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Erstelldatum: 06.10.2008




19. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Kernaussagen

In einer stark vernetzten Welt und unter der Last der Ausbeutung der heutigen hoch industrialisierten Länder gegenüber deutlich weniger entwickelten Ländern besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, diese Länder auf gleicher Augenhöhe zu souveränen Staaten zu verhelfen.
Die derzeitige Ausrichtung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung nach dem Willfährigkeitsprinzip macht die staatliche Entwicklung abhängig von den politischen Systembedingungen und stellt diese über die Menschenrechtsgedanken der UN.
Eine verantwortliche wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung schließt vorrangige Aufrüstung gleichermaßen aus, wie auch die Nutzung dieser Staaten für eine militärische geostrategische Einbindung.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung soll helfen, die weltweite Armut zu lindern, indem nicht die Ressourcen zu Niedrigstkosten ausgebeutet oder nicht menschengerechte Arbeitsbedingungen ausgenutzt werden, sondern die niedrig entwickelten Staaten einen Ausgleich dafür erhalten, dass von Industriestaaten Ressourcen genutzt werden dürfen.
Wer hinter salbungsvollen Worten eine ausbeuterische neokolonialistische Politik betreibt, handelt insbesondere gegen ursprünglichen Menschenrechtsgedanken der UN.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen durch bilaterale Verträge zu schaffen, den Menschen der Länder ein auskömmliches und würdevolles Leben unter Beibehalt kulturellen Eigenschaften zu sichern. Es geht insbesondere auch darum, die vielfältigen Aktivitäten anderer private Träger mit staatlichen und industriellen Konzeptionen zu verzahnen, damit ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept realisiert werden kann. Bevorzugt geht es um Hilfe zur Selbsthilfe auf der Basis eines angemessenen Finanzierungskonzeptes ( Mikrokredite ).

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt nicht die Auslagerung von industriellen Arbeitsplätzen aus Deutschland bei gleichzeitigem Abbau dieser Arbeitsplätze auf dem Heimatmarkt. Wirtschaftliche Zusammenarbeit, der Austausch von Handelsgütern, ist beiderseits fair zu gestalten, das heißt, die unterschiedlichen Lebenshaltungsniveaus dürfen nicht zu einem deutlichen Handelsvorteil einer Seite führen, so dass soziale und wirtschaftliche Strukturen vernichtet werden.
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstrebt langfristig die Angleichung der Lebenshaltungsniveaus unter Berücksichtigung der Ressourcenverantwortung an, wobei gegenläufige Detailziele einvernehmlich und gewaltlos gelöst werden sollen.

Für diese allgemein gehaltenen Grundsätze der Bestrebungen wurden auch von den Gründungsmitgliedern einige Einzelmaßnahmen angedacht. Wie alles bei der Partei “DIE BASIS” sollen die Grundsätze und die Einzelmaßnahmen erst nach der Prüfung durch alle Mitglieder der Partei “DIE BASIS” konkretisiert und im Rahmen der Möglichkeiten durchgesetzt werden. Wenn Sie an den einzelnen Punkten interessiert sind, dann klicken sie hier