Navigation aus    Navigation an

ADI-Wert


Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) beziffert die akzeptable tägliche Aufnahmemenge eines Zusatzstoffes in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, welche ein Mensch lebenslänglich täglich verzehren kann ohne gesundheitliche Schäden davonzutragen.

  1. Basis für die Festlegung eines ADI-Werts sind in der Regel Fütterungsversuche mit Ratten oder Mäusen.
    Dabei erhalten die Tiere eine Diät mit verschiedenen Anteilen des zu untersuchenden Stoffes. Ziel ist es, die höchste Dosierung herauszufinden, bei der keine gesundheitsrelevante Wirkung zu beobachten ist. Dieser No Effect Level (NEL), dividiert durch einen Sicherheitsfaktor von 100, ergibt den ADI-Wert.

  2. Der Sicherheitsfaktor berücksichtigt verschiedene Unabwägbarkeiten:
    • bei der Übertragung des NOL-Werts von den Versuchstieren auf Menschen
    • individuelle Unterschiede – sowohl bei den Versuchtieren wie bei Menschen
    • mögliche, im einzelnen oft nicht bekannte Wechselwirkungen verschiedener Zusatzstoffe.

    Unter bestimmten Umständen kann der Sicherheitsfaktor erhöht werden; er kann niedriger ausfallen, wenn es sich um eine Substanz handelt, die ein natürlicher Bestandteil der menschlichen Nahrung ist. In anderen Fällen ist es strittig, ob der festgesetzte ADI-Wert auch die besondere Situation von „Risikogruppen“ –Kinder, Kranke, Alte, Schwangere– berücksichtigt.

  3. Verantwortlich für die Festsetzung eines ADI-Wertes sind internationale Expertengremien:
    • In der Europäischen Union der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss bei der EU-Kommission (Scientific Committee on Food, SCF)
    • International das JEFCA-Committee (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives), das von Ernährungs- und der Gesundheitsorganisation der Vereinten Nationen getragen wird (FAO; Food and Agriculture Organisation of the United Nations / WHO; World Health Organisation)

    Nicht in allen Fällen stimmen diese Expertenausschüsse überein. Die ADI-Werte sind lediglich Empfehlungen, keine rechtsverbindlichen Vorschriften.

    Stoffen, die keine oder nur geringe Toxizität haben, wird ein unbegrenzter ADI-Wert (ADI not limited) zugewiesen. Hierbei handelt es sich vor allem um solche Zusatzstoffe, die natürliche Stoffwechselprodukte des menschlichen Organismus sind.

    Haben Fütterungsversuche bisher keine eindeutigen Ergebnisse gebracht, kann ein vorläufiger ADI-Wert festgesetzt (temporärer ADI) werden.

  4. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid liegt in der Regel der tatsächliche Konsum von Lebensmittelzusatzstoffen weit unterhalb des jeweiligen ADI-Wertes.