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Auswahlmenu für den direkten Aufruf eines bestimmten Artikels des Grundgesetzes

Das Grundgesetz hatte eigentlich einmal 146 Artikel. Die vielen Änderungen an diesem Grundgesetz und vor allem die letzte, 2006 im Zuge der Föderalismusreform vorgenommenen Änderungen haben aber inzwischen zur Einfügung weiterer Artikel geführt, die mit Buchstaben hinter der ursprünglichen Artikelnummer den Bezug zu dem entsprechenden Artikel herstellen. Aber auch textliche Änderungen erfolgten im Laufe der Jahre, so dass vom ursprünglichen GG in seiner Urfassung nicht mehr viel erhalten ist. Mit der Föderalismusreform wurden weitere gravierende Änderungen vorgenommen.
Damit man den Bezug zur Vergangenheit, also dem eigentlichen Urtext des GG herstellen kann, wurde bei jedem Artikel ein Link erstellt, der zum gleichen Artikel der Urfassung des GG verzweigt. Bei Artikeln, die in der Urfassung noch nicht bestanden, wurde dieser Link auf die letzte Fassung des GG gesetzt, sofern der entsprechende Artikel bereits bestand.

Dieses Menü soll den direkten Sprung zu einem Artikel erleichtern. Dabei wurden allerdings neu hinzugekommene Artikel nicht berücksichtigt, weil das den kompletten Neuaufbau der Tabelle erforderlich gemacht hätte.

Möchten Sie nur die Änderungen der letzten Änderungsorgie der Bundesregierung (Föderalismusreform) sehen, im Vergleich zu der Fassung davor, dann finden Sie diese Änderungen hier

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