Der nachfolgende Text kann auch als .doc hier runtergeladen und als Anhang per Mail oder ausgedruckt als Brief versendet werden. Wünschenswert wäre es, wenn möglichst viele diese Anfrage an das Wirtschaftsministerium verschicken würden.
Bundesminister fürAuskunftsersuchen
Anrechnung der Ende Dezember 2004 gezahlten Alhi als Einkommen auf das ALG II für Jan. 2005 im Sinne § 13 SGB II
Ihr EntwurfSehr geehrter Herr Bundesminister Clement,
nach Sichtung Ihres v. g. Entwurfs stelle ich fest, dass Sie die Ende Dezember 2004 gezahlte Alhi als Einkommen auf das ALG II für Jan. 2005 als Einkommen anrechnen lassen wollen.
Für den Fall, dass es Ihnen entgangen sein sollte, verweise ich auf das Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 68.03 (5 PKH 3.04) / OVG 12 A 75/02 -
Hiernach hat das BVerwG für Recht erkannt, dass regelmäßig zum Ende eines jeden Monats gezahltes Einkommen (im vorliegenden Fall die Alhi) nicht bei der Sozialhilfe des Folgemonats angerechnet werden darf.
Ich bitte mir Auskunft darüber zu geben, ob Sie im Wissen und in Kenntnis dieser Rechtslage Ihren o. g. Entwurf in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ohne entsprechende Änderung zu erlassen beabsichtigen.
Wenn ja, sei mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung erlaubt. In meinen Augen wäre das versuchter Betrug an den sozial Schwächsten unserer Bundesrepublik - unter dem Motto: es wird sich ja schon nicht jeder wehren.
Insofern kann ich nur hoffen, von Ihnen eine positive Mitteilung zu bekommen.
Für den Eingang einer Antwort bis zum 26. August 2004 wäre ich Ihnen sehr dankbar. Des Weiteren bitte ich für dieses Schreiben um eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen