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Erstelldatum: 06.10.2008




16. Verteidigung - Maßnahmen

16.1     Aus dem Wissen heraus, dass Kriege nur Probleme verschieben aber nicht lösen können und der Erkenntnis, dass Frieden nicht durch Gewalt gegen andere Nationen gewonnen werden kann, setzt sich die Partei “DIE BASIS” dafür ein, dass Deutschland zu einer puren Verteidigungsstrategie zurückkehrt. Ziel muss es sein, internationale Mechanismen zu entwickeln, die eines Tages die Notwendigkeit einer nationalen Armee überflüssig macht.

16.2     Die Anforderungen an eine reine Verteidigungsarmee sind andere, als an global operierende Streitkräfte. Der Schwerpunkt in der Verteidigungsarmee hat bei defensiven Waffensystemen zu liegen. Raketenabwehr hat Vorrang vor Kampfflugzeugen, die bei den heutigen Möglichkeiten der Raketenabwehr als Angriffswaffe einzustufen sind.

16.3     Kern einer Landesverteidigung kann nur das Heer bilden, dass aus einer Berufsarmee besteht und einer verkürzten Wehrpflicht zur Grundausbildung aller Bundesbürger. Vorbild für die Verteidigungsarmee ist hierbei die Schweitzer Bundesarmee.

16.4     Zwischenstaatliche Abkommen dienen ausschließlich dem Schutz der territorialen Integrität der Vertragspartner.

16.5     A, B oder C Waffen dienen aufgrund ihrer Struktur nicht der Verteidigung des eigenen Territoriums und sind aus diesem Grunde kein Bestandteil militärischer Optionen.

16.6     Eine Armee ist keine Hilfsorganisation sondern unterliegt, aufgrund ihrer Auftragslage, sowohl rechtlich als auch ethisch anderen Richtlinien. Diese müssen sich strikt an das Völkerrecht und an den Menschenrechten orientieren. Das Konzept des “Staatsbürgers in Uniform” der inneren Führung ist entsprechend der realen Notwendigkeiten an die Auftragslage anzupassen.