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21.02.2006 Gescheiterte VerfassungsbeschwerdeUnsere Verfassungsbeschwerde ist gescheitert. Ich muss zugeben, dass ich die Nachricht schon ein paar Tage habe. Aber ich brauchte ein wenig Zeit, es zu verdauen, obwohl von Anfang an bekannt war, dass die Chance 2,6 zu 100 betrug, weil nur 2,6 % der Beschwerden erfolgreich sind. Doch ich habe trotzdem gehofft, hat doch Papier im letzten Jahr eine schwülstige Rede über das Prinzip der Würde im GG gehalten, hat doch das BVerfG im Urteil 1-BvR 569-0 betont: Aber es ist doch ein Unterschied, ob es, wie im Verfahren um den einstweiligen Rechtsschutz (siehe 1-BvR 569-0) oder um ein Gesetzespaket wie die Hartz-Gesetze geht. Im ersten Fall kostet es den Staat ein paar Euro, aber bei Hartz IV geht es nicht einmal um die Kosten, auch wenn so argumentiert werden würde. Auch die Einführung der Hartz-Gesetze seitens Rot/Grün geschah nicht aus Kostengründen. Das BVerfG weiß, dass es bei Hartz IV nur gegen dieses Gesetzespaket entscheiden kann und damit ab der Gültigkeit eines Verfahrens die Regierung sich was Neues einfallen lassen muss. Deshalb wird permanent auf den Instanzenweg verwiesen, denn damit kann die Dauer bis zu einer Entscheidung auf viele Jahre verzögert werden. Dank Hartz IV kann die Regierung ihr Kombilohnmodell einführen, können reguläre Arbeitsplätze mit Ein Euro Jobs vernichtet werden, kann an jungen Menschen unter 25 Jahren ein Probeballon gestartet werden, wie groß wohl die Proteste werden, wenn man die ohnehin zu niedrigen Regelsätze weiter kürzt. Dank der Hartz-Gesetze können Unternehmen Löhne kürzen, Zulagen streichen, ohne dass die Arbeitnehmer aufzumucken wagen. Tun sie es doch, wie jetzt am Beispiel öffentlicher Dienst, zwingt man Langzeitarbeitslose mit der Drohung einer Leistungskürzung, als Ein Euro Jobber die Funktion von Streikbrechern zu übernehmen und setzt diesen Rechtswidrigen Einsatz mit Polizeigewalt durch. 1-Euro-Jobber als Streikbrecher gegen VERDI. Leider ist die Solidarität der Bürger auch nicht so, wie sie sein müsste, weil die Mehrheit immer noch nicht begriffen hat, dass die Streikenden das für alle tun und jede Unterstützung gebrauchen können. So gut wie gar nicht wird bewusst, dass die Hartz-Gesetze auch Einfluss auf die Renten haben. Weil ALG II und der Erlös aus Arbeitsgelegenheiten in den Wert der gesamt erzielten Einkünfte einfließen, gibt esne negative Lohnsumme, was Kürzung der Renten bedeutet.Die Richter des BVerfG sind nicht neutral, wie es ihr Amt verlangt. Sie sind Neoliberale, zumindest die, die hier das Urteil gesprochen haben. Papier, der Präsident des BVerfG hat schon bevor er Verfassungsrichter wurde, als Kommentator geäußert, dass nicht das Kapital die Demokratie, sondern die Demokratie das Kapital bedrohe und verlangt, dass das Gewicht des Kapitals bei Entscheidungen je stärker sein müsste, je größer das Kapital sei Hier ein Auszug. Die Richter werden von der Regierung vorgeschlagen und für die Auswahl spielt wohl das Parteibuch die größte Rolle. Die Richter haben alles getan, damit keine Beschwerde gegen Hartz IV innerhalb der Verjährungsfrist zum Tragen kommt. Und sie messen mit zweierlei Maß, das hat das Urteil im Verfahren der Flugsicherheit ganz klar bewiesen. Dort heißt es wörtlich: 2. Hinsichtlich der auf diese Weise angegriffenen Regelung sind die Beschwerdeführer insbesondere beschwerdebefugt. Die Passagen (rot) in diesem Urteil besagen klar, dass die Betroffenheit nicht bereits eingetreten sein muss, sondern sich aus der Zwangslage eines Gesetzes ergibt. Auf die Eingliederungsvereinbarung und auf den Zwang, einen Ein Euro Job anzunehmen, trifft diese Interpretation voll zu, aber hier wird anders argumentiert. In unserer Begründung wird aus der Betroffenheit der Satz: Weil der Beschwerdeführer nicht unmittelbar beschwert ist und zusätzlich wird behauptet, es bedürfe dazu eines Verwaltungsaktes. Diese Auslegung ist mit den tatsächlichen Regelungen des SGB II nicht vereinbar, denn der Zwang zur Eingliederungsvereinbarung wird mit der Drohung der Sanktion verpflichtend. Weigert sich der Betroffene, wird er mit einer Sanktion belegt und erst dann wird die Vereinbarung per Verwaltungsakt durchgeführt. Beim Zwang, eine Arbeitsgelegenheit anzunehmen wird bei entsprechender Böswilligkeit des Fallmanagers der Bezug bis auf Null gekürzt, wenn sich der Betroffen weigert und das nicht in einer Art begründen kann, die der Fallmanager akzeptiert. Hier wird deutlich, dass das GG durch Verfassungsrichter gebeugt wird. Es macht mich unglaublich zornig, weil mir die Hände gebunden sind. Gegen Entscheidungen des BVerfG ist ein Einspruch unmöglich. Einzige Möglichkeit ist jetzt noch, dass die noch anstehenden Verfahren vor den Sozialgerichten dazu führen, dass ein Sozialgericht nach Art. 100 das Verfahren aussetzt und das BVerfG anruft, weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorgänge hat. Dazu muss ich noch sagen, dass Prof. Goebel seine bereits im Juli 2005 geäußerte Bitte um das restliche Honorar nach dem Urteil wiederholt hat. Ich habe die Zahlung im Juli abgelehnt und jetzt auch. Im nachfolgenden finden Sie das Urteil (gescannt) die beiden Schreiben von Prof. Goebel (gescannt) und meine Antwort auf das letzte Schreiben von Prof. Goebel:
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