Navigation aus    Navigation an
Erstelldatum: 06.10.2008




7. Justiz - Kernaussagen

Im Grundgesetz ist die Gewaltenteilung verankert, wird aber bereits im Grundgesetz wieder aufgehoben, weil die gesamte Justiz der Exekutive untersteht. Die Partei “DIE BASIS” betrachtet es als eine ihrer wesentlichen Aufgaben, der Gewaltenteilung Geltung zu verschaffen, indem alle Bereiche der Justiz von der Exekutiver abgekoppelt werden. Die Partei “DIE BASIS” vertritt die Ansicht, dass kein Mensch über dem Gesetz steht, sich für gesetzwidriges Verhalten jedermann zu verantworten hat und losgelöst vom Status einer Person diese immer gleich behandelt wird.
Die Gesetzgebung hat sich an der Verfassung zu orientieren, nicht umgekehrt. Es ist nicht zumutbar, dass das Grundgesetz oder eine neue Verfassung politischen Interessen ohne Zustimmung der Bevölkerung angepasst wird, um zuvor von der Verfassung nicht getragene Gesetzesvorhaben durch die Änderung der Verfassung zu ermöglichen. Besonders deutlich wurde das in jüngster Zeit bei dem Vorhaben, den Vertrag von Lissabon ohne Volksbefragung ratifizieren zu können und damit weitere wesentliche Hoheitsrechte an die Europäische Union zu übertragen.
Die Partei “DIE BASIS” möchte erreichen, dass ein unabhängiges Gremien von Experten Gesetzesvorhaben vor der endgültigen Ratifizierung durch die Unterschrift des Bundespräsidenten in allen Einzelpunkten auf die Verfassungskonformität hin überprüft (Beispiel die Hartz Gesetze), alle Punkte herausarbeitet, wo Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit besteht und die fertige Ausarbeitung an eine (notfalls zusätzlich eingerichtete) Spruchkammer des Bundesverfassungsgerichtes übergibt, die dann mit höchster Priorität aufgrund der Ausarbeitung urteilt. Aus Sicht der Partei “DIE BASIS” würde damit auch eine Entlastung der normalen Gerichte bis hin zu den Bundesgerichten erfolgen. Außerdem würde damit die einem Rechtsstaat unwürdige Praxis beendet, auf der Basis nicht verfassungskonformer Paragraphen zu urteilen, bis solche Paragraphen vielleicht nach Jahren, wenn nicht nach Jahrzehnten, durch das Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Verfassungsmäßigkeit aufgehoben werden. Die Vorabprüfung durch das Innenministerium oder das Justizministerium ist nicht ausreichend, weil die Verfolgung politischer Interessen einer objektiven Beurteilung entgegensteht.

In der deutschen Rechtsprechung fehlt das Element einer Sammelklage. Die Partei „DIE BASIS” kann die Klagen der Politik und der Justiz über die „Klageflut”. Vor allem im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nicht nachvollziehen. Mit dem Element der Sammelklage könnten  Zehntausende Klagen gegen die Reformpolitik der Agenda 2010 auf wenige Sammelklagen reduziert werden. Damit würde auch dem Leitspruch des Bundesverfassungsgerichtes, in der Rechtsprechung sei „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich” zu behandeln, Rechnung getragen. Die derzeitige Praxis beweist, das bei gleichen Grundvoraussetzungen die Urteilsfindung der Gerichte von einer völlig unverständlichen Unterschiedlichkeit geprägt ist,  die immer wieder den Klägern den Weg durch alle Instanzen abverlangt, um berechtigte Forderungen durchzusetzen.

Die Partei „DIE BASIS” fordert deshalb die Einführung von Sammelklagen in das Rechtssystem unter Einschränkung des Instanzenweges (niedrigste Ebene die Landesgerichtsbarkeit, bei länderübergreifender Klage Bundesgerichtsbarkeit). Damit werden die Ressourcen der Gerichte gravierend entlastet und die Dauer der Rechtsstreitigkeiten erheblich minimiert.

Für diese allgemein gehaltenen Grundsätze der Bestrebungen wurden auch von den Gründungsmitgliedern einige Einzelmaßnahmen angedacht. Wie alles bei der Partei “DIE BASIS” sollen die Grundsätze und die Einzelmaßnahmen erst nach der Prüfung durch alle Mitglieder der Partei “DIE BASIS” konkretisiert und im Rahmen der Möglichkeiten durchgesetzt werden. Wenn Sie an den einzelnen Punkten interessiert sind, dann klicken sie hier