6. Finanzpolitik - Maßnahmen
6.1 Ziel muss es sein, einen Arbeitskreis zu bilden, der das gesamte bestehende Steuerrecht durchforstet und ein konträres und übersichtliches Steuerkonzept ausarbeitet und dokumentiert. Leitlinie für ein neues Steuerkonzept sollte sein: Einfachheit vor Ausnahmeregeln. Teilnehmer des Arbeitskreises dürfen nicht Personen sein, die durch die Komplexität des Steuerrechtes ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Dokumentation muss die vorgeschlagenen Löschungen, Änderungen und neuen Bestimmungen in verständlicher Form offenlegen. Durch ergänzende Musterrechnungen soll das Ergebnis den Bürgern transparent gemacht werden. Die Verabschiedung eines neuen Steuerkonzepts erfolgt in einer Volksabstimmung. Die Komplexität des Steuerrechts erfordert gegebenenfalls ein Phasenänderungskonzept.
6.2 Der Abbau von Arbeitsplätzen und die Verlagerungen von Unternehmen ins Ausland werden im derzeitigen Steuersystem subventioniert, zusätzlich zu dem gesamten volkswirtschaftlichen Schaden, der damit verursacht wird. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Unternehmen mit teils hohen Gewinnausschüttungen steuerliche Vorteile für Vorhaben zu gewähren, die den Staat und die sozialen Sicherungssysteme mit hohen zusätzlichen Folgekosten belasten. Bei Verlagerungen von Unternehmen oder Arbeitsplätzen ins Ausland tritt die Partei “DIE BASIS” dafür ein, dass Unternehmen den Staat für die Errichtung von Infrastruktur und ihrer Folgekosten entschädigen.
Die Partei “DIE BASIS” setzt sich dafür ein, dass dem Grundsatz “Eigentum verpflichtet” dadurch Geltung verschafft wird, dass Verträge zwischen dem Staat und Unternehmerverbänden den Verbleib der Arbeitsstätten in Deutschland sichern; alternativ gilt 6.003.
6.3 Die Privatisierung von staatlichen und kommunalen Einrichtungen richtet volkswirtschaftlich Schäden in nicht überschaubarem Maße an. Auch der Staat kann Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien führen. Für bestimmte Staatsbetriebe steht die flächendeckende Leistung und nicht ein zu erzielender Profit im Vordergrund. Dies gilt insbesondere bei der Strom- und Gasversorgung, der Wasserversorgung, der Abfallbeseitigung, für die Post- und Telekommunikationsdienste, Kliniken, Verkehrswesen, öffentliche Verwaltung u. a.
Die Partei “DIE BASIS” setzt sich dafür ein, dass Lebens- Grundbedürfnisse der Bürger stets zu sichern sind. Ziel ist, dass die Kostenentwicklung zur Erhaltung der Lebens- Grundbedürfnisse nicht höher als die richtig berechnete Teuerungsrate sein darf.
6.4 PPP-Modelle (public private partnerchip), zu deutsch ÖPP = öffentlich private Partnerschaften ist die Auftragsvergabe komplexer Vorgänge (Bauvorhaben, Sanierungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben etc.), deren Finanzierung durch die Auftragsnehmer erfolgt und in Form von langfristigen Verträgen Zahlungsverpflichtungen in gleichbleibenden Raten für die auftragsgebende Behörde bedeuten. PPP oder ÖPP- Modelle dienen häufig dazu, die öffentlich sichtbare Verschuldung zu verschleiern. Aus Sicht der Partei “DIE BASIS” sind diese Vergabemodelle von öffentlichen Aufgaben an private Unternehmen weder billiger noch wünschenswert und können im Extremfall sogar zu erheblichen finanziellen Verlusten der beteiligten Behörden führen (Forfaitierung mit Einredeverzicht). Sie beinhalten zusätzlich eine weitere, intransparente Verschuldung der öffentlichen Hand aufgrund langjähriger Verpflichtung zur Ratenzahlung. Im anderen Fall, z. B. bei der Vergabe von PPP-Aufträgen im Straßenbau entstehen für die Bürger Mautverpflichtungen, die man als Zusatzsteuer für die Bürger betrachten kann. Diesen Verträgen mangelt es an jeglicher Transparenz, sie führen zu sich summierenden Zahlungsverpflichtungen der öffentlichen Hand oder zu einer zusätzlichen regionalen Belastung von Bürgern durch zusätzliche Mautzahlungen. Die lange Laufzeit der Verträge, in der Regel mindestens 15 Jahre, oft 30 und mehr Jahre ermöglicht die für die Öffentlichkeit unmerkliche Privatisierung weiterer staatlicher Aufgaben bzw. im Staatsbesitz befindlicher Vermögenswerte. Die Partei “DIE BASIS” lehnt die Form der Verschuldung und Privatisierung “durch die Hintertür” grundsätzlich ab. Gleiches gilt für CBL (Cross Border Leasing).
6.5 Die Beteiligung der BRD an der Währungsunion hat jeden finanzpolitischen Eingriff direkter Art für Deutschland unmöglich gemacht. Das Finanzministerium kann lediglich noch versuchen, über seinen Vertreter (einer von 15) an der EZB Einfluss auf die Währungsentscheidungen zu nehmen. Die Währungsunion wird auch in weiten Teilen der Wissenschaft kritisch gesehen, weil sie die flexible Reaktion auf die Wechselkurse abschafft und nur noch über Produktionsfaktoren Einfluss nehmen kann. Die Währungsunion wirkt sich negativ auf den Arbeitsmarkt, aber positiv auf den Finanzmarkt aus, lässt aber keinen wirklichen Spielraum bei Finanzkrisen zu. Die Partei “DIE BASIS” möchte deshalb den Austritt aus der Währungsunion und Rückabwicklung zur Eigenwährung (DM) in Form einer Volksbefragung zur Disposition stellen.
6.6 Die Basisdemokratie setzt sich dafür ein, dass das Steuersystem die weltweiten Geschäftstätigkeiten von Unternehmen zur steuerlichen Erfassung in die Steuerfestlegung einbezieht.
Unternehmen, denen nachgewiesen wird, dass sie gegen eine rechtmäßige Besteuerung verstoßen, müssen im Einzelfall bis zum Ausschluss vom deutschen Markt in allen Geschäftsbereichen bestraft werden.
Wir setzen uns für einheitliche Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ein.
6.7 Die Basisdemokratie setzt sich dafür ein, dass Kindergeld einkommensabhängig gezahlt wird. Die jährliche Angleichung des Kindergeldes wird über Veränderung des speziellen Lebenshaltungsindexes berechnet.
6.8 Die Partei “DIE BASIS” setzt sich dafür ein, dass Banken untersagt wird, Zweckgesellschaften zu gründen, in denen bankähnliche Geschäfte abgewickelt werden, die nicht der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterliegen.
6.9 Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung wird steuerlich so geregelt, dass diese neue Regelung staatseinnahmeseitig gleichwertig ist mit einer Gehaltserhöhung. Dabei wird auch die Höhe der Umweltbelastung durch den Antrieb mit berücksichtigt.
6.10 Folgende Subventionstatbestände werden mit einer Übergangsfrist vollständig abgebaut:
- Diesel- und Benzinbesteuerung werden in gleicher Höhe erfolgen
- Kerosinbesteuerung für alle Flüge innerhalb der Grenzen der EU; anteilmäßige Besteuerung des Inlandsanteils bei interkontinentalen Flügen.
- Die Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für den Luftverkehr wird durch eine Steuer auf Landungen und Starts im Falle von Frachtmaschinen und Besteuerung von Flugtickets ausgeglichen.
- Kernbrennstoffe werden, wie alle Güter, versteuert.
- Unternehmen des Braunkohletageabbaus haben ein Wasserentnahmeentgeld und eine Förderabgabe für Bodenschätze zu zahlen.
- Der Verbrauch von Energieträgern für betriebliche Zwecke aller Art wird vollständig versteuert. Darunter ist auch der Entfall der Steuerbegünstigung bei der Stromsteuer zu verstehen. Gegenzurechnende Entlastungen, Subventionierung energieintensiver Prozesse, die Begünstigung von Energieträgern in der Land- und Forstwirtschaft oder Nutzung zur Herstellung von anderen Endlirodukten ( Kunststoffen, Kosmetik, Arzneimittel … ) entfallen ersatzlos.
- Landwirtschaftliche Maschinen mit Verbrennungsmotor werden Kfz- steuerliflichtig
6.11 Im Falle von Unternehmensinsolvenzen wird den Kommunen das Recht eingeräumt, die für das insolvente Unternehmen verauslagten Kosten als erstrangige Schuldpflicht einzufordern. Offene Rechnungen von Handwerks- und Kleinbetrieben sind vor den Forderungen aus Kreditaufnahmen zu begleichen.
6.12 Kommunen betreiben zur Industrieansiedlung oft kostenaufwändige infrastrukturelle Maßnahmen. Im Falle von Unternehmensinsolvenzen wird den Kommunen das Recht eingeräumt, die für das insolvente Unternehmen verauslagten Kosten als erstrangige Schuldpflicht einzufordern. Offene Rechnungen von Handwerks- und Kleinbetrieben sind vor den Forderungen aus Kreditaufnahmen zu begleichen.
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