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Erstelldatum: 06.10.2008




2. Innenpolitik - Maßnahmen

2.1.      Die Partei “DIE BASIS” möchte erreichen, dass gemäß der Präambel der Urfassung des Grundgesetzes und des Art. 146 Grundgesetz eine Nationalversammlung eine Verfassung erarbeitet, die vom gesamten Volk in freier Abstimmung verabschiedet wird.

2.2.      Die Partei “DIE BASIS” möchte erreichen, dass das Element der Volksabstimmung in einer neuen und nicht fremdbestimmten Verfassung festgeschrieben wird. Jede Art von politischen Grundsatzentscheidungen und Verfassungsänderungen darf nur auf dem Wege einer Volksabstimmung getroffen werden. Das Volk, wir alle also, muss die Möglichkeit erhalten, richtungsweisende politische Entscheidungen zeitnah mitentscheiden zu können, damit  eine faire, am Gemeinsinn und an Integration orientierte Politik gewährleistet wird.

2.3.      Volksabstimmungen können zusätzlich auf Initiative eines oder einer Gruppe von Bürgern eingefordert werden. Die erforderlichen Voraussetzungen werden durch ein Gesetz geregelt.

2.4.      Die Partei “DIE BASIS” sieht in der Freiheit der Bürger das höchst Gut. Jede Art staatlicher Überwachung stellt eine Einschränkung dieser Freiheit dar. Aus diesem Grund ist bei jedem Vorhaben, diese Freiheit durch eine wie auch immer geartete Form der Überwachung einzuschränken, grundsätzlich eine Volksbefragung durchzuführen und der definitive Nutzen zu erläutern. Jeder Missbrauch einer solchen Maßnahme muss zu einer angemessenen Bestrafung führen, auch bei Behörden und Justiz.

2.5.      Über die mit dem Kampf gegen den Terror begründeten polizeilichen und geheimdienstlichen Maßnahmen der Überwachung der Bevölkerung wird im Zusammenhang mit der Abstimmung über die neue Verfassung durch Volksbefragung entschieden. Die Partei “DIE BASIS” setzt sich dafür ein, geheimdienstliche Aktivitäten stärker zu kontrollieren und verpflichtend festzuschreiben, dass Auskunftspflicht bei Untersuchungen durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss besteht.

2.6.      Jede Art des Lobbyismus wird verboten. Alle Ministerien müssen in ihren Arbeitsbereichen die erforderliche Kompetenz durch die Einstellung von Fachkräften selbst aufbauen. Bürger, Unternehmen oder Interessenverbände können in Form von Eingaben Forderungen an die entsprechenden Ministerien stellen. Über die Berechtigung dieser Forderungen entscheidet die Basis. Sieht sie die Forderungen als begründet an, unterliegt die Ausarbeitung des Pro und Contra den gleichen Anforderungen wie jedes Gesetzesvorhaben und wird abschließend von der Basis durch Mehrheitsfindung entschieden. An den Ausarbeitungen von Gesetzen oder Verordnungen dürfen keine Interessenvertreter aus Wirtschaft, interessengeleitete wissenschaftliche Institutionen oder privatwirtschaftliche Institute und Stiftungen beteiligt werden. Ist für die Anforderung aus der Wirtschaft der Einsatz externer neutraler Experten erforderlich, werden die Kosten für den Einsatz der Experten von der Wirtschaft getragen.

Werden für Vorhaben wissenschaftliche Expertisen benötigt, müssen die Wissenschaftler auf der Basis strengster Neutralität arbeiten. Das schließt interessengeleitete Wirtschaftsinstitute von der Berufung aus.