| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 09.03.2008 |
Deutschland ade!Die Politik in Deutschland hat sich längst verabschiedet und ist zu einer Verwaltungsbehörde der EU verkommen. Die Reste politischer Verantwortung will Angela Merkel nun mit Macht und mit einer Grundgesetzänderung über den EU-Vertrag an die EU abtreten. Zunächst ein Blick auf das, was sich Europäische Union nennt. Vor über 50 Jahren (1957) entstand mit den römischen Verträgen eine Gemeinschaft Europäischer Staaten auf Wirtschaftsebene und wurde unter dem Begriff EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) zum allgemeingültigen Begriff. Hinzu kam die Euratom ((Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Parallel dazu gab es die nach dem Schumann-Plan bereits 1950 gegründete EGKS (Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl), besser bekannt unter dem Namen Montanunion (Pariser Vertrag). Weniger bekannt dürfte sein, dass die Verträge zur EWG auf den Bilderberg-Konferenzen maßgeblich ausgearbeitet wurden. Wenn also die Frage im Raume steht, ob die Bilderberger wirklich auf eine Weltherrschaft hinarbeiten, ist dieses nachprüfbare Ereignis ein wichtiges Indiz.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde mit der Montanunion 1952 ins Leben gerufen und mit den römischen Verträgen auch mit den Rechtsangelegenheiten der EWG betraut. Man sollte ihn nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verwechseln, der in seiner jetzigen Form 1998 als Ablöse der Europäischen Menschrechtskommission gegründet wurde. 1967 wurden dann mit dem bereits 1965 unterschriebenen Fusionsvertrag diese drei europäischen Konstrukte zur EG (Europäische Gemeinschaft) miteinander verbunden.Bis 1986 gab es nicht nur eine Zusammenarbeit der Vertragspartner, sondern auch eine Menge Streit. Um dem zu begegnen, wurde 1986 mit der EEA (Einheitliche Europäische Akte)die EPZ (Europäische politische Zusammenarbeit) ins Leben gerufen. Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde dann das Schicksal der Europäischen Völker besiegelt und das meine ich keineswegs im positiven Sinne. Mit diesem Vertragswerk wurde die Europäische Union als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet. Die GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik), die JI (Justiz und Inneres) und die PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) waren die Grundlagen bei der Gründung der EU (Europäische Union). Im Vertrag von Amsterdam wurde 1997 die JZZ (Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen) festgelegt. 2000 wurde der Vertrag von Nizza vom Europäischen Rat beschlossen und trat 2003 in Kraft. Der Vertrag von Nizza bestimmte die aktuellen Regeln in der EU. Die neue EU-Verfassung hätte die Regelungen von Nizza ab etwa 2006/2007 ersetzen sollen. Wegen der negativen Referenden zur Ratifizierung der Verfassung in Frankreich und den Niederlanden ist die Verfassung jedoch vorläufig gescheitert, soll nun aber als Vertrag von Lissabon (EU-Vertrag) mit minimalen Änderungen erneut bis Mitte des Jahres (23. Mai) ratifiziert werden. Nicht zu vergessen die EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion). Sie wurde in einem 3-Stufenmodell beschlossen und eingeführt.
Das war der kurze geschichtliche Abriss über die Entstehung der EU. Die einzelnen Verträge wurden von den Politikern beschlossen und bei keinem der Verträge mit Ausnahme der EU-Verfassung war die Meinung der Bevölkerung gefragt. Bei der EU-Verfassung waren es auch nur wenige Staaten, die ein Referendum vorgesehen hatten. Ursprünglich hatte es geheißen, dass im Falle der Ablehnung der EU-Verfassung die EU auf der Basis der alten Verträge weiter laufen sollte. Offensichtlich hatte niemand mit einer Ablehnung gerechnet. Nun mögen die Befürworter der EU einwenden, es sei schließlich die Aufgabe der Politiker, Staatsverträge abzuschließen. Dem möchte ich entgegenhalten, dass Demokratie abgeleitet ist aus den Griechischen Wörtern demos „Volk“ und kratía „Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke". Die Völker Europas haben eine lange Tradition in allen Bereichen, Ethnische Besonderheiten, Kultur, Religion, Geschichte, Wirtschaftsschwerpunkte usw. Da sollten solch schwerwiegende Entscheidungen niemals ohne ein Referendum getroffen werden. Frankreich hat ein solches Referendum zur EU-Verfassung abgehalten und das Volk hat nein gesagt. Darf sich Frankreich noch eine Demokratie nennen, wenn es nun ohne Referendum und entgegen dem bereits abgegebenen negativen Votum der Bevölkerung den EU-Vertrag ratifiziert? Ich denke nein! Deutschland ist das Risiko erst gar nicht eingegangen, die Bevölkerung zur EU-Verfassung oder zum EU-Vertrag zu befragen. Den Glauben, Deutschland sei eine Demokratie, habe ich selbst schon vor einiger Zeit abgelegt, denn das, was seit nunmehr über 20 Jahren in Deutschland an Politik betrieben wird, richtet sich gegen das Volk zugunsten einer kleinen und kapitalkräftigen Machtelite. Doch zurück zur EU. Aus meiner Sicht gibt es da eine emotionale und eine sachliche Ebene. Auf der emotionalen Ebene muss man die EU einfach begrüßen. Welch eine wunderbare Idee, Völker, die sich in der Vergangenheit immer wieder gegenseitig abgeschlachtet haben, in einem Staatenbund zu vereinigen und damit die demokratische Basis für den dauerhaften Frieden zwischen diesen Staaten zu schaffen. Schaltet man dann noch den Verstand dazu und erweitert seinen Blickwinkel auf die sachliche Ebene, müssen sich zwangsläufig Bedenken einschleichen, sogar erhebliche Bedenken. Das beginnt schon mit dem Start. Da haben die ominösen und weltweit mit Verschwörung in Beziehung gebrachten Bilderberger die römischen Verträge ausgearbeitet, Verträge, mit welchen nahezu ausschließlich die wirtschaftlichen Beziehungen der Mitgliedsländer geregelt werden. Mit weiteren Verträgen (Amsterdam, Maastricht, Nizza usw.) wurden die Vorgaben für dieses Europa permanent erweitert. Grundessenz dabei sind der Freihandel (Abbau der Zollgrenzen) und der freie Warenverkehr. Liest man das, muss wieder Begeisterung aufkommen, zumindest solange, bis man ein wenig über die Praktiken erfährt. Doch dazu später mehr. Entfernen wir uns von der geschichtlichen Vergangenheit und kommen zur Gegenwart. Die EU hat inzwischen 57 Mitgliedsstaaten, besteht aus den Kommissaren (Exekutive der EU, pro Land ein Kommissar) und dem Parlament, seit Januar 2007 nach dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens bestehend aus 785 Abgeordneten (zuvor 732 Abgeordnete). Spätestens hier sollte das Grübeln beginnen. Deutschland hat 99 Abgeordnete im EU-Parlament, ab 2009 nur noch 96. Bei Fragen, die Deutschland betreffen, entscheiden also 686 aus 27 Nationen, fast jedes Land mit einer eigenen Sprache und in jedem Fall mit eigenen Interessen, soweit sie überhaupt entscheidungsbefugt sind. Das EU-Parlament hat nämlich entschieden weniger Rechte als die einzelnen Länderparlamente. So haben sie kein Initiativrecht. Das bedeutet, sie können keine eigenen Gesetzesvorschläge ausarbeiten und zur Abstimmung einbringen. Dieses Recht bleibt ausschließlich den Kommissaren vorbehalten. Im Bereich der Agrar- und der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union sowie den Politiken der zweiten und dritten Säule der Europäischen Union (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) muss das Parlament lediglich angehört werden, kann also Einwände vorbringen, die von den Kommissaren und dem Ministerrat zur Kenntnis genommen werden, aber auf die Ausführung keinen Einfluss haben müssen. In der Gemeinsamen Handelspolitik besteht nicht einmal eine Anhörungspflicht. Es ist natürlich nur meine subjektive Sicht, wenn ich die Ansicht vertrete, dass das EU-Parlament lediglich ein gut bezahlter und mit allerlei Privilegien ausgestatteter Debattierclub ist. Dort, wo sie mitbestimmen dürfen, stehen 26 Länderinteressen gegen die Deutschlands. Es kommt also darauf an, dass möglichst viele Länder die gleichen Interessen vertreten. Dabei sollte nie vergessen werden, dass die Länder mit vielen Abgeordneten im EU-Parlament (und noch mehr Lobbyisten in den einzelnen Amtsstuben), Frankreich, Italien, Großbritannien, Niederlande mitunter sehr konträre Interessen haben. Aber wie gesagt, das Parlament hat ohnehin nur sehr eingeschränkte Rechte. Dabei ist es die einzige Einrichtung, die noch einen Hauch von demokratischer Legitimation besitzt, weil es alle 5 Jahre mittels Wahlen in den Mitgliedsländern ermittelt wird. Das Geschwätz von Solidarität ist zwar schön anzuhören, aber wirklich nur Geschwätz. Sie können keine Solidarität zwischen 490 Millionen Menschen mit sehr unterschiedlichem Hintergrund erreichen. Die ist ja nicht einmal in Deutschland zwischen kleinen Gruppen erreichbar, geschweige denn in und mit 27 sehr unterschiedlichen Staaten. Die Kommissare sind das Exekutivorgan der EU. Bestimmt werden sie von den Regierungen der Mitgliedsländer. Hier muss das Parlament der Ernennung eines Kommissars zustimmen und kann bei einer zwei-Drittel Mehrheit auch die Ernennung eines Kommissars ablehnen. Ausgewählt werden die Kommissare vom Europäischen Rat (nicht zu verwechseln mit dem Europarat) und ein Kommissionspräsident wird vorgeschlagen. Dieser Kommissionspräsident wird alle 5 Jahre neu und jeweils von einem anderen Land benannt und hat dann ein Mitspracherecht bei der Auswahl der anderen Kommissionsmitglieder. Seit 2003 entsendet jedes Land einen Kommissar und hier ist schon eine der Ungereimtheiten in der Machtverteilung. Ein Land wie Malta (405.500 Einwohner), Luxemburg (476.500 Einwohner) hat damit das gleiche Gewicht bei Entscheidungen wie Deutschland, Frankreich oder die Niederlande. Natürlich ist das sehr demokratisch, wären die Verhältnisse der Mitgliedsstaaten in etwa gleich. Aber davon sind wir weit entfernt. Werfen wir einen Blick auf ein weiteres Organ der EG, den EuGH. Der EuGH nimmt unterschiedliche Funktionen wahr, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten auf verschiedene Gerichtszweige verteilt sind:
Der Europäische Gerichtshof kann von einem Mitgliedsstaat, einem Organ der Europäischen Union sowie von unmittelbar und individuell betroffenen Bürgern und Unternehmen angerufen werden, so lautet die offizielle Version. Jeder weiß inzwischen, dass es schon fast unmöglich ist, vor dem BVerfG als Bürger rechtliches Gehör zu finden. Ein Kinderspiel gegen den Versuch, als Bürger eine Klage vor dem EuGH einzureichen. Richter hingegen können das, aber sie vermeiden es, wenn immer möglich, weil der notwendige Aufwand immens ist. Im so genannten Vorabentscheidungsverfahren muss die letzte gerichtliche Instanz eines Landes (z. B. der BGH) dem EuGH die Entscheidung vorlegen und fragen, ob die Entscheidung mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar ist. Welche Rolle spielt nun der EuGH? Ein Satz bzw. ein Wort definiert das: Primärrecht
Ein paar Urteile des EuGH: Freier Warenverkehr
Freizügigkeit
Freier Dienstleistungsverkehr
Gleichbehandlung und soziale Rechte
Grundrechte
Unionsbürgerschaft
Nun veröffentlicht das Gericht natürlich nur Urteile auf einer beschreibenden Internetseite, die in den Ohren der Unionsbürger wie Musik klingen. Aber von den rund 160.000 Urteilen, waren besonders im Bereich freier Warenverkehr, Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr eine Menge Urteile, die nur Kopfschütteln hervorrufen können. Doch wen wundert das. Der Gerichtshof besteht aus 27 Richtern und 8 Generalanwälten. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; Wiederernennung ist zulässig. Die Exekutive bestimmt also die Mitglieder der Judikative der obersten Instanz im Rechtswesen. Wo bleibt die Demokratie? Eines der absoluten Grundrechte sollte die Gewaltenteilung sein. Wie kann eine glaubwürdige justizielle Kontrolle erfolgen, wenn die Auswahl durch die erfolgt, die bzw. deren Entscheidungen vornehmlich die Inhalte der Klagen ausmachen? Hinzu kommt, dass die Richter, die mit Monatsgehältern so irgendwo zwischen 15.000 und 20.000 € liegen, auch im Hinblick auf eine mögliche Wiederwahl sicherlich eine gewisse Dankbarkeit für ihre Ernennung bzw. Wiederwahl an den Tag legen, glaube ich zumindest. Wie heißt es noch im Volksmund? "Man beißt die Hand nicht, die einen füttert." Doch auch bei den Richtern gilt, dass sie von 27 unterschiedlichen Staaten ausgewählt und eingesetzt wurden. ich vermute, dass sie die Amtssprachen englisch und französisch beherrschen, aber ob sie auch ein Gefühl für die Eigenheiten der jeweiligen Staaten haben? Nehmen wir als Beispiel gentechnische Erzeugnisse. Ein Land hat diese erzeugt und ein anderes Land will sie nicht, z. B. Österreich. Es muss(!), wie es die Gesetze über den freien Warenverkehr besagen. Das wurde noch erhebliche ausgeweitet, nämlich auf Staaten außerhalb der EU. Führt ein Land der EU Waren von außerhalb der EU ein und will sie innerhalb der EU vertreiben, kann es wegen des freien Warenverkehrs daran nicht gehindert werden. So zumindest habe ich die Auslegung des EuGH verstanden. Mit der Marks & Spencer-Entscheidung hat das Gericht entschieden, dass einem Konzern die Verrechnung eigener Gewinne mit den Verlusten einer ausländischen Tochter dann nicht untersagt werden darf, wenn im Firmensitz der Tochter die Nutzung (sprich Abschreibung) dieser Verluste unmöglich ist. Man gründe also eine Firma im Ausland, mache dort bewusst Verluste und schreibe diese dann im Inland ab. Das kann zu einem sehr steuersparendem und damit gewinnträchtigen Geschäft werden. In jedem Land hat das zuständige Verfassungsgericht schon mal Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Nicht so der EuGH, nicht einmal in mehr als 50 Jahren. Darüber gibt es in zunehmendem Maße Kritik. Der Schwerpunkt der EU liegt im Handel und freien Warenverkehr. Freihandel (kein Zoll) ist eine schöne Sache, wenn Staaten auf gleicher Augenhöhe arbeiten. Doch das ist bei den sehr unterschiedlichen Strukturen und Interessenlagen der EU-Länder nicht der Fall und öffnet damit der Ausbeutung Tür und Tor. Vieles, was bisher in den Verträgen der EU noch nicht europäisch geregelt war, soll nun mit dem Vertrag von Lissabon, besser bekannt als EU-Vertrag oder EU-Verfassung fixiert werden. Dabei ist die EU ein sehr undemokratisches, um nicht zu sagen diktatorisches Konstrukt. Sie ist kein Staat, beansprucht aber die Rechte eines Staates und hebt das Recht dieses nur auf Vertragsbasis bestehenden Konstrukts über das Recht der nationalen Gesetzgebung. Weder die Exekutive (Kommissare) noch die Judikative (EuGH) sind demokratisch legitimiert und die einzige über Wahlen legitimierte Einrichtung, das Parlament, ist in seinen Rechten derart beschnitten, dass auch hier keine Rede von Demokratie sein kann. Mehr als 80% des Rechts in Deutschland ist bereits in Brüssel ausgehandelte Gesetzgebung Nach Ratifizierung des EU-Vertrages werden daraus 100%. dann entscheiden 27 sehr unterschiedliche Nationen, was Recht ist und was nicht. Dann entscheiden 27 Kommissare aus 27 Ländern für 490 Millionen Menschen in der EU, welchen Weg die Politik nimmt und 27 Richter aus 27 Nationen definieren, wie wir Recht zu verstehen haben und das auf recht eigenwillige Art (vornehm ausgedrückt). Eine internationale Gruppierung wird das sicher begeistern: "Die Bilderberger!" Was sie vor 1957 ausgearbeitet haben, im Interesse des internationalen Kapitals, ist in den letzten 50 Jahren zu ihrer Zufriedenheit gereift. Und einmal im Jahr trifft man sich ja mit Leuten aus den einzelnen EU-Staaten und teilt ihnen mit, was sie zu tun haben. Ob Angela Merkel deshalb so eifrig den EU-Vertrag unter Dach und Fach bringen will? Für den 5. März wollte Angela Merkel eine Änderung des GG durch das Kabinett beschließen lassen. In der Presse war über diesen Vorgang kaum etwas zu lesen. Lediglich eine Pressemeldung habe ich gefunden, dass die Linke und Gauweiler derzeit prüfen, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag vorzugehen und eine Meldung, dass evtl. der Bundesrat den Vertrag ausbremsen will. Auf der Seite der Bundeskanzlerin findet man zwar Informationen im "Friede-Freude-Eierkuchen-Format" über den EU-Vertrag, nichts aber über die geplante Änderung des Art. 23 GG. Ein kleiner Hinweis auf Art. 23 ist aber sehr interessant. Dort steht:
Ein einziger kleiner Hinweis auf den Umstand, dass Deutschland Hoheitsrechte an die EU abtritt, wohlverstanden, weitere Hoheitsrechte von dem, was Deutschland noch an Hoheitsrechten geblieben ist. Diese Kanzlerin verwirklicht, was sie vor der Wahl auf einer Veranstaltung andeutete. Deutschland hat keinen Anspruch auf Demokratie und Freiheit in alle Ewigkeit. Sie hat vergessen, hinzuzufügen, dass mit dem EU-Vertrag dieser Anspruch ohnehin erlischt. Ich kann nur jedem raten, gegen den EU-Vertrag zu protestieren, mit allen rechtlichen Mitteln, über attac, über Campact, über Mails oder Briefe an die Abgeordneten, über den Abgeordnetenwatsch oder wie auch immer. Wird dieser Vertrag ratifiziert und das in allen Staaten, dann können wir mit Fug und Recht sagen:
Flagge der EU AG im Portfolio
der Bilderberg-Corporation |
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