| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 16.12.2007 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Weihnachtsgruß an Politiker
An die Damen und Herren des Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem Sie in der Vergangenheit gelegentlich Post von mir erhalten haben, möchte ich die Jahreszeit nutzen, Ihnen eine besinnliche Weihnacht zu wünschen. Wie sie feststellen können, habe ich auf den Terminus "Frohe Weihnacht" verzichtet, weil ich glaube, dass sich beide Begriffe in diesem Fall nicht miteinander vereinbaren lassen. Man spricht von Weihnachten vom Fest der Liebe und der Besinnlichkeit. Die Liebe bringt man mit Geschenken zum Ausdruck, leider bleibt die Besinnlichkeit oft auf der Strecke. Auch das Schenken ist leider oft zu einem üblichen Automatismus verkommen, eine Art zwanghaftem Konsumverhalten, bei welchem der eigentliche Anlass mehr und mehr aus dem Blick gerät. Der christlichen Lehre nach ist die Weihnacht das Gedenken an Christi Geburt, der den Menschen die Last der Sünde nahm, auf dass sie ins Himmelreich kämen. Ich bin Atheist, weshalb für mich allenfalls der Geist dieser Botschaft, nicht aber der Anlass selbst von Bedeutung ist. Diese Jahreszeit als Zeit der Besinnung und der Hoffnung auf Besseres zu nutzen, ist älter als die Lehre Christi. Es war die Zeit der langen und kalten Nächte, eine Zeit, in welcher die Menschen schon vor Christi Geburt in ihren Behausungen, Höhlen, Hütten, Zelten und Häusern, um ein Feuer scharten und über das Vergangene sinnierten, dabei hoffnungsfroh in die Zukunft blickend. Der damit verbundene Hoffnungsschimmer resultierte (und resultiert) bewusst oder unbewusst auf der Änderung der Jahreszeit. Die längste Nacht ist vorbei, ab diesem Zeitpunkt werden die Tage wieder länger, der Frühling rückt in greifbare Nähe und mit ihm die Erneuerung der Natur. Deshalb war und ist diese Zeit eine Zeit der guten Vorsätze, das Miteinander freundlicher und rücksichtsvoller zu gestalten, eine Zeit der Selbstbesinnung, in welcher man sich fragt, ob man denn wirklich so unfehlbar gehandelt hat, wie man sich und anderen sonst gerne vormacht. Auch ist es eine Zeit, in welcher man über seine Gewohnheiten nachdenkt oder zumindest nachdenken sollte. Das ist der springende Punkt. Denken auch sie über Ihr Verhalten, Ihre Gewohnheiten in diesen Tagen ernsthaft nach? Besinnen Sie sich in diesen Tagen auch gelegentlich an den Idealismus, der sie vielleicht einst geleitet hat, eine politische Position anzustreben? Ihre Bereitschaft, erkannte Fehlkonstruktionen der von Ihnen favorisierten politischen Partei verändern zu wollen, hin zum Besseren für alle? Wird Ihnen bewusst, dass dieser Enthusiasmus inzwischen einem Gewohnheitsverhalten Platz gemacht hat und allenfalls noch in Reden zum Ausdruck kommt, ohne je in die Tatumgesetzt zu werden? Ich will es deutlicher formulieren. Wissen Sie eigentlich, was Sie tun? Das mag unverschämt klingen, doch ich möchte begründen, warum ich es so deutlich zum Ausdruck bringe. Sie befinden sich in einer Position die mehr als zwiespältig ist. Einerseits ist es eine Machtposition, denn Sie entscheiden täglich über Gesetze, die Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung haben. Dabei kann eine Fehlentscheidung sich für sie nicht nachteilig auswirken, weil sie per Gesetz immun sind und für Ihre politischen Entscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Allerdings gibt es eine Ausnahme, Ihre Partei. Konstatieren Ihre Parteioberen ein Fehlverhalten Ihrerseits aus Sicht der Parteiinteressen, kann das bei der nächsten Wahl bedeuten, dass Sie nicht ehr auf einem Aussichtsreichen Listenplatz kandidieren werden. Das ist gleichbedeutend mit Macht- und Prestigeverlust. Also werden Sie Ihr Verhalten so einrichten, dass es den Parteiinteressen nicht zuwider läuft, auch, wenn Sie damit ihr ursprüngliches Interesse nach Veränderung aufgeben, um nicht zu sagen, verraten. Aber Ihre Position hat noch eine Kehrseite. Sie sind als Vertreter des Volkes in Ihrer Position und haben geschworen, den Nutzen des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Glauben Sie, dass Sie diesem Anspruch noch gerecht werden? Sie sind eine(r) von über 600 Abgeordneten oder eine(r) von 13 Minister(Inne)n oder als Staatsminister(IN) oder Staatssekretär(In) in Ihrem jeweiligen Amt. Unter Ihnen sind Leute, die wirklich das Beste wollen und andere, die zuvorderst ihr Eigeninteresse vertreten. Sie sitzen in Ausschüssen, in welchen beraten wird, welche Gesetzesvorhaben in den jeweiligen Fachbereichen zur Entscheidung anstehen. Somit sind Sie Mitentscheider bei diesen Vorhaben. Die im jeweiligen Fachausschuss getroffene Entscheidung wird dann den Kollegen der Partei vorgestellt und der Wille und das Interesse der Partei bekundet, diese Entscheidung des Ausschusses bei den Abstimmungen zu vertreten. Gelegentlich mag der Entwurf nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, aber Sie können sich mit Ihrer Kritik nicht durchsetzen, folglich werden Sie dem Fraktionszwang folgen und für die Position Ihrer Partei stimmen In der Mehrheit der Fälle, so vermute ich, haben Sie keine Bedenken, nachdem Sie den Entwurf gelesen haben und werden schon aus Überzeugung dafür stimmen. Hier komme ich zurück auf meine Frage. Wissen Sie, was sie tun? Wie verarbeiten Sie geistig einen Gesetzesentwurf? Verarbeiten Sie ihn in technischer Hinsicht oder in inhaltlicher Hinsicht. Erkennen Sie Widersprüchlichkeiten? Unter Ihnen sind zahlreiche Juristen und Sie können sich ziemlich darauf verlassen, dass diese das Vorhaben aus rechtlicher Perspektive abgeklopft haben. Nur lautet die Frage, ob sie es auch inhaltlich verstanden haben? Auch diese Aussage von mir werden Sie als Unverschämtheit ansehen, aber ich kann beweisen, dass die Frage berechtigt ist. Als Beispiel möchte ich hier ein Urteil des Landessozialgerichts Bayern, AZ L 7 AS 190-07, heranziehen. Die Aussage (ein Auszug) des Gerichtes in der Urteilsbegründung lautet wie folgt:
Diese Aussage kommt immerhin von einem Richter eines Landessozialgerichtes. Aber hat der Richter das GG, immerhin der Ersatz für die Verfassung, wirklich verstanden? Die informelle Selbstbestimmung ist Teil der Grundrechte. In Art. 79 (Ewigkeitsgarantie) werden diese Grundrechte als nicht veränderbar bezeichnet. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist in Art. 2 GG festgelegt. Dort steht auch, dass nur auf Grund eines Gesetzes in dieses Grundrecht eingegriffen werden darf. Jedoch in Art. 19 Abs. 1 GG ist klar definiert, dass jeder Eingriff per Gesetz in die Grundrechte nur dann zulässig ist, wenn im eingreifenden Gesetz allgemeingültig ist und das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen muss (ist in § 60 SGB I nicht der Fall). Artikel 19 Abs. 2 besagt, dass in keinem Fall ein Grundrecht durch ein Gesetz in seinem Wesensgehalt angegriffen werden darf. Hier stelle ich also die Frage: Hat der erkennende Richter das GG inhaltlich verstanden oder nur in technokratischer Hinsicht Paragraphen abgewägt? Aus meiner Sicht Letzteres und das hessische Landessozialgericht (AZ L 7 AS 32/05 ER) ist aus diesem Grunde auch zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen. Aber ich möchte Widersprüchlichkeiten auch bei Ihrer ganz persönlichen Arbeit anführen und Ihnen dann die Frage erneut stellen: Haben Sie dabei wirklich gedacht oder einfach nur Worte gelesen und für gut befunden? Ich verweise hier auf eine Anweisungen der BA zu Arbeitsgelegenheiten (Änderungsversion) vom 27.07.2007, betreffs Öffentlich geförderter Beschäftigung nach dem SGB II, insbesondere von Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 Abs. 3 SGB II. In diesem Papier (ich sende es Ihnen gerne auf Verlangen zu) findet man unter Punkt B 1.2 Öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit der Arbeiten die Definition der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit:
(1) Öffentliches Interesse der Arbeiten In entsprechender Anwendung von § 261 Abs. 3 SGB III liegen die im Rahmen von Zusatzjobs ausgeführten Arbeiten im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigten Arbeitnehmern zugute kommt, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen. Die Gemeinnützigkeit eines Maßnahmeträgers allein ist nicht hinreichend für die Annahme, dass die durchgeführten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen. Arbeiten in gewerblichen Unternehmen dürfen nicht den Interessen Einzelner dienen. (2) Zusätzlichkeit der Arbeiten Fachliche Hinweise (2) Keine Verdrängung regulärer Beschäftigung Unter Punkt B 4.5 Eingliederungsvereinbarung, Zuweisung/Abberufung, Teilnehmerauswahl, Besetzungsgrad findet sich dann die Beschreibung, wie der zuständige Fallmanager die Eingliederungsvereinbarung gestalten soll, wie er dem Hilfebedürftigen die Integrationschancen für den 1. Arbeitsmarkt durch einen Zusatzjob (Arbeitsgelegenheit) erklärt, ihn aber auch auf die Konsequenzen (Sanktion) im Falle einer Ablehnung informiert. Sehen wir einmal davon ab, dass die Fallmanager, größtenteils aus artfremden Tätigkeiten kommen und unzureichend für diese spezielle Tätigkeit ausgebildet, mit diesen Aufgaben völlig überfordert werden, weise ich auf die Widersinnigkeit der Maßnahmen hin. Lesen Sie noch einmal die unter den Punkten B 1.2 und B 1.3 genannten Vorbedingung. Die angebotenen Zusatzjobs sollen zusätzlich, gemeinnützig und nicht wettbewerbsverzerrend sein. Anders gesagt, diese Tätigkeiten haben keinerlei Bezug zu Arbeiten auf dem normalen Arbeitsmarkt. Hätten sie diesen Bezug, dürften sie nach dem SGB II nicht als Arbeitsgelegenheit vergeben werden. Auch der gerne verwendete Hinweis, damit die "soziale Integration" dahingehend zu stärken, dass der Hilfebedürftige wieder an ein geregeltes Leben gewöhnt würde, ist eher ein Kommentar, wie ihn die BILD produziert. Es ist eine Diffamierung der Betroffenen und in sich auch wieder widersprüchlich, weil die Zahl der Fälle, in welchen ein Hilfebedürftiger nach der Verrichtung einer Arbeitsgelegenheit auch in den 1. Arbeitsmarkt integriert wurde, im Promille-Bereich liegt. Welchen Sinn hat als eine der "Wiedereingewöhnung", wenn anschließend wieder das "Abgewöhnen folgt"? Wie sehr solche Texte von Technokraten verfasst werden, denen Formulierung, aber nicht der Inhalt wichtig ist, beweist dieser Abschnitt aus dem gleichen Papier;Eingliederungsleistungen (§ 16 SGB II) Zu (1) stellt sich wirklich die Frage, wer dieses Kauderwelsch verstehen soll. Der Fallmanager? Bei solchen Vorgaben wird er wohl aus dem Bauch heraus handeln, denn ansonsten ist er zunächst zwei Stunden mit Literaturstudium beschäftigt. Punkt (4), lesen sie ihn genau. Wenn die Hilfebedürftigkeit entfällt, soll sie durch Darlehen gefördert werden? In den übrigen Absätzen geht es lediglich um Arbeitsgelegenheiten. Kann eine Aufwandsentschädigung, die, entgegen landläufiger Ansichten, kein zusätzliches Einkommen ist und in der Regel 130 € monatlich nicht übersteigt, die Hilfebedürftigkeit aufheben? Ein weiterer Punkt ist auffällig. Unter der Rubrik C werden Beispiele vorgerechnet, nach welchen der Maßnahmeträger von Arbeitsgelegenheiten auch Feier- und Urlaubstage als Teilnehmertage angerechnet und bezahlt bekommt, nicht aber der Ein Euro Jobber. Ist die Arbeitsgelegenheit doch nichts anderes, als Zwangsarbeit, mit der sich Sozialdienste und kommunale Dienste sanieren können? Nun können Sie anmerken, das sei ein Werk der BA, bei Ihnen ginge es anders zu. Schauen wir einmal auf den Entwurf für eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld vom 27.11.2007, also erst wenige Tage alt. Dort steht unter § 1 (Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen) (1) Punkt 9
Es ist sozusagen ein Erstlingswerk des neuen Arbeitsministers Olaf Scholz, nicht unter seiner Ägide entstanden, aber zumindest verabschiedet. Nach diesem Punkt ist Kinderarbeit zulässig, solange sie das Einkommen von 100 € monatlich nicht übersteigt. Nach diesen Worten ist es rechtens, wenn ein Vater sein Kind um 5:00 Uhr jeden Morgen zum Austragen der Zeitung auf die Straße schickt, um das schmale Familienbudget ein wenig aufzufrischen. Der Vater selbst darf es nicht, denn dann ist es anrechenbares Einkommen. In diesem Werk wird entgegen einigen Urteilen von Landessozialgerichtsurteilen bei einem Krankenhausaufenthalt von über 3 Wochen die Verpflegung mit einem pauschalen Abschlag von 35% von der Transferleistung in Abzug gebracht. Gerade erst hat das Sozialgericht München am 26.09.2007 (AZ. S 22 AS 1711/07 ER) festgestellt, dass Naturalleistungen wie die Verpflegung im Krankenhaus keinen Marktwert besitzen. Fehlt ein solcher Marktwert, so kann die bei stationärem Aufenthalt eines Beziehers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährte Verpflegung auch nicht leistungsmindernd auf den Leistungsanspruch angerechnet werden. Das bedeutet aber im Klartext, dass diese neue, ab 1.1.2008 in Kraft tretende Verordnung Fallmanager verpflichtet, sich gegen die derzeitige Rechtsprechung zu stellen. Ein Versehen? Oder böse Absicht? Weiterhin werden folgende Verschlimmerungen mit der Verordnung eingeführt:
Weitere Änderungen
Leistungen der Ausbildungsförderung sollen künftig nicht als Einkommen berücksichtigt werden, soweit sie für Fahrkosten oder für Ausbildungsmaterial zweckbestimmt verwendet werden. Damit wird eine einheitliche Handhabung gewährleistet und gleichzeitig sichergestellt, dass eine Ausbildung nicht daran scheitert, dass die Fahrkosten nicht in ihrer tatsächlichen Höhe abgesetzt werden können.
Nun stellen Sie sich einfach einmal vor, man würde die Diäten der Abgeordneten, dabei die steuerfreie Kostenpauschale umgerechnet in steuerpflichtiges Einkommen mit den Einkommen der Abgeordneten der zur OECD gehörenden Länder vergleichen. Sicherlich würden Sie dann anführen, diese Daten seien nicht vergleichbar. Warum sollen es dann die Einkommen auf der Basis von Transferleistungen sein, da keinerlei Bezug zu den relativen Lebenshaltungskosten der Länder gezogen wird? Ist Ihnen an der obigen Tabelle noch mehr aufgefallen, als nur die Reihenfolge? Ist Ihnen aufgefallen, dass einige Länder die Transferleistungen nicht gesenkt, sondern leicht erhöht haben? Ist Ihnen aufgefallen, dass Deutschland, die Wirtschaftsstärkste Nation der EU die drastischsten Senkungen bei den Transferleistungen zu verzeichnen hat? Gerne lassen Sie sich von Experten beraten, Experten wie Prof. Sinn vom IFO-Institut, Experten aus den Reihen der INSM, Experten aus der Bertelsmannstiftung, aus den Reihen der Unternehmensberater McKinsey und Roland Berger usw. usf. Experten, das sind Menschen die über ein Thema oder auch über mehrere Themen ein vertieftes Wissen haben und auf der Basis dieses Wissens eindeutigere Aussagen machen können. Aber Experten sind auch Menschen und als solche abhängig. Abhängig von ihren Auftraggebern aus der Industrie, die ihnen aufgrund ihrer Ausarbeitungen Aufträge und gut dotierte Vorträge zuschanzen. Würden sie ihr wirkliches Wissen äußern, würden sie Experten bleiben, aber Experten, die niemand fragt, weil sie nicht in dem Sinne ausgesagt haben, wie es ihre derzeitigen Auftraggeber wünschen. Solche Experten aus den Reihen der Industrieunternehmen haben Sie auch in Ihren Ämtern beschäftigt (Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Politik), Experten, die jedes Gesetzesvorhaben so frisieren, dass ihre wahren Auftraggeber davon profitieren. Einige solcher Experten sitzen auch in Ihren Reihen, meist in exponierter Funktion, Demagogen, die im Grunde die Richtung vorgeben, die sie einschlagen sollen und Sie mit Argumenten, warum so und nicht anders, so eindecken, dass Sie am Schluss glauben, hier würde Ihre Meinung vertreten. Das wäre nicht der Fall, wäre nicht im Laufe der Zeit Ihr Amt zu einem gewohnheitsbedingten Ablauf verkommen, ein Ablauf, der zumeist nur noch eine technokratische und keine sinnhafte Abwicklung Ihrer Aufgaben zur Folge hat. Schauen Sie auf Ihr Vorhaben, ab 2008 die Diäten zu erhöhen und 2009 erneut. Eine Erhöhung, die in beiden Jahren in etwa den Betrag ausmacht, den ein Arbeitsloser im ganzen Monat für alle anfallenden Lebenshaltungskosten, ausgenommen die Unterbringung, zur Verfügung hat. Gewiss, im Gesetz steht, dass die Diäten die Höhe der Bezüge eines Bundesrichters haben sollen. Doch wer hat dieses Gesetz verfasst? Warum bleibt bei dieser Betrachtung die steuerfreie Kostenpauschale völlig außer Acht, die jährlich automatisch erhöht wird? Warum gilt eine Inflationsbereinigung nur für Abgeordnete, nicht aber für Rentner und Arbeitslose? Sie genehmigen sich über 300 € pro Monat, die Arbeitslosen haben 2 € bekommen, die Rentner 0,54%. Wo bleibt da die so oft geforderte Angemessenheit? So denke ich, dass Sie als Inflationsausgleich die steuerfreie Kostenpauschale 2008 auf über 3.800 € (derzeit 3.720 €) steigern werden, ausgehen von eine Inflationsrate von ca.3%. Damit hätten Sie zusätzlich eine Einkommenssteigerung von ca. 110 € netto, über die Diätenanpassung hinaus. Ich könnte noch viele Themen anschneiden, wie beispielsweise die Ermittlung der Transferleistungen aus den unteren 20% der EVS, einem für diese Aufgabe völlig ungeeigneten Instrument. Gerne bin ich bereit, Ihnen auf Anfrage zu erläutern, warum dieses Instrument völlig fehl am Platze ist. Ich könnte über Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen mit Ihnen diskutieren und über die wahren Absichten von Herrn Schäuble mit Ihnen nachdenken, Absichten im Hinblick auf einen Überwachungsstaat. Ich könnte über Demographie bei vorhandener Arbeitslosigkeit mit Ihnen reden, über Bildungschancen für die Kinder von Arbeitslosen, über den Fehlgriff "Elterngeld", über den Nachhaltigkeitsfaktor bei der Rentenberechnung, über den Ausverkauf von Volksvermögen bei Privatisierung, über die Privatisierung durch die Hintertür in Form von PPP-Modellen und hier insbesondere über den üblichen Einredeverzicht. Ich könnte mit Ihnen darüber diskutieren, dass die Steuersenkungen bei der Körperschaftssteuer nicht zu neuen Investitionen, sondern vor allem zur Erhöhung der Managergehälter genutzt werden, ich würde gerne mit Ihnen darüber diskutieren, welchen Vorteil die Bahnprivatisierung aus Sicht der internationalen Konkurrenzfähigkeit haben soll, ist doch ein staatliches Verkehrsunternehmen immer noch die beste, weil regionale und vor Heuschrecken bewahrende Lösung. Wie gesagt, ich wüsste noch viele Themen, aber ich denke, wenn Sie, zumindest diejenigen unter Ihnen, die noch guten Willens sind, den Schwerpunkt dieser Weihnacht auf die Besinnlichkeit legen, werden Sie ganz von selbst eine andere, kritischere Einstellung zu diesen Themen einnehmen, sich wieder darauf besinnen, unter welchen Prämissen und Vorstellungen Sie einmal begonnen haben, sich wieder mehr Gedanken über Inhalte und weniger über die Ausformulierung machen. Sicherlich, es könnte Auswirkungen auf Ihre Karriere haben, es könnte die Aussichten auf hoch dotierte Folgeposten in der Industrie wie von Schröder, Clement, Joschka Fischer, Tacke, Werner Müller und vielen anderen minimieren. Aber Sie könnten das Hochgefühl erleben, das RICHTIGE getan zu haben. In diesem Sinne, |
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