| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 27.01.2009 |
Die deutsche DemokratieSimmel hätte statt seinem Roman "Liebe ist nur ein Wort" lieber ein Buch schreiben sollen: "Demokratie ist nur ein Wort". Es ist ein geläufiges Wort und jeder Politiker verwendet es bei allen sich bietenden Gelegenheiten. Nur Demokratie zu praktizieren ist eine völlig andere Sache. Geben Sie mal bei Google die Frage ein: "Ist Deutschland eine Demokratie?" und sie erhalten ca. 525.000 Antworten. Eine Antwort lautet:
Damit wären wir wieder beim Thema. Was für eine Demokratie ist Deutschland denn. Die Politik behauptet, wir wären eine parlamentarische Demokratie, doch auch das ist nur ein Wortgebilde ohne inhaltlichen Wert. Auf YouTube hat ein junger Mann auf einfache und einleuchtende Art diese Frage beantwortet: Gibt es in Deutschland eine Demokratie?. Dieses einfache Beispiel zeigt aber ganz klar auf, dass die Gewichtung politischer Aktivitäten ausschließlich auf der Basis von Interessen erfolgt und dabei die Interessen der Mehrheit immer auf der Strecke bleiben. Dabei stellt sich natürlich immer die Frage, ob diese Masse Mensch in Deutschland überhaupt fähig ist, eigene Interessen zu artikulieren, zu bündeln und zu vertreten. Lese ich die Kommentare im oben genannten Weltartikel, dann gibt es offenbar Leute, die dem Kind eines Hartz IV-Empfängers sogar die geschenkte Wurststulle wegnehmen würden, die Wurst dann selber essen und die Stulle anschließend in den Dreck schmeißen und noch zusätzlich zertreten würden, nur damit das Kind nichts davon hat. Dieser absolut primitive Egoismus ist leider nicht auf ein paar Dumme beschränkt, sondern grassiert bis in die (so genannten) Spitzen unserer Gesellschaft und scheint sich mit zunehmendem Wohlstand noch zu steigern, auch wenn man dann seine Sicht anders artikuliert. Deutschland ist keine Demokratie, also muss man die Frage stellen, ob Deutschland denn wenigstens ein Rechtsstaat ist. Jeder Politiker betont das genau so oft, wie er die Demokratie betont. Auch hier ist meine Meinung eindeutig. "Deutschland ist kein Rechtsstaat", ganz im Gegenteil. Ein praktisches Beispiel ist der Fall Zumwinkel. Im Spiegel kann man lesen: Zumwinkel profitiert von Justizpanne. Diese Überschrift ist der reine Hohn. Bereits im Dezember habe ich über die Machenschaften der Bochumer Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Affäre Zumwinkel berichtet. Für mich stand der Ausgang des Prozesses bereits im Dezember fest. Das, was der Spiegel als Panne bezeichnet, ist aus meiner Sicht reine und vorsätzliche Rechtsbeugung. Es ging darum, ob die Steuerhinterziehung von 2001 auch noch zu den Anklagepunkten gehörte und die "Panne" soll gewesen sein, dass der Amtsrichter, der den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnete, dies "versehentlich" einen Tag zu spät unterschrieb. Wenn ein Ermittlungsrichter die Fristen für die Verjährung von anklagbaren Vorgängen nicht kennt, was sucht er dann auf einem Richterstuhl? Er wäre nicht einmal ein geeigneter Mitarbeiter in der Registratur. Diese so genannte Panne machte es aber erst möglich, dass Zumwinkel mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist, denn damit geriet die zur Verhandlung stehende Summe der Steuerhinterziehung unter 1 Million €. Das war wichtig, denn kurz zuvor hatte der Bundesgerichtshof festgelegt, dass bei Anklagesummen über 1 Million keine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden darf. Wäre das der einzige Vorgang gewesen, hätte man vielleicht sogar noch wirklich an eine Panne glauben können. Aber die Bochumer Staatsanwaltschaft war überaus daran interessiert, dass auch die ermittelnde Staatsanwältin aus dem Verkehr gezogen wurde.
Betrachtet man also die Panne und das Mobbing in der Bochumer Staatsanwaltschaft im Zusammenhang, dann stand schon vor der Verurteilung fest, welche Strafe man für Zumwinkel vorgesehen hatte. Laufen lassen konnte man ihn nicht (wie seinerzeit Ackermann). In meinen Augen eine gezielt arrangierte Rechtsbeugung. Im Vergleich sollte man mal betrachten, wie man mit Wiederholungstätern bei Schwarzfahrern umgeht. Diese wären mit Sicherheit im Knast gelandet und weder Geständigkeit noch gezeigte Reue hätten sie davor bewahrt. Wie heißt es noch im Deutschen Recht? Vor dem Gesetz sind alle gleich. Nun ja, das ist nicht der einzige Witz in unserem Rechtssystem. Das Landessozialgericht Hessen hat die Hartz IV-Regelsätze als nicht verfassungsgemäß betrachtet, deshalb nach Art. 100 GG in Verbindung mit § 80 Abs 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Frage dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt, ob die §§ 20 Abs 1 bis 3 und 28 Abs 1 Satz 3 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), in der Fassung von Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I. S. 2954, 2955), vereinbar sind mit dem Grundgesetz (GG). Das ist sehr erstaunlich, denn bisher haben alle anderen Sozialgerichte diese Frage schlichtweg ignoriert bzw. abgenickt. Es ist auch deshalb erstaunlich, weil ein Vorlagebeschluss für das BVerfG von den Richtern ein hohes Maß an Fachwissen abfordert und außerdem mit wirklich viel Arbeit verbunden ist. So umfasst der Vorlagebeschluss auch insgesamt 76 Seiten. Entgegen den Aussagen in etlichen Presseorganen geht es bei diesem Vorlagebeschluss nicht nur um die Regelsätze für Kinder (wie gerade bei dem Urteil des BSG), sondern um die Regelsätze insgesamt und vor allem darum, wie diese Regelsätze eigentlich ermittelt und zusammengestellt werden. Seit 2005 ist Hartz IV, die vereinfachte Darstellung für die Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe nach den Sozialgesetzbüchern II, III und XII, angewendete Rechtsprechung. Schon vor dem Inkrafttreten der Reformgesetze wurde von vielen Organisationen und rechtskundigen Wissenschaftlern die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt. Bis 2008 hat es gedauert, dass ein Landessozialgericht die Verfassungsmäßigkeit dieser so genannten Reform infrage stellt. Nach Meinung der Sueddeutschen, die über diesen Vorlagebeschluss berichtet, wird es weitere Jahre dauern, bis sich das BVerfG zu diesem Vorlagebeschluss äußert. Es ist eines der Kennzeichen dieses Landes, dass ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz viele Jahre Anwendung findet, zahlreiche Urteile zu diesen Gesetzen gesprochen werden, die Auslegung der Gesetze von den Mitarbeitern der ARGEn oft in geradezu krimineller Weise benutzt und angewendet werden, um reine Schikane auszuüben, ohne dabei selbst auf der Basis dieser schlechten Gesetzesregelungen eine Entsprechung zu haben. Die Mitarbeiter der ARGEn müssen sich dabei über missbräuchliche Entscheidungen keine Sorgen machen, denn sie werden für den Missbrauch ihrer Machtstellung nicht zur Verantwortung gezogen, sondern vermutlich noch gelobt. Die meisten Betroffenen ducken sich aus Angst, völlig mittellos dazustehen. Einige wenige gehen vor Gericht, werden dann oft mit einem Vergleich abgewimmelt, der ihnen ein wenig Recht zugesteht. Alleine im letzten Jahr hat es über 176.000 neue Klagen gegeben und der Prozentsatz der gegen die ARGEn gefällten Urteile ist trotz der vielen aus der Statistik fallenden Vergleiche immer noch sehr hoch. Wie also lässt sich das mit einem Rechtsstaat in Einklang bringen? Noch ein letztes Stückchen deutsche Zeitgeschichte nach der Gründung der BRD. Doch das möchte ich nicht selbst machen. Oberstleutnant Jochen Scholz kann das viel besser. Dieses Video dauert ca. eine Stunde. Aber es lohnt sich, denn in dieser einen Stunde werden sie viele Fragen beantwortet bekommen, die Sie sich bisher vielleicht noch nicht einmal gestellt haben, übrigens auch zu der Frage, wer ist verantwortlich für den 11.9. |
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