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Ein offenes Schreiben an unsere Verfassungsrichter

Gert Flegelskamp
Rhönstr. 17
63071 Offenbach
Email: gert@flegel-g.de

Datum: 24.03.2005

An die
Damen und Herren Richter/Innen
des Bundesverfassungsgerichts

76131 Karlsruhe




Betr.: Aussagen von Richtern in der Presse.

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend finden Sie ein Schreiben, welches ich am 13.3. an Ihren Kollegen, Herrn Prof. Dr. Steiner als Folge auf einen Presseartikel unter dem Titel "die Deutschen sind gleichheitskrank" geschrieben habe. Ich möchte dazu anfügen, dass ich auch die Stellungsnahmen von Herrn Prof. Broß (2. Senat) und Frau Dr. Hohmann-Dennhardt (1. Senat) zum Thema Hartz IV gelesen habe.

Während der erstgenannte Kollege von Ihnen keine rechtliche Stellungsnahme, sondern lediglich polemische Äußerungen gemacht hat, haben Frau Dr. Hohmann-Dennhardt und Herr Prof. Broß über die rechtlichen Aspekte der Hartz-Gesetze Bedenken geäußert, ohne dabei in irgendeiner Form einer rechtlichen Überprüfung vorzugreifen. Außer einer gewissen Skepsis waren diese Berichte wertneutral, was man von dem Artikel von Herrn Prof. Steiner nicht behaupten kann.

Meine Frage an Sie ist generell zu sehen. Wie neutral sind die Richter unserer höchsten Gerichtsbarkeit eigentlich? Es ist mir klar, dass jeder/jede Richter/In eine ganz persönliche Meinung zu den Reformen der Agenda 2010 hat, aber es macht aus meiner Sicht einen großen Unterschied, ob eine allgemeine Meinung besteht, die bei einer Einzelfallprüfung durchaus revidiert werden kann, oder ob eine vorgefasste Meinung in der Presse geäußert und damit schon vor jeder rechtlichen Überprüfung ein (Vor)Urteil gefällt wird.

In einem normalen Gerichtsprozess kann in einem solchen Fall gegen einen Richter ein Befangenheitsantrag gestellt werde. Geht das auch bei einem Richter am obersten Deutschen Gericht? Ich denke eher: Nein!?

Auch die Aussage von Herrn Prof. Steiner, dass man zunächst die Anträge auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit sammeln und die Auswirkungen beobachten wolle, ist für mich völlig unverständlich und nicht akzeptabel. Es geht hier um die Existenz von Millionen Menschen. Diese Menschen sind ein Teil des Volkes und gleichgültig, ob Politik oder Gerichtsbarkeit, sie alle urteilen im Auftrag und im Namen des Volkes. Da ist es bei einer derart gravierenden Frage aus meiner Sicht die oberste Pflicht, eine Überprüfung, ob diese Gesetzespakete mit dem GG, dem Ersatz einer nicht vorhandenen Verfassung, vereinbar sind, um Schaden vom Volke abzuwenden. Wird nicht ohnehin der in Art. 20 Abs. 2 definierte Begriff "alle Macht geht vom Volke aus" inzwischen zu häufig konterkariert?

Nach Artikel 1 GG sind vollziehende Gewalt, Gesetzgebung und Rechtssprechung an das Grundgesetz gebunden. Wenn nun, wie im Falle von Hartz IV, durch eine Vielzahl von Klagen die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze angezweifelt wird, wie kann dann die Rechtssprechung zögern, eine Überprüfung vorzunehmen? Oder darüber sinnen, wie man die Auslegung im Sinne des Gesetzgebers interpretieren könnte? Das Verfassungsgericht ist an das GG in seiner Rechtssprechung gebunden und auch der Gesetzgeber ist schließlich nur die Volksvertretung. Ist eine Gesetzgebung mit dem GG nicht vereinbar oder sogar volksschädlich, ist es dann nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, schnellstmöglich eine Überprüfung durchzuführen und im Sinne des Volkes und nicht im Sinne des Gesetzgebers zu entscheiden? Ist der Sinn der Gewaltenteilung nicht gerade der, Willkür der Gesetzgebung Einhalt zu gebieten? Ist nicht das Argument der Staatsverschuldung mit dem Hinweis auf die reine Steuerfinanzierung des ALG II in beiden Argumenten falsch, weil 1. mit der massiven Kürzung der Lebensgrundlagen eines (leider) großen Teils der Bevölkerung einhergehend eine Steuerreform verwirklicht wurde, die ausschließlich den Spitzenverdienern dieses Landes zugute kommt und 2. durch die mit dem harmlosen Begriff "Aussteuerungsbetrag" erfolgende Rückführung von Mitteln aus der Arbeitslosenversicherung an das Finanzministerium eine zumindest teilweise Refinanzierung der ALG II-Zahlungen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bedeutet?

Aus den vorgenannten Gründen bitte ich Sie deshalb, Ihre persönliche Einstellung kritisch zu überdenken und so schnell wie möglich für das Land wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Ansonsten wird der Glaube an den Rechtsstaat Deutschland in der Bevölkerung irreparablen Schaden nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Gert Flegelskamp