler. Würde nur die Summe der Beitragseinnahmen durch die Anzahl der Beitragszahler geteilt, ergäbe sich ein anderer, niedriger Wert für den Eckrentner, was zu einem etwas höheren Entgeltpunktestand führen würde. Wenn meine Darlegung richtig ist, ist dann nicht die Berechnungsgrundlage für die Rentenbemessung seit langer Zeit falsch, was bedeuten würde, dass alle Renten grundsätzlich zu niedrig bemessen sind? Mit freundlichen Grüßen | |