15. Bau- und Stadtentwicklung - Maßnahmen
15.1 Stadtentwicklung ist Regionalentwicklung. Daher müssen die Bürger und Bewohner mehr in die Entwicklungen eingebunden werden. Hierbei sind die Erkenntnisse des Public Health in die Planungen für Lebensbereiche einzubeziehen.
15.2 Kommunale Bauten sind Volkseigentum und bleiben im Besitz der Kommunen. CBL (Cross Border Leasing) ist nicht zu gestatten.
15.3 Straßen, Brücken, Unterführungen oder Untertunnelungen sind Aufgaben der Infrastrukturentwicklung des Staates, der Länder, Kreise und Kommunen. Sie sind nicht in Form von PPP-Modellen abzuwickeln.
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