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Bürgerzorn
Dass ein Bürger zornig ist, ist bei der heutigen Politik eine Alltäglichkeit. Dass ein Bürger seinen Zorn aber artikuliert, und ihn außer dem gesamten Bundeskabinett auch noch an diverse andere Stelle zur Kenntnis gib, ist leider viel zu selten. Dass es auch noch Wirkung zeigt, ist noch seltener. Hier ist einer dieser seltenen Fälle. Ein Bürger hat höflich, aber deutlich auf bestimmte, sicherlich regionale Missstände verwiesen und offensichtlich haben sich ein Abgeordneter und mehrere Bürger deshalb an die Bildzeitung gewendet, denn die BILD hat die Abgeordnete, um die es ging, interviewt. Hier ist das Interview der Bildzeitung mit der Abgeordneten Karin Evers-Meyer:
Bericht in der BILD
Natürlich möchte ich Ihnen das Schreiben von Herrn Osterkamp nicht vorenthalten. Vielleicht führt es dazu, dass mehr Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, in höflichem aber deutlichem Ton Missstände anzuprangern. Hier nun das Schreiben:
Hans-Günter Osterkamp
Peterstraße 79,
26382 Wilhelmshaven |
Wilhelmshaven, 17.01.2005 |
Frau
Karin Evers-Meyer, MdB
|
Offener Brief |
11011 Berlin
Platz der Republik 1 |
Betreff:
Gaspreiserhöhung / Aufsichtsratsbeschluss der EWE 2004
Ihre Bezüge / Einnahmen
Agenda 2010 / Hartz IV
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
Anfang September 2004 erfuhr ich aus der Tagespresse von Ihrer Entscheidung, Sie
hätten als Aufsichtsratsmitglied des Energiekonzerns EWE AG für eine 13,2%ige
Erhöhung des Gaspreises votiert. Per Mailanfrage vom 06.09.04 bat ich Sie insoweit um
eine schriftliche Stellungnahme. In Ihrem Antwortschreiben vom 23.09.04 teilten Sie mir
dann unter anderem mit, dass Sie als Aufsichtsratsmitglied der EWE AG nach dem
Aktiengesetz einzig und allein dem Wohl des Unternehmens bzw. seiner Aktionäre
verpflichtet sind und es gesetzliches Ziel und gesetzlicher Auftrag jedes
Aufsichtsratsmitgliedes sei, das wirtschaftliche Wohlergehen des Unternehmens zu
sichern und auszubauen. Diesem Tenor ließen Sie dann diverse Erläuterungsgründe für
Ihr Votum zur Erhöhung des Gaspreises folgen.
Nun gibt es aber Millionen BundesbürgerInnen, welche nicht in einer derart exponierten,
auch finanziell und beruflich bestsituierten Situation, wie Sie, Frau Evers-Meyer,
sondern am Rande der Gesellschaft und teils bereits verarmt wie in einem Dritt-Welt-
Land Bundesrepublik Deutschland leben.
Insoweit gestatten Sie mir bitte einige Fragen, wie folgt:
- Sind Sie nicht zuallererst dem Wohl Ihrer WählerInnen, statt dem des Energiekonzerns EWE AG verpflichtet?
- Ist nachfolgende Tabelle inhaltlich korrekt, sodass Sie über tatsächliche Einnahmen von 139.406,- Euro für diverse Tätigkeiten im Jahr 2004 verfügten?
Karin Evers-Meyer – Einnahmen |
Jahr 2004 |
Kreistagsabgeordnete |
2.640,- € |
Landeselektrizitätsverband (LEV) |
840,- € |
EWE-Aufsichtsrat |
8.000,- € |
Bundestag Diäten |
84.108,- € |
steuerfreie Aufwandspauschale |
43.068,- € |
Anwesenheitsgeld für 2 - 3 Aufsichtsratssitzungen im Jahr |
750,- € |
Jahreseinnahmen Summe
plus Fahrtkostenerstattungen für Kreistagstermine
| 139.406,- €
ca. 140.000,- €
|
- Waren oder sind Sie in weiteren Gremien oder für Unternehmen tätig, aus bzw. von denen Sie Leistungen in welcher Höhe bezogen oder beziehen?
- Halten Sie Ihre unter 2. benannten Einnahmen, sofern diese korrekt wiedergegeben sind, für angemessen gegenüber den kargen Bezügen von Arbeitslosen, Rentnern und Kranken? Welche Leistungen erbringen Sie für Ihre Einnahmen?
- Im Rahmen der Agenda 2010 setzten Sie sich, insbesondere das Gesetz Hartz IV betreffend, für monetäre Kürzungen bei Arbeitslosenhilfebeziehern ein. Vor allem Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen jetzt z.B. u.a. öffentliche Arbeiten verrichten, welche mit einer sogenannten angemessenen Mehraufwandsentschädigung von einem bis zwei Euro ausreichend honoriert seien und somit zum Nulltarif Tätigkeiten verrichten. Würden Sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen wollen und diese von Ihnen mitbeschlossenen öffentlichen Arbeiten nach Unterzeichung einer Zwangseingliederungsvereinbarung für eine derartige „Mehraufwandsentschädigung“ verrichten oder akzeptieren Sie, dass Ihre Tätigkeiten unter 2. insgesamt insoweit analog mit einem bis maximal zwei Euro die Stunde vergütet werden?
- Sie haben im Bundestag für das Gesetz Hartz IV mitgestimmt und haben somit darüber entschieden, dass 345, Euro monatlich für Arbeitslosengeld-II-Bezieher zum Leben ausreichend sind. Haben Sie darüber zuvor mit den betroffenen Menschen gesprochen? Haben Sie das überprüft und durchgerechnet, ob diese kargen Bezüge tatsächlich ausreichend sind? Würden Ihnen selbst 345,- € zum Leben ausreichen?
- Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Bundestagsabgeordnete, die bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern Transparenz bezüglich deren Vermögens- und sonstigen Verhältnissen fordern, nicht selbst, um mit gutem Beispiel vorangehend, genauso ihre eigenen Vermögens-, Einkommens- und sonstigen Verhältnisse offenzulegen und ggf. in ein angemessenes kleineres Quartier zu ziehen haben?
- Wenige Wochen nach der Bundestagswahl 2002 veröffentlichte die in Varel ansässige Zeitung „Friesländer Bote“ in ihrer Ausgabe vom 12.02.2003 ein mit Ihnen geführtes Interview. Sie erklärten darin gegenüber der Redaktion u.a. folgendes:
"... die Bundespolitik ist ein hartes Profi-Geschäft, das eine Menge Verantwortungsbewusstsein und ein enormes Durchsetzungsvermögen erfordert. Doch ich bin selbstbewusst an meine neue Aufgabe herangegangen - und in dieser Zeit des politischen Umbruchs ist es ungeheuer wichtig, die Wahlversprechen stets im Auge zu behalten und umzusetzen ..." Wo bitte, Frau Evers-Meyer, haben Sie denn hinsichtlich der Agenda 2010 und insbesondere die Hartzgesetze betreffend die für Sie so ungeheuer wichtige Umsetzung von Wahlversprechen stets und verantwortungsbewusst im Auge behalten? Sie haben mit Ihrer Zustimmung zur Agenda 2010 und den Hartzgesetzen wissentlich das genaue Gegenteil von dem getan, was Sie hoch und heilig und vollmundig so kurz nach Ihrer MdB-Wahl 2002 versprachen.
- Wie können Sie, Frau Evers-Meyer, noch guten Gewissens weiterhin Ihren Job als SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Wilhelmshaven / Friesland ausüben, wenn die von Ihnen mitzuverantwortenden finanziellen Kürzungen bei Arbeitslosenhilfeempfängern auf einer dreisten Wahllüge sowie Meineides Ihres Herrn Bundeskanzlers Gerhard Schröder basieren, mit der die rot-grüne Bundesregierung sich die Wiederwahl im Herbst 2002 erschlichen hat?
Hier noch einmal zur Erinnerung:
Gerhard Schröder`s Wahllüge 2002:
„ ... Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung gegenüber den
Schwächeren in unserer Gesellschaft. Deshalb wollen wir im Rahmen der
Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe keine Absenkung der zukünftigen
Leistungen auf Sozialhilfeniveau ...“.
Gerhard Schröder`s Meineid 2002:
“... Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das
Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben
werde...”
Hätten Sie nicht sofort gegen Gerhard Schröder`s Wahllüge und Meineid öffentlich und
auch hier in Ihrem Wahlkreis protestieren müssen? Sie haben mit Ihrer Zustimmung zur
Agenda 2010 und den Hartzgesetzen persönlich diese Wahllüge und den Meineid
nachträglich als richtig erachtet, protegiert und bewiesen, welchen Stellenwert, Frau
Evers-Meyer, Wahlversprechen für Sie wirklich haben und setzen sich zudem für
finanzielle Konzerninteressen gegen Ihre WählerInnen ein. Meinen Sie nicht auch, dass
Sie aufgrund derartiger Konstellationen Ihr Mandat als Bundestagsabgeordnete im
Interesse der Menschen in der Region Wilhelmshaven / Friesland niederlegen sollten?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Günter Osterkamp
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