| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 24.05.2011 | ||||||||||
Was man über Renten wissen sollte.Beim Thema Rente gibt es eine erschreckende Unwissenheit, die politisch und medial immer wieder ausgenutzt wird, um Ziele zu erreichen, die politisch zwar gewollt, aber sicher nicht im Sinne der Bürger sind. Rente ist prinzipiell ein Oberbegriff, der die Alterssicherung und die Absicherung einiger Lebenssicherungen betrifft. Es ist grundsätzlich keine Sozial-, sondern eine Versicherungsleistung. Negative Themen in den Medien über die Rente betreffen aber fast immer die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die ausschließlich von und für Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung gültig ist. Dabei ist auch der Begriff "abhängig Beschäftigte" nicht eindeutig, denn Beamte sind ebenfalls abhängig Beschäftigte, zahlen aber nicht in die GRV und bekommen statt einer Rente eine Pension. Für Bergleute wurde zusätzlich die knappschaftliche Rentenversicherung geschaffen, die ebenfalls nicht mit der GRV verwechselt werden darf. Zusätzlich gibt es noch Versicherungen mit einem ähnlichen Aufbau für bestimmte Berufsstände (Ärzte, Apotheker etc.), die allerdings nur bedingt vergleichbar mit GRV sind. Dieser Beitrag soll ein wenig Licht über die GRV ins Dunkel bringen. Befassen wir uns zunächst mit den verwendeten Begriffen:
Umlageprinzip: Entgegen der landläufigen Meinung gibt es im eigentlichen Sinn keine Rentenkasse. Die Rentenkasse hat nur eine Durchlauffunktion. Rentenbeiträge werden nicht angespart, sondern sofort wieder als Rente an die Rentenberechtigten weitergeleitet. In der Rentenkasse verbleibt lediglich eine so genannte Schwankungsreserve. Diese Reserve wurde im Laufe der Zeit von der Politik ständig minimiert und beträgt inzwischen nur noch 20% eines monatlichen Rentenaufkommens. Vorteile des Umlageprinzips: Nachteile: Beitragszahlungen: Die derzeitige Beitragszahlung beträgt 19,4% des Bruttoeinkommens. Der Beitrag zur GRV wird zur Hälfte durch den Arbeitgeber gezahlt (so genannte Lohnnebenkosten), die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer durch Abzug vom Bruttolohn. Beitragsbemessungsgrenze: Übersteigt das monatliche Bruttoeinkommen den Betrag von 5.250,- € (west) bzw. 4.500,- € (ost) (gültig 2008), wird die Beitragszahlung nur bis zu diesen Beträgen erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze ist auch gültig, wenn durch Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) das Bruttoeinkommen nur in einem bestimmten Monat überschritten wird. Durchschnittseinkommen: Für die Berechnung der Rente wird das Durchschnittseinkommen aller Versicherten ermittelt, indem das Einkommen aller GRV-Versicherten addiert und durch die Anzahl der GRV-Versicherten geteilt wird. Das Durchschnittseinkommen wird jeweils zu Beginn des Jahres ermittelt und als vorläufig bekannt gegeben. Nach zwei Jahren wird dann das endgültige Durchschnittseinkommen eingetragen. Im Jahr 2008 beträgt das (vorläufige) Durchschnittseinkommen 30.084,- €. Entgeltpunkte: Das auf ein Jahr addierte GRV-pflichtige Einkommen des Arbeitnehmers wird durch das statistisch erfasste Durchschnittseinkommen geteilt und ergibt die für das jeweilige Jahr gültigen Entgeltpunkte. Die Addition aller so ermittelten Entgeltpunkte ist die Berechnungsgröße für die Höhe der Rente bei normalem Renteneintritt. Eckrentner: Der Eckrentner ist eine statistische, also virtuelle Figur für die Berechnung der Durchschnittsrenten. Für den Eckrentner wird in der Berechnung eine Lebensarbeitszeit von 45 Jahren angenommen, in welcher genau 45 Entgeltpunkte erreicht wurden, also das Einkommen des virtuellen Rentners immer identisch mit dem Durchschnittseinkommen war. Rentenwert: Der Rentenwert ist die Geldsumme, mit der die Höhe der Rente durch Multiplikation mit den Entgeltpunkten berechnet wird. Seit dem 01.07. 2008 beträgt dieser Rentenwert 26,56 €. Bei einer Rentenanpassung (Rentenerhöhung) erfolgt die prozentuale Anpassung auf den Rentenwert. Rentenabschlag: Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente erfolgt eine Verminderung des Rentenanspruchs um 0,3% je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme bis max. 18% (also 60 Monate). Eine noch frühere Inanspruchnahme der Rente ist nicht möglich. Erfolgt eine frühere Inanspruchnahme aufgrund einer festgestellten Invalidität, erhält der Betroffene eine Erwerbsminderungsrente. Fremdlasten: Seit Beginn der Umlagenfinanzierung der Renten 1957 wurden der Rentenkasse der GRV Belastungen auferlegt, die nichts mit der begrenzten Zahl der GRV-Versicherten zu tun haben, sondern als gesellschaftliche Verpflichtung aus Steuermitteln hätten aufgebracht werden müssen. So wurden einseitig die Renten als Kriegsfolgelasten (Witwen-, Waisen-, Versehrtenrente) aus der GRV bezahlt. Weiter einseitige Belastungen waren die anrechenbaren Zeiten für die Schul- oder Berufsausbildung und für Kindererziehungszeiten. Die Übernahme der DDR-Rentner und Rentenanwartschaften bei der Wiedervereinigung zählt auch zu den Fremdlasten mit besonders krassen Auswirkungen auf die GRV, weil das zentral organisierte Sozialversicherungssystem der DDR einen prozentual wesentlich höheren Anteil der Bevölkerung erfasst hat. Die durch die verfehlte Politik der Treuhand nach der Wende überproportionale Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern stellt damit eine zusätzliche extreme Belastung für die GRV dar. Private Rentenversicherung: Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung erfolgt auf der Basis einer Kapitaldeckung. Die eingezahlten Beiträge werden verzinslich angelegt und bei Rentenbeginn von der Versicherung mittels einer Durchschnittsberechnung der Lebenserwartung, der Beitragshöhe, der Zins- und Zinseszinserträge und evtl. einer Überschussbeteiligung als Rente ausgezahlt. Vorteile: Nachteile: Rechenbeispiel einer GRV-Rente: Monatseinkommen brutto: 3.400,- € Jahreseinkommen 2008: 10 X 3.400,- € = 34.000,- € Berechnung Entgeltpunkte für 2008:
Fazit: Entgegen aller anderslautenden Aussagen aus den Reihen der Politiker und Versicherungsexperten ist die Umlagenfinanzierte Rente das beste Rentenmodell. Wenn anderes behauptet wird, hat das einen einfachen Grund: An der GRV verdient die Private Versicherungswirtschaft nichts. Hinzu kommt, dass die WTO (World Trade Organization) mit GATS (General Agreement of Trade in Services) die Privatisierung dieser Dienstleistungen fordert, um privatwirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Aber privatwirtschaftliche Versicherungen sind abhängig von den finanzwirtschaftlichen Erfolgen der Versicherungen und können bei Finanzkrisen zum völligen Verlust der Rentenforderungen führen. Die Umlagenfinanzierung passt sich hingegen allen Änderungen des Geld- und Arbeitsmarktes an. Der Fehler wurde aus wahltaktischen Erwägungen von Konrad Adenauer gemacht, dass nicht alle Bürger zu dieser Rente verpflichtet wurden. Entgegen den Behauptungen sind die Zuschüsse zur GRV eine Verpflichtung des Staates als Ausgleich für die der GRV aufgebürdeten Fremdlasten. ![]() ![]() |
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