Navigation aus Navigation an
16.06.2005 Der augenblickliche Stand der KlagenBisher wurden zwei Klagen vor dem Sozialgericht (SG) eingereicht. Die erste Klagebegründung wurde am 15.06. eingereicht. Die zweite Klage ist derzeit noch ohne ausführliche Klagebegründung, mit dem Hinweis an das Gericht, dass die ausführliche Begründung nachgereicht wird. Zusätzlich wurde noch eine weitere Klage eines BF übernommen. Der BF hat die Klage beim SG selbst eingereicht, wird aber zukünftig auch von Prof. Goebel anwaltlich vertreten. Das wurde durch den höheren Betrag des Spendenaufkommens ermöglicht. Am 03.06.2005 sollte ein Gespräch zwischen Anwalt, 3. Beschwerdeführer und mir stattfinden, aber der Termin musste wegen Erkrankung des Beschwerdeführers verschoben werden. Als erneuten Termin haben wir den 10.06. vorgeschlagen, der wir folgt beantwortet wurde: Alle Klagen, bzw. Beschwerden sind davon abhängig, dass Ablehnungsbescheide der BA oder ARGE gegen die Widersprüche erfolgten. In drei Fällen sind die Ablehnungsbescheide inzwischen eingetroffen, im vierten Fall ist seitens der Behörde wegen interner Schwierigkeiten über die Kompetenzen zwischen BA und Arge immer noch kein Bescheid erfolgt. Die beantragte Fristverlängerung durch den Anwalt hat den folgenden Grund: Der Aufwand ist enorm, weil es dazu ein ziemlich breites Spektrum an Rechtsliteratur gibt. Aber in einem Gespräch mit Herrn Prof. Goebel wurde mir gesagt, dass die endgültige Klageschrift bis Mitte Juni rausgeht. Sie wird dann hier umgehend veröffentlicht. Mir ist klar, dass jetzt allmählich Ungeduld aufkommt, doch es ist besser, etwas mehr Zeit zu investieren, als wegen zu flüchtiger Behandlung einen Misserfolg zu riskieren und es ist ja bekannt, dass unsere Justiz nicht die Schnellste ist. |