19. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Maßnahmen
19.1 Die Partei “DIE BASIS” tritt dafür ein, dass die Entwicklungshilfe dadurch gesichert wird, dass
1. jedes Handelsgut, das von einem Staat mit geringerem Lebenshaltungsniveau in einen Staat mit höherem Lebenshaltungsniveau geliefert wird, ein festzulegender Prozentsatz entsprechend der Lebenshaltungsniveau- Differenz von dem Käufer einer Ware auf ein spezielles Konto in einem einer überstaatliche Einrichtung eingezahlt wird.
2. Legt ein Staat mit geringerem Lebenshaltungsniveau ein Projekt vor, das der Landesentwicklung dient, dann wird Geld bis zu diesen Ausgaben für das Projekt durch den Staat mit dem höheren Lebenshaltungsniveau von diesem Konto transferiert.
3. Der Staat mit dem höheren Lebenshaltungsniveau prüft die Durchführung der Projekte und die Kostenabrechnung.
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