13. Verbraucherschutz - Kernaussagen
Verbraucherschutz, die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Bürger in ihrer Rolle als Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen, wird eine besondere Bedeutung unter dem Blickwinkel der unterschiedlichen Machtverhältnisse der Marktteilnehmer beigemessen. Das informationelle und finanzielle Ungleichgewicht soll durch ein besonderes Verbraucherrecht, in dem der Konsument deutlich in seinen Rechten gestärkt wird, ausgleichend Ausdruck verliehen werden. Grundsätzlich gilt, dass der Produzent einer Ware oder Dienstleistung nachweispflichtig ist.
Die Partei „DIE BASIS” bestreitet das viel genutzte Argument der Mündigkeit und Eigenverantwortung aufgrund der Unterschiedlichkeit der Informationsinhalte und des Wissens der Konsumenten, das letztlich dazu dient, bestehende Machtstrukturen zu erhalten.
Die Partei „DIE BASIS” sieht in der heutigen repräsentativen Demokratie die Ausübung der beruflichen Politik als Dienstleistung an, für die ebenfalls Verbraucherschutzgesetze zur Geltung kommen sollen: das Anbieten einer politischen Dienstleistung mit Beauftragung durch den Bürger muss in der Diensterfüllung die Leistungsmerkmale enthalten, mit denen um die Beauftragung geworben wurde. Daraus leitet sich ab, dass Änderungen in der Leistungserbringung eine Befragung der Bürger zur Pflicht macht.
Die Partei „DIE BASIS” unterstützt das “Netzwerk Verbraucherschutz” und tritt dafür ein, dass dieses durch den Staat finanzielle Hilfen erhält, die sie in die Lage versetzen, Bürgern kostenfreie Unterstützungen anzubieten, die auch ein rechtsanwaltliches Netzwerk einschließen sollen. Öffentlich kostenlos nutzbare Wissensdatenbanken sind dazu aufzubauen. Die Partei „DIE BASIS” unterstützt die Einführung organisierter Verbraucher- Sammelklagen. Nur Sammelklagen decken oft auf, dass Unternehmen nicht durch Zufall oder Versehen sich rechtlich unredlich verhalten haben, sondern dass dieses zu ihrem Geschäftsmodell gehört. Sammelklagen sind somit ein Stück mehr an Gerechtigkeit gegenüber dem Verbraucher.
Die Partei „DIE BASIS” sieht in der heutigen Praxis der Versicherungsbranche eine Gefährdung dahingehend, dass die personelle, finanzielle und organisatorische Macht der Konzerne gegenüber Anspruchsberechtigten oft zum Nachteil der Anspruchsberechtigten ausgenutzt wird. Die Zweifel der Versicherungen an der Rechtmäßigkeit der Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis im Schadensfall dürfen nicht zu Lasten der Anspruchsberechtigten durch jahrelange Verzögerung der Auszahlung der Leistungen mit gleichzeitigen Zinsgewinnen für die Versicherungen führen. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Ansprüche sind diese auf ein befristet angelegtes Sperrkonto zu überführen. Die Versicherung hat innerhalb der Sperrfrist den Nachweis zu erbringen, dass die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind. Gelingt ihr das nicht, wird die Leistung unter Vorbehalt an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Die Versicherung hat dann bis zur endgültigen Klärung einen Rückforderungsvorbehalt gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Die Partei „DIE BASIS” sieht die Schadensregelungen für Beeinträchtigung an Leib und Leben als völlig unzureichend an. Hier sind massive Anhebungen erforderlich, insbesondere, wenn durch einen körperlichen Schaden die Berufsausübung und die Erlangung der Altersrente gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Der vorsorgende gesundheitliche Verbraucherschutz bei Lebensmitteln, Kosmetika und verbrauchernahen Produkten ist eine klassische Aufgabe des staatlichen Verbraucherschutzes. Hierzu sind insbesondere dezentrale behördliche Untersuchungsstellen aufzubauen, die ungeachtet unternehmerischer Interessen kontinuierliche unangemeldete Betriebsuntersuchungen vornehmen und den vorgesetzten Stellen laufend berichten. Ziel sollte sein, dass zumindest einmal jährlich eine Inspektion je Betrieb verbrauchernaher Produkte und Dienstleistungen erfolgen sollte. Verbraucherschutz soll dem Käufer die Auswahl der Waren dahingehend erleichtern, dass durch die Kennzeichnung der Waren ersichtlich wird, welche Produkte bei der Herstellung der Waren verwendet wurden. Dies gilt besonders bei der Auszeichnung von Lebensmitteln. Hier muss der Verbraucher entscheiden können, ob die Waren mit teils schädlichen Zusatzstoffen belastet sind, ob die Waren gentechnisch veränderte Bestandsteile beinhalten, ob sie insgesamt aus biotechnischem oder aus biologischem Anbau stammen.
Um verwendete Zusatzstoffe einordnen zu können, tritt die Partei “DIE BASIS” dafür ein, dass in jedem Unternehmen, dass Lebensmittel verkauft, eine Liste der gängigen Zusatzstoffe aushängt, in welcher die Art der Gewinnung, die Anwendungsmodalitäten und mögliche Gefährdungspotentiale aufgelistet werden. Unternehmen, die in dem begründeten Verdacht stehen, unzulässige Praktiken bei der Herstellung von Lebensmitteln anzuwenden, müssen einer Offenlegung des Produktionsvorganges zustimmen. Die Offenlegung geheimer Rezepturen muss dabei vor einer speziellen und auf die Geheimhaltung vereidigten Kommission erfolgen. Die Partei „DIE BASIS” setzt sich dafür ein, dass für verderbliche Waren eine Kennzeichnung erfolgt, die Aufschluss über Unterbrechung der Kühlkette, die relative Größenordnung der Nahrungsinhaltsstoffe und die auch für ältere Menschen deutliche und gut lesbare Verfallsdaten enthalten. Zudem ist darzustellen, welche Technologien zur Haltbarmachung angewendet wurden.
Die Partei „DIE BASIS” hat kein Vertrauen zu den Selbstverpflichtungen der Industrie, weil diese immer ein Aufgabenverminderungspotential haben. Hier sind klare und fordernde Anweisungen der staatlichen Organe gefragt.
Die Partei „DIE BASIS” setzt darauf, dass jegliches Vergehen durch die Industrie auch in dem Bereich des Verbraucherschutzes nicht durch eine fest fixierte Größenordnung der Geldstrafen eingegrenzt wird, sondern dass Geldstrafen prozentual vom Umsatz eines Betriebes erhoben werden. Es darf schlichtweg nicht attraktiv werden, dass die Höhe einer Geldstrafe im Falle der Entdeckung geringer als die aus dem vorsätzlichen Vergehen erwirtschafteten Gewinne ist.
Für diese allgemein gehaltenen Grundsätze der Bestrebungen wurden auch von den Gründungsmitgliedern einige Einzelmaßnahmen angedacht. Wie alles bei der Partei “DIE BASIS” sollen die Grundsätze und die Einzelmaßnahmen erst nach der Prüfung durch alle Mitglieder der Partei “DIE BASIS” konkretisiert und im Rahmen der Möglichkeiten durchgesetzt werden. Wenn Sie an den einzelnen Punkten interessiert sind, dann klicken sie hier
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