Erstelldatum: 19.03.2010

Personalisierte Verhältniswahl

Der Wähler hat zwei Stimmen zu vergeben:

Erststimme: Über die Erststimme werden Direktmanddate vergeben. Der Kandidat mit der höchsten Anzahl an
  • Erststimmern erhält ein Mandat und zieht direkt in den Bundesta/Landtag ein.
  • Zweitstimme: Die Zweitstimme wird einer Partei gegeben (Verhältniswahl), die eine Liste der Beweber um ein Mandat aufstellt. Diese Liste ist allgemein nicht transparent. Wie im Bundestag zieht eine Partei nur dann in den Landtag ein, wenn Sie mindestens 5% der Zweitstimmen in allen Wahlkreisen erreichen konnte.
    Ausnahme: Eine kleine Partei hat in einem oder mehreren Wahlkreisen mit der Erststimme ein oder mehrere Direktmandat(e) erhalten.