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Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst.Schily hat es verkündet: Im öffentlichen Dienst wird künftig nach Leistung bezahlt. Sie werden sagen, das wurde auch Zeit und eigentlich haben Sie recht, wären da nicht ein paar Kleinigkeiten. Die Frage ist also, was bringt das neue Tarifrecht wirklich? Zuerst muss gesagt werden, dass der öffentliche Dienst aus zwei Gruppierungen besteht, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte. Angestellte arbeiten unter gleichen Bedingungen, wie jeder im Lande. Sie müssen in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, in die Gesetzliche Rentenversicherung und beides unter den gleichen Bedingungen wie in der Industrie. Stimmt, sie haben noch eine Zusatzversicherung, aber die müssen sie zur Hälfte selbst tragen. Es ist kaum anders, als würden Sie bei Siemens, DaimlerChrysler, oder sonstigen großen Konzernen arbeiten. Ihr Tarif war aufgesplittet in Arbeiter und Angestellte. Das hat sich jetzt geändert. Kommen wir zum ersten Punkt, dem Leistungsgedanken und der ab 2007 geltenden Variabilisierung von Lohn bzw. Gehalt. Leistung ist eine seltsame Sache. Nach welchen Kriterien wird sie bemessen? Sitzt jemand in der Telefonzentrale und es kommt kein Anruf, kann er in der Nase bohren. Ist das Leistungsverweigerung? Ein Anderer ist den ganzen Tag hyperaktiv und arbeitet ununterbrochen. Das sieht gut aus, aber hat er auch Leistung gebracht? Wieder ein anderer, hält mal hier ein Schwätzchen, dort ein Schwätzchen, aber wenn er bei Feierabend nach Hause geht, hat er alles erledigt, was an Arbeit für ihn angefallen ist. Ist er ein Faulenzer? Wer bemisst die Leistung? Vorgesetzte, die in der Vergangenheit nicht fähig waren, wirkliche Leistung zu erkennen, sollen es jetzt auf einmal können? Will man eine Variabilisierung des Gehaltes einführen, dann muss das in beide Richtungen funktionieren. Bei vermindeter Leistung Abzug, bei übersurchschnittlicher Leistung Zuschlag. Für die Leistungsbemessung müssen Zielvereinbarungen getroffen werden, sozusagen eine Leistungsschiene, die transparent aufzeigt, ob die geforderte Leistung unterschritten, gebracht oder überschritten wurde. Die Leistungsbemessung darf nicht nach dem Nasenfaktor erfolgen. Faktoren einer Leistungsbemessung gibt es unterschiedlicher Art. Sie können z. B. auf Basis einer Zeitschiene erfolgen oder auf Basis einer Kostenkalkulation. Dabei sind dann aber auch nicht beeinflussbare Faktoren zu berücksichtigen. Wer beispielsweise einen Termin nicht halten kann, weil eine Zulieferung (Material, aber auch Informationen) für ihn unbeeinflussbar nicht rechtzeitig zur Verfügung standen, darf dafür nicht mit Leistungsentzug bestraft werden. Sind solche Kriterien im Behörden-Umfeld wirklich praktikabel? So viel zum Thema Leistung. Liest man die Verlautbarung von Schily durch, hört sich das gut an. Aber dann kommt, ziemlich am Schluss der Satz, dass Outsourcing möglich ist. Somit können ganze von Angestellten betreute Dienststellen an Anbieter aus der freien Wirtschaft als Outsourcing-Dienstleistung übergeben werden. Dann haben sie (die Angestellten) eine Gnadenfrist von einem Jahr nach § 613 A Betriebsverfassungsgesetz. Danach können sie entlassen werden. Parallel kann der Outsourcer natürlich auch bei der Übernahme schon mal eigene Leute entlassen, schließlich muss man ja die "Synergieeffekte" nutzen.
Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 35 Monate. Lineare Anhebungen der Entgelte finden in dieser Zeit nicht statt. Die Beschäftigten des Bundes erhalten in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung von 300 €. Hört sich im ersten Go nicht schlecht an. Aber im Klartext heißt es, dass die nächsten Tarifverhandlungen in drei Jahren auf dem Gehalt von 2004 aufbauen. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden gekürzt, die Arbeitszeit angehoben, wenn auch nur minimal (aber man kann ja später noch nachlegen).
Dieser beiläufig erwähnte Punkt kann getrost als Vorbereitung auf weitere Privatisierungsvorhaben der Regierung betrachtet werden. Und man muss die Wirtschaft ja unterstützen, dass sie die Angestellten in diesen Bereichen schneller auf die Straße setzen kann. Vorstellbar ist auch diese Variante: Man tauscht Beamte gegen Angestellte in bestimmten Unternehmen des Staates aus. Nach einer kurzen Wartezeit wird dann dieser Teil privatisiert. Damit hat man das bisherige Problem, "was macht man mit den von der Privatisierung betroffenen unkündbaren Beamten" endlich im Griff. Nein, ich glaube nicht, dass dieser neue Tarifvertrag für die Angestellten des ÖD eine Verbesserung darstellt. Aber das ist nur meine Meinung. ver.di hat den Vetrag unterzeichnet, also muss er doch gut sein, oder? ver.di wird auf Befragung mit Sicherheit die "vielen Vorzüge" des neuen Tarifrechts in den Vordergrund stellen. Allerdings muss die Frage an die Gewerkschaft erlaubt sein, ob sie jede Lernfähigkeit eingebüßt hat. Hat nicht gerade die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass die Politik keine Maßnahmen ohne den Hintergrund der Zerstörung sozialer Bestände betreibt? Fehlt es den Gewerkschaften inzwischen an der erforderlichen Phantasie, Vorstellungen über mögliche Ableitungen zu entwickeln? Oder, und das wäre viel schlimmer, ist die "Hand in Hand-Arbeit" der Gewerkschaftsspitzen mit der Politik viel intensiver, als es der Arbeitnehmer, der mit seinen Beiträgen diese Funktionäre der Gewerkschaften finanziert, sich vorstellen kann. Die Privatisierung der Telekom hat schon mehr als 40.000 Menschen ihren Job gekostet. Schauen wir mal, wie jetzt in den Behörden der Stellenabbau forciert wird. Er kommt, dessen bin ich mir sicher und der neue Tarifvertrag erleichtert dieses Vorhaben sehr. |